Zum Inhalt springen

Chronik 3

Impfpflicht? Zwischen zwei Abstimmungen – # 03 – Eine Corona-Chronik zu Wissenschaft, Kommunikation und Politik in einer zerrissenen Gesellschaft

Am Dienstag, 30. November 2021, spricht sich der da noch „zukünftige“ Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem letzten von Angela Merkel geführten Bund-Länder Treffen für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigt zugleich an, dass bei der zukünftigen Abstimmung (hier: „Zweite Abstimmung“) im Bundestag dafür der Fraktionszwang entfallen solle. 

Am Freitag, 10. Dezember 2021, beschließt der Bundestag (hier: „Erste Abstimmung“) den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal („einrichtungsbezogene Impfpflicht“) ab 15. März 2022 beinhaltet.

#Wir dokumentieren hier die Zeit „zwischen den Abstimmungen“, mit dem 30. November 2021 als Startpunkt. Das Ergebnis ist ungewiss, da die zweite Abstimmung noch nicht stattgefunden hat. Sicher ist, dass diese Zeit von der Nachwelt aufgearbeitet werden wird. Insofern möge die Chronik dazu beitragen, den Überblick in der Gegenwart zu behalten und eine Rückschau zu unterstützen. Zu welchem Urteil die Historiker wohl kommen werden?

#Wir beleuchten die Ereignisse systematisch anhand folgender Dimensionen

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen
  2. News von Pharma/Biotech und Fachbehörden
  3. Kommunikative und mediale Höhepunkte
  4. Politische Entscheidungen und Maßnahmen
  5. Juristische Prozesse und Entscheidungen
  6. Gesellschaftlicher Diskurs und Reaktionen

#Wir sind zu zweit, weiblich, akademisch und beruflich qualifiziert in biomedizinischer Forschung und Industrie, in Politikwissenschaft, Ökonomie und Journalismus. Wir streben nach einer ausgewogenen Darstellung derjenigen Ereignisse, die wir entscheiden aufzugreifen. Wie in einer Chronik üblich, obliegt die Auswahl dem Chronisten.

Nachdem wir die beiden ersten Chronikeinträge für 2021 „in Serie“ über Weihnachten finalisiert haben, konnten wir nun fast in real time die Ereignisse protokollieren.

Die Chronik hat ein erstes Zuhause gefunden auf der Web-site des Vereins Eltern für Kinder e.V. aus Mammendorf bei München. Unter folgendem Link können auch die vorherigen Einträge heruntergeladen werden: http://elternfuerkinder.de/Corona-Chronik/. Wir würden uns freuen, wenn sie auch noch auf weiteren Web-sites „adoptiert“ werden würde.

Dies hier ist Chronikeintrag #03, für die Zeitspanne vom 27.12.2021 bis zum 05.01.2022. Der von uns portraitierte Start ins neue Jahr sendet keine guten Signale – die Spaltung der Gesellschaft spitzt sich trotz anderslautender Statements in den Silvesterreden weiter zu.

Chronikeintrag #3 am 05. Januar 2022

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen

Entgegen dem, was zu erwarten wäre, steht bereits länger im Raum, dass bei SARS-CoV-2 im Kontext der neueren Virus-Varianten (Delta, Omicron) Doppelt- bzw. Mehrfach-Geimpfte ein zum Teil höheres Risiko aufweisen könnten, sich zu infizieren, als Ungeimpfte. Beispiele für solch eine „negative Vakzineffizienz“ hat es in der Geschichte der Impfstoffentwicklungen bereits einige Male gegeben, verknüpft mit dem Konzept der „Original Antigenic Sin“ (OAS): das Immunsystem könne dazu „verdammt“ sein, sich nur gegen die erste Version eines Krankheitserregers, mit dem es in Kontakt kam, schützen zu können, da das Immungedächtnis im ungünstigsten Falle den Kampf gegen neue Varianten beeinträchtigt. OAS Phänomene wurden bisher bei Influenza, Dengue und Rotaviren beobachtet.

Offizielle Daten aus Großbritannien, im wöchentlichen COVID-19 Surveillance Report, weisen seit einigen Wochen, noch vor Bekanntwerden der Omicron Variante, auf solch ein überraschendes Phänomen hin. Die Fallzahlen pro 100.000 Einwohner liegen bei den Geimpften in den mittleren Altersgruppen teils doppelt so hoch wie bei den Ungeimpften. Auch der letzte Bericht des Jahres bestätigt dies, obwohl nun innerhalb der Geimpften von einem größeren Anteil Geboosterter ausgegangen werden muss, bei denen eine höhere Impfwirkung vorliegen sollte, diese werden nicht separat ausgewiesen: Tabelle 11, Seite 40 in https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1043608/Vaccine_surveillance_report_-_week_51.pdf

Der wöchentliche Lagebericht des RKI (Robert Koch Institut) vom Donnerstag, den 30.12.2021 ermöglicht nun erste Beobachtungen in Deutschland zum Effekt des Impfstatus bei Omicron. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2021-12-30.pdf?__blob=publicationFile. Die betrachteten Fallzahlen sind allerdings noch klein, es liegen zudem keine kompletten Informationen zu den jeweiligen Fällen vor und das RKI musste den Bericht im Nachgang zweimal korrigieren, was die Unsicherheit bezüglich der Datenqualität verstärkt hat. Dennoch: Von insgesamt 10.443 Omicron zugeordneten Fällen ist bei etwas über der Hälfte der Personen der Impfstatus erfasst. Dabei handelt es sich nach ursprünglichem Bericht um 186 bzw. korrigiert um 1.907 Ungeimpfte, um 2.883 Doppelt-Geimpfte und um 1.137 Geboosterte. Verglichen mit dem Anteil dieser Gruppen in der Gesamtbevölkerung sind die die Doppelt-Geimpften hier überrepräsentiert, die Ungeimpften und Geboosterten hingegen leicht unterrepräsentiert. Dies kann als erste Trendbeobachtung gewertet werden, für eine gesicherte Aussage ist die Zahlenbasis noch zu klein. Ähnliches konnte allerdings bereits auch in Dänemark beobachtet werden, siehe die analoge Analyse des „subjektiven Studenten“ dazu: https://www.youtube.com/watch?v=pSlqmxOOXiU&t=23s .

Aus Kanada geht am Samstag, den 1.1.2022 eine weitere Studie zur Impfstoffwirksamkeit online, die ebenfalls auf eine mit Omicron geänderte Situation hinweist. https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.12.30.21268565v1.full.pdf. Jeff Kwong et al. analysieren unter dem Titel „Effectiveness of COVID-19 vaccines against Omicron or Delta infection“ anhand von 3.442 Omicron – und 9.201 Delta- Fällen in der Zeit vom 22.11.2021 bis zum 19.12.2021 sowie 471.545 Kontrollfällen den Einfluss von vorausgegangenen Impfungen mit mRNA Vakzinen, als Doppel- oder Dreifachimpfungen, auf das Risiko einer Infektion.

Nach zwei Impfdosen wurde, wie aus anderen Untersuchungen bekannt, ein stetiges Absinken der Impfeffektivität gegenüber einer Delta Infektion beobachtet, eine Boosterung konnte die ursprüngliche Wirksamkeit wiederherstellen. Hingegen konnte bei Omicron keinerlei Impfeffektivität von zwei Impfdosen der mRNA Vakzine festgestellt werden. Im Gegenteil, nach Ablauf von ca. zwei Monaten nach Verabreichung der wirkungslosen zweiten Impfung wird ein stetig zunehmender, negativer Impfeffekt festgestellt (-20 – -40%). Nur durch die Boosterung kann wieder eine neutral bis positive Situation hergestellt werden, allerdings hinsichtlich einer Schutzwirkung unverändert deutlich schwächer als bei Delta. Völlig unklar ist zudem, wie lange dieser positive Effekt anhält. 

Die Autoren vergleichen ihre Ergebnisse u.a. mit einer Ende Dezember in Dänemark veröffentlichen Studie, die ebenfalls eine negative Impfwirkung hinsichtlich Omicron nach einer „nur“ doppelten Impfung gezeigt hatte. Diese Studie wurde erwartungsgemäß heftig kritisiert und die kanadischen Autoren antizipieren eine solche Kritik bereits in ihrer lesenswerten Diskussion der Ergebnisse. Sie diskutieren u.a. mögliche verhaltensbedingte Effekte, die postulieren würden, dass die Doppelt-Geimpften ein größeres Infektionsrisiko eingehen als die Ungeimpften. Explizit weisen sie aber auch darauf hin, dass Ontario eine niedrige infektionsbedingte Durchseuchung und hohe Impfquoten aufweist, und dass die Möglichkeit des Effektes der vorherigen Impfungen im Sinne der „Original Antigenic Sin“, hier bezeichnet als „antigenic imprinting“,als Erklärung in Betracht gezogen werden könnte (siehe Referenz 23, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/28398521/ )

Ob sich die Beobachtungen hinsichtlich eines möglichen, negativen Impfeffektes erhärten muss abgewartet werden. Noch liegen zudem keinerlei datenbasierte Aussagen zum Effekt des Impfstatus auf den Verlauf der Krankheit bei Omicron-Infektionen vor. In Anbetracht der unabhängig vom Impfstatus explodierenden Fallzahlen sollte dies aber bald möglich sein. Immerhin erhärten sich die weltweiten Beobachtungen, dass eine Erkrankung mit Omicron deutlich milder verläuft als bei den vorhergegangenen Varianten. Auch das RKI bestätigt in seinem letzten Wochenbericht, dass die erfassten Symptome bei Omicron Infektionen – wenn diese berichtet wurden – überwiegend milde oder sogar nicht-existent waren.

Die in Edition #02 der Chronik aufgezeigte Übersterblichkeit in Deutschland ist auch in den USA ein Thema. So wird am Samstag, den 1.1.2022 in Indianapolis zu Scott Davison, CEO der dort ansässigen Lebensversicherung „One America“, berichtet, der im Rahmen einer Online News Conference auf eine 40-prozentige Erhöhung der Todesrate bei der arbeitenden Bevölkerung (18-64 Jahre) im Vergleich zu Vor-Pandemie-Zeiten hingewiesen hatte. Das zeigten die Daten seines Unternehmens, es gelte jedoch nicht nur für One America. Die Mehrzahl der Todesfälle seien nicht als Covid-Fälle deklariert und in den stark frequentierten Krankenhäusern des Bundesstaates seien alle möglichen Krankheiten vertreten. Die Intensivbettenbelegung in dem Staat erfolge derzeit nur zu 37 % mit Covid-Patienten. Es werden keine Thesen zur Ursache für dieses Phänomen geäußert. https://www.zerohedge.com/medical/life-insurance-ceo-says-deaths-40-among-those-aged-18-64-and-not-because-covid; die Ursprungsquelle (The Center Square, Indiana) ist am 5.1.2022 in Europa blockiert, nachdem sie am 3.1.2022 noch zugänglich gewesen war
https://www.thecentersquare.com/indiana/indiana-life-insurance-ceo-says-deaths-are-up-40-among-people-ages-18-64/article_71473b12-6b1e-11ec-8641-5b2c06725e2c.html

2. Pharma/Biotech und Fachbehörden

Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Interview am Sonntag, den 2.1.2022 mit der „Welt am Sonntag“ kann auf eine nationale Zulassung des Pfizer-Medikaments Paxlovid  im Januar in Deutschland durch das  Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gehofft werden, noch im Vorfeld einer Zulassung auf europäischer Ebene durch die EMA. Eine Million Packungen wurden bereits durch die Bundesregierung eingekauft. https://www.tagesschau.de/inland/lauterbach-paxlovid-corona-101.html „Das Mittel eignet sich insbesondere für die Behandlung ungeimpfter Risikopatienten“, so Lauterbach, vermutlich darauf Bezug nehmend, dass die klinischen Studien zu Paxlovid ausschließlich in dieser Patientengruppe durchgeführt worden waren. Über die preislichen Vereinbarungen ist nichts bekannt. Paxlovid wird aber gemeinhin als weiterer Blockbuster für Pfizer gesehen.

Bezüglich der Impfstoffe führt die Diskussion um die Reaktivierung von Varicella Zoster Viren zur Auslösung von Herpes Zoster (Gürtelrose) als Nebenwirkung der Covid-Impfungen zu einer positiven „kommerziellen Wechselwirkung“: einem Anstieg der Bekanntheit der Gürtelrose-Impfung insbesondere bei Senioren, befördert durch ärztliche Empfehlungen und Werbung in Seniorenzeitschriften, wie eigene Recherchen zeigen. Dabei ist Shingrix, der Protein-Impfstoff gegen Herpes Zoster von GlaxoSmithKline (GSK), noch neu am Markt. In Deutschland ist er von der STIKO seit 2019 empfohlen https://www.pharmazeutische-zeitung.de/herpes-zoster-impfung-fuer-alle-ab-60/, in der Schweiz wurde er unlängst zugelassen und soll Anfang 2022 verfügbar sein https://www.infovac.ch/de/impfunge/nach-krankheiten-geordnet/guertelrose-herpes-zoster.

Laut Epidemiologischem Bulletin des RKI im Dezember 2021 lag die Impfquote der Herpes Zoster Impfung zwei Jahre nach Einführung in Deutschland noch im einstelligen Prozentbereich. Es wird interessant sein, die weitere Entwicklung zu beobachten. Denn auch das Corona-Erfolgsduo Pfizer/BioNTech will sich diese neue Marktopportunität nicht entgehen lassen: Am Mittwoch, den 5.1.2022 verkünden sie eine Ausweitung ihrer bisherigen Partnerschaft, um nun auch einen mRNA basierten Impfstoff gegen Herpes Zoster gemeinsam zu entwickeln https://investors.biontech.de/de/news-releases/news-release-details/pfizer-und-biontech-schliessen-neue-globale

Omicron führt indessen zu einem globalen Umdenken bezüglich der Quarantäne-, Isolations- und Freitestungs-Logiken und -Vorschriften. Mit den bisherigen Regelungen und in Anbetracht der exponentiellen Ausbreitung von Omicron würden zu viele Personen gleichzeitig ausfallen. Auch in Deutschland kündigen sich Änderungen an – sie seien notwendig, da ansonsten die kritische Infrastruktur gefährdet sei. Den Weg dazu bereitet Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit ersten KommentarenabMittwoch, den 29.12.2021, weitere Statements folgen, auch andere Virologen und Politiker melden sich in den darauffolgenden Tagen dazu zu Wort (https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/verkuerzte-quarantaene-wegen-omikron-lauterbach-kuendigt-neue-corona-regeln-an,StOGFxL). Am Mittwoch, den 5.1.2022 tagt erstmals im Neuen Jahr wieder die Gesundheitsministerkonferenz, also die Gesundheitsminister der Länder zusammen mit Karl Lauterbach, jetzt unter Führung von Petra Grimm-Brenne, Gesundheitsministerin von Sachsen-Anhalt. Per Video-Schalte verständigt man sich auf einen Vorschlag: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/coronavirus-gesundheitsminister-empfehlen-kuerzere-quarantaene-bei-wichtigen-berufen-a-18b2dc5a-8584-4304-92ff-92ae984850d3

Das dem Vorschlag zugrundeliegende Konzept wurde laut Spiegel vom RKI entwickelt. Es beinhaltet eine Differenzierung zwischen „Beschäftigten in wichtigen Bereichen“ (Polizei, Feuerwehr, Energie-und Wasserversorgung sowie Personal in Kliniken und Pflegeheimen) und der allgemeinen Bevölkerung, sowie zwischen Geboosterten, frisch Zweitgeimpften und frisch Genesenen auf der einen Seite sowie sonstigen Menschen auf der anderen Seite.

So soll die Pflicht zur Isolation für die Beschäftigten in den wichtigen Bereichen nach fünf Tagen enden, sofern ein PCR Test negativ ausfällt, für die sonstige Bevölkerung gilt im Falle einer symptomlosen „Erkrankung“ hingegen eine Frist von sieben Tagen und ebenfalls die Verpflichtung zum PCR Test, das gleiche gilt für diese Gruppe für eine Quarantäneverpflichtung als Kontaktperson. Aktuell gilt jeweils noch eine Regel von bis zu 14 Tagen. Kinder sollen nach fünf Tagen aus einer Quarantäne entlassen werden, mit PCR Test oder „hochwertigem Schnelltest“. Kontaktpersonen müssen gar nicht in Quarantäne gehen, wenn sie geboostert sind oder äquivalent betrachtet werden, usw.

Die Intention des Vorschlags ist klar – man will „den Laden am Laufen halten“. Die Kritik, die ihm entgegengebracht werden wird, liegt ebenfalls auf der Hand, insbesondere was den sensiblen Bereich der Kliniken und Pflegeheime angeht. Dort wird man Menschenleben gefährdet sehen. Die Entscheidung soll im Rahmen der Ministerpräsidentenrunde (MPK) am Freitag, den 7. 1.2022, also nach Redaktionsschluss dieser Chronikausgabe, getroffen werden.

Andere europäische Länder wie Frankreich oder Großbritannien haben bereits die Isolationsvorschriften für vollständig gegen Corona geimpfte Personen verkürzt. https://www.tagesspiegel.de/politik/schnelles-freitesten-von-omikron-lauterbach-deutet-kuerzere-quarantaene-an-andere-staaten-sind-schon-weiter/27935696.html

Die USA hat bereits am Montag, den 27.12.2021 die Verpflichtung zur Isolation positiv getesteter Covid-19-Patienten „ohne Symptome“ von bisher zehn auf fünf Tage verkürzt. Danach soll noch für fünf Tage Maske getragen werden. Die Grundlage dafür ist eine geänderte Empfehlung des Center for Disease Control and Preventions (CDC) https://www.cdc.gov/media/releases/2021/s1227-isolation-quarantine-guidance.html. Auch die Quarantänevorschriften werden umdefiniert: fünf Tage für Ungeimpfte oder nicht nach sechs Monaten Geboosterte, danach fünf Tage Maske tragen, oder, wenn Quarantäne nicht möglich, zehn Tage Maske tragen. Nur wenn Symptome auftreten, soll solange quarantäniert werden, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Begründet werden die Änderungen selbstverständlich unter Bezugnahme auf die Wissenschaft: „The change is motivated by science demonstrating that the majority of SARS-CoV-2 transmission occurs early in the course of illness, generally in the 1-2 days prior to onset of symptoms and the 2-3 days after.”

Neue wissenschaftliche Daten zur Übertragbarkeit bei Omicron, die eine Begründung für die Änderung der Sichtweise darstellen würden, liegen aber bisher nicht vor.

Ein Hauptkritikpunkt an den neuen Regeln in den USA ist das Fehlen jeglicher Testverpflichtungen am Ende der Isolationsphase. Eine CDC-Direktorin begründet es mit „really had a lot to do with what we thought people were able to tolerate”. Der Corona-Berater der US-Regierung, Anthony Fauci, sagt offen “we want to get people back to jobs”.

3. Kommunikative und mediale Höhepunkte

Die einfache wirtschaftliche Logik, die zu den Änderungen bei Isolations- und Quarantänevorschriften führt, ist nicht einfach zu kommunizieren, ohne in Widerspruch zur bisherigen Linie zu geraten. Und dies nicht nur, weil nach zwei Jahren Pandemie sprachlich die Differenzierung zwischen Quarantäne (im Falle eines begründeten Verdachts auf eine Infektion) und Isolation (für Erkrankte) sich noch immer nicht konsequent durchgesetzt hat. In den USA heißt es bei MSNBC „The CDC’s new isolation guidelines are a communications disaster- the omicron variant’s surge feels like a bad time to confuse people” https://www.msnbc.com/opinion/cdc-s-new-isolation-guidelines-are-communications-disaster-n1286797.

Viel beachtet und geteilt wird das Interview von Corona-Berater Anthony Fauci bei der Rachel Maddow Show von MSNBC am Mittwoch, den 29.12.2021. Darin verabschiedet sich Anthony Fauci „nebenbei“ von Testkonzepten und Krankheitsdefinitionen, die in den vergangenen Jahren als zwingend und alternativlos gegolten haben, nachzulesen im Transkript der Show https://www.msnbc.com/transcripts/transcript-rachel-maddow-show-12-29-21-n1286909 . So rechtfertigt Anthony Fauci das Fehlen einer Notwendigkeit zu Testdurchführung am Ende der fünftägigen Isolation damit, dass man per Antigen-Schnelltest nicht feststellen könne, ob eine Person noch ansteckend sei oder nicht, dafür sei der Test durch die FDA auch gar nicht zugelassen worden. Auch PCR Tests seien nicht geeignet – da diese nunmehr nicht für die Identifikation vermehrungsfähiger Viren, sondern für die Detektion von Teilkomponenten des Virus entwickelt worden seien, also keine Aussage zur Ansteckungsfähigkeit treffen würden.

Zur fehlenden Unterscheidung bzgl. Geimpft-Erkrankten und Ungeimpft-Erkrankten bei den Isolationsregelungen dann seine Aussage: „If you’re infected you’re infected. Whether or not you’re vaccinated or not vaccinated, you’re infected”. Also: infiziert ist infiziert, egal wie der Impfstatus vorher war. Nicht wirklich kann er begründen, warum bei den Quarantäne-Regeln wiederum doch nach Impfstatus unterschieden wird. Aber plausibel sei, dass dabei Doppelt-Geimpfte genau wie Ungeimpfte behandelt werden, bei Omicron zähle allein die Boosterung.

In Deutschland hat die Diskussion zu dem Thema „Quarantäneverkürzung“ erst mit und nach dem Treffen der Gesundheitsminister am Mittwoch, den 5.1.2022 an Fahrt aufgenommen. Es bleibt abzuwarten, was in den nächsten 48 Stunden dazu besonders thematisiert werden wird und die Entscheidung der MPK am Freitag noch beeinflussen könnte. Viel wird jedoch nach wie vor diskutiert über die Impfpflicht und deren Kritiker, sowie die demonstrierenden und spazierenden Bürger

In den Ruf nach Härte des Staates gegenüber den Kritikern der Corona-Politik mischen sich weitere Stimmen: So fordert am Dienstag, den 28.12.2021 der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der Staat müsse „klare Kante zeigen“. Verstöße von Menschen etwa durch die Teilnahme an unangemeldeten Demonstrationen oder die Beteiligung an Gewalt gegen Polizisten sollten mit hohen Geldsummen bis hin zu Haft bestraft werden. Vielleicht ließen sich dann auch noch „Menschen von einer Teilnahme abschrecken, die zuvor nicht aufgefallen seien“. https://www.deutschlandfunk.de/gemeindebund-fordert-klare-kante-bei-gesetzesverstoessen-100.html

Die Polizeigewerkschaft in Sachsen schlägt einen anderen Weg vor und appelliert am Mittwoch, den 29.12.2021 an die Politik, nach dem Auslaufen der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung am 9. Januar 2022 die Einschränkungen im Versammlungsrecht zu prüfen:  „Angesichts der sich  Woche für Woche wiederholenden und ausweitenden Versammlungslagen und der sich daraus ergebenden Polizeieinsätze lässt uns das Gefühl nicht los, dass die Polizei als Ersatz des politischen Meinungsstreits missbraucht wird“, erklärt Hagen Husgen, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft Sachsen.

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/polizeigewerkschaft-forderungen-versammlungsrecht-politik-100.html

Die permanente Abkopplung des inzwischen sehr kritischen Erfinders der mRNA Technologie, Robert Malone, vom beliebten Kommunikationskanal Twitter am Mittwoch, den 29.12.2021, wird in den sozialen Medien stark beachtet und international viel kommentiert, u.a. in Brasilien, Indien und Singapore, z.B. https://epochtimes.today/twitter-suspends-key-mrna-vaccine-contributor-dr-robert-malone/. In USA und Europa berichten die Zeitungen kaum. Auslöser für die Twitter-Sperre soll Malone`s Bezugnahme auf die unter „Breaking News“ von der Canadian Covid Care Alliance https://www.canadiancovidcarealliance.org/ am 16.12.2021 online präsentierte Präsentation „The Pfizer Inoculations for Covid-19“- More Harm Than Good“ gewesen sein. Dort wird harsche Kritik u.a. an Studiendesign und -durchführung der Corminaty-Zulassungsstudie und dem Nutzen/Risikoprofil des mRNA-Impfstoffs vorgebracht. Robert Malone hatte sich in ähnlicher Weise bereits in vorherigen Interviews geäußert. Sein nach dem Bann bei Twitter folgendes, dreistündiges Interview mit Joe Rogan am Silvesterabend, Episode No. 1757 der The Joe Rogan Experience (Spotify), wird nach dem Upload auf YouTube ebenfalls in Kürze gelöscht. Dennoch oder auch deswegen stößt „der Fall Malone“ auf großes Interesse. Auch ein zensiertes Wort hat Gewicht. https://www.news.com.au/technology/online/social/youtube-takes-down-antivax-joe-rogan-interview-with-dr-robert-malone/news-story/dac9fa69eba2fcd1f4a2c860880c1fa4 .

Pünktlich zum Jahresende am Freitag, den 31.12.2021 kommen noch positive Meldungen aus Südafrika: Die Regierung des Landes geht davon aus, dass der Höhepunkt der kurzen Omicron-Welle bereits überschritten wurde und hebt u.a. eine nächtliche Ausgangssperre von Mitternacht bis vier Uhr morgens wieder auf. Das Land befindet sich aktuell auf der niedrigsten seiner fünf möglichen Covid-Alarmstufen. Die Hospitalisierungsraten bei Omicron waren niedriger als bei den vorherigen Corona-Wellen. https://www.reuters.com/world/africa/safrica-lifts-curfew-it-says-covid-19-fourth-wave-peaks-2021-12-30/?utm_source=Sailthru&utm_medium=email&utm_term=The%20Reuters%20Daily%20Briefing&utm_content=31-12-21&utm_campaign=31-12-21

Gengenläufig zu dieser ermutigenden Nachricht melden diverse Medien ab Donnerstag, den 4.1.2022 das Auftauchen einer neuen Variante des Corona-Virus in Frankreich, B.1.640.2, abermals mit diversen Mutationen im Spike-Protein, einige davon bereits von Omicron bekannt  https://www.tagesschau.de/ausland/europa/frankreich-corona-variante-beobachtung-101.html  Das zugrundeliegende wissenschaftliche Paper war bereits am Mittwoch, den 29.12.2021 on-line gestellt worden https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.12.24.21268174v1. Die meisten der im Laufe der Pandemie identifizierten und teilweise dann von der WHO als „Variants of Interest“ unter Beobachtung gestellten Varianten haben letztlich keine größere Bedeutung erlangt, davon ist hier zunächst auch auszugehen. Das Auftreten von Omicron hatte unter Wissenschaftlern jedenfalls einen ungleich größeren Widerhall produziert.

Nichtsdestotrotz ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach selbstredend gleich wieder im Gespräch mit Fachleuten zu dieser neuen Mutante, wie am Mittwoch, den 5.1.2022 berichtet wird, z.B.: https://www.merkur.de/politik/corona-variante-lauterbach-frankreich-kamerun-neue-deutschland-faelle-zr-91215258.html Zudem fordert er am selben Tag mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen mit Omicron erneut eine schnelle Einführung der Impfpflicht. Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagt er u.a.: „Wir können nicht darauf warten, dass eine Impfpflicht überflüssig wird, weil wir eine sehr hohe Durchseuchung der Bevölkerung haben. Omicron als schmutzige Impfung ist keine Alternative zur Impfpflicht. Das wäre sehr gefährlich.“ https://www.rnd.de/politik/corona-lauterbach-ueber-omikron-massnahmen-und-ein-neues-impfziel-3XZYMIAL65EMVKN2M3ESN7VFNY.html

Mit Blick auf die Corona-Maßnahmen richtet der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dann direkt an die Ungeimpften: „Für Ungeimpfte gibt es keinen Grund zur Entwarnung. Man kann ihnen nicht in Aussicht stellen, dass für sie die Kontaktbeschränkungen kurz- oder mittelfristig aufgehoben werden. Das ist allerdings auch in ihrem eigenen Sinne. Ich möchte es den Ungeimpften ersparen, dass sie auf die Intensivstation kommen. Deshalb ist ihr Schutz zentral. Mein Appell an die Ungeimpften ist, dass sie sich schnell zumindest einmal impfen lassen, damit sie wenigstens für den ganz schweren Krankheitsverlauf eine wichtige Schutzwirkung haben.“

Inwieweit Impfungen, die hinsichtlich des Unterbindens einer Infektion mit Omicron eine zweifelhafte, teils sogar negative Wirkung aufweisen, überhaupt einen Einfluss auf den Krankheitsverlauf haben, ist allerdings nach wie vor nicht untersucht. Unter anderem auch deswegen, weil schwere Omicron Fälle bisher glücklicherweise äußerst rar sind.

Vielleicht aus dem gleichen Grund wird im Nachbarland Dänemark ganz anders kommuniziert. Dort wird davon ausgegangen, dass in zwei Monaten die Pandemie vorbei ist. Zumindest äußert sich die „Topepidemiologin“ Tyra Grove Krause im dortigen Fernsehen entsprechend. Die Epidemiologin und Direktorin des staatlichen Forschungslabors SSI in Dänemark stützt sich auf Studien, wonach bei Omicron nur etwa halb so viele Menschen im Krankenhaus behandelt werden müssen wie bei Delta. Dänemark hatte, obwohl fast 80% der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft sind, am Dienstag, den 4.1.2021 eine 7-Tages Inzidenz von 1.960, so hoch wie in keinem anderen EU-Land. Dies scheint aber vor Ort kein Grund zur Panik zu sein, im Gegenteil:  Die Epidemiologin betont die starke Immunität, die man durch eine Omicron Infektion aufbaue – diese biete Schutz für die Zukunft.

https://www.rnd.de/politik/corona-pandemie-in-zwei-monaten-vorbei-daenische-top-epidemiologin-tyra-grove-krause-geht-davon-aus-UALXWIDB4JF3LHF4O6ETO5K2QA.html

Die Sichtweise von Tyra Grove Krause zum Jahresanfang steht im krassen Gegensatz zur Position des deutschen Experten und Bundesgesundheitsministers – er sieht „Omicron als schmutzige Impfung“, sie darin das Potenzial für eine starke Immunität und das Ende der Pandemie. Es ist davon auszugehen, dass sie mit ihrer Sichtweise international gesehen nicht alleine steht.

4. Politische Entscheidungen und Maßnahmen

Bund

Das Bundesgesundheitsministerium meldet am zweiten Weihnachtsfeiertag, das selbst gesteckte Ziel von 30 Millionen Impfungen zum Jahresende bereits erreicht zu haben. Für ein zweites Ziel, eine Erstimpfungsquote von 80%, die ursprünglich bis zum 7. Januar erreicht werden sollte, muss nun die Zeitachse bis zum Ende des Januars gestreckt werden. https://www.tagesschau.de/inland/bundesregierung-impfziel-103.html. Offensichtlich ist es also leichter, Geimpfte vom Boostern zu überzeugen als Ungeimpfte vom Impfen an sich. Um die Zielquote von 80 % zu erreichen, müssten zwischen Weihnachten und Ende Januar fünf Millionen Menschen ihre Erstimpfung erhalten. Dies entspricht in etwa der Zahl der Erst-und Zweitimpfungen seit dem 18.11.2021, als erstmals seitens Olaf Scholz die Impfziele formuliert wurden.

Der Bundestag hat in der Weihnachtswoche und bis 10. Januar Winterpause. Dennoch äußern sich einige Parlamentarier zum Thema. Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht sich am Montag, den 27.12.2021 erst einmal gegen ein nationales Impfregister aus – aus Datenschutzgründen. Im Falle der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht plädiert er stattdessen für stichprobenartige Kontrollen von Impfnachweisen aus, etwa in Bussen und Bahnen. https://www.rnd.de/politik/corona-impfpflicht-justizminister-buschmann-gegen-impfregister-datenschutz-geht-vor-TJCWZU6OATGZ5RBMIYJ33EWQQM.html

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellt am Dienstag, den 28.12.2021 klar, dass alle Kinder und Jugendliche ungeachtet einer für diese Altersgruppe nicht vorliegenden allgemeinen Empfehlung für eine Corona-Impfung durch die STIKO grundsätzlich einen Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung haben. Für sie komme der Biontech-Impfstoff infrage. Im Falle von Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz, sofern ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa Biontech verwendet werde, heißt es in einem Brief an die Gesundheitsminister der Länder sowie der Kassenärztlichen Vereinigung – eine erstaunliche Aussage, nachdem bislang von offizieller Seite vor allem kommuniziert wurde, dass die Impfung sicher und die Anzahl möglicher Impfschäden zu vernachlässigen sei.

https://www.kbv.de/html/1150_56202.php,

https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Lauterbach-Fuer-die-Corona-Booster-Impfung-haftet-der-Staat-425692.html

Ab Dienstag, den 28.12.2021 gelten gemäß dem Bund-Länder-Beschluss vom 21.12.2021 erweiterte Kontaktbeschränkungen bundesweit: Wo noch nicht geschehen, müssen Discos und Clubs schließen, überregionale Großveranstaltungen finden nur noch vor leeren Rängen statt, bei privaten Treffen gilt unter 2G eine Obergrenze von zehn Personen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Ungeimpfte dürfen unverändert nur mit maximal zwei Personen eines anderen Haushaltes interagieren.

Bayern

In Bayern tritt am Dienstag, den 28.12.2021 eine neue Änderungsverordnung der der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) in Kraft https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15-14. Bayern passt darin die Altersgrenze für die Ausnahmeregelung für Kinder an die bundesweit geltende Grenze von 14 Jahren an, die Grenze in Bayern hatte zuvor bei zwölf Jahren gelegen. In Restaurants und Hotels finden zudem jetzt alle Schüler zwischen 14 und 17 Jahren Einlass, mit der Begründung, dass sie in der Schule regelmäßig getestet werden. https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-regeln-bayern-aktuell-kleidungsgeschaefte-1.4878824  

5. Juristische Prozesse und Entscheidungen

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag, den 28.12.2021 im Hinblick auf die Pandemie, dass Menschen mit Behinderung im Triage-Fall nicht schlechter gestellt werden dürfen, und fordert den Gesetzgeber auf, unverzüglich entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Das Gericht sieht Grundgesetzartikel 3 gefährdet „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Die Entscheidung wird vielfach begrüßt. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-109.html Als Reaktion auf das Urteil kommt es aber umgehend zu Forderungen, auch den Schutz älterer Menschen zu regeln, insbesondere, da das Alter bei der Aufzählung möglicher Diskriminierungsgründe im Grundgesetzt bisher nicht geregelt sei. https://www.deutschlandfunk.de/forderungen-nach-beruecksichtigung-aelterer-menschen-100.html. Das Dilemma bleibt bestehen.

Der 6. Senat des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigt am Dienstag, den 28.12.2021 das bundesweite Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern. Damit bleiben Eilanträge von Pyrotechnikhändlern gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums erfolglos. Zuvor hatte bereits das Berliner Verwaltungsgericht entsprechende Anträge zurückgewiesen, die nun vom OVG in nächster Instanz bestätigt werden.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/12/verwaltungsgericht-berlin-bestaetigt-boeller-verkaufsverbot.html  In vielen Städten wurden zusätzlich Böllerverbote erlassen, allerdings gibt es trotzdem teilweise „viel Feuerwerk“ zu Silvester https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/boellerverbot-silvester-2021-2022-feuerwerk-corona-gipfel-nrw-deutschland-bund-laender-hendrik-wuest-91153627.html 

Am Mittwoch, den 29.12.2021 kommt es zu einer weiteren juristischen Entscheidung zu den 2G-Regeln im Einzelhandel: In Bayern dürfen Bekleidungsgeschäfte künftig auch wieder Kunden einlassen, die kein Impf- oder Genesenen-Zertifikat vorweisen können. Eine entsprechende Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof getroffen. Bekleidung gehöre auch zum Grundbedarf, wie Bücher, Schuhe, Drogeriewaren und Lebensmittel. Der Grundbedarf muss für alle Bürger zugänglich bleiben https://www.br.de/nachrichten/bayern/2g-regel-gilt-nicht-fuer-bekleidungsgeschaefte-in-bayern,St1DE4r  Das Urteil ist rechtskräftig, gilt allerdings nur in Bayern. In zahlreichen anderen Bundesländern liegen diesbezüglich Klagen von Händlern vor. Einige fordern eine einheitliche bundesweite Regelung und kritisieren das Herausgreifen einzelner Branchen durch den Gesetzgeber. https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/gerichtsurteil-gegen-2g-ungerechte-flickschusterei-einzelhaendler-fordern-bundeseinheitliche-corona-regeln/27936220.html?ticket=ST-11121900-zbuiNtMkLb9qa9HbTEYN-cas01.example.org

6. Gesellschaftliche Reaktionen

In München wird am Mittwoch, den 29.12.2021 bei der wiederholt von der Stadt nicht im Sinne der Anmeldenden von „München steht auf“ für die Innenstadt genehmigten und deswegen abgesagten Mittwochs-Demo eine neue Ebene erreicht im offensichtlichen Konflikt des Staates mit einer signifikanten Zahl seiner Bürger.

Erstmals hatten die Organisatoren per Eilantrag am Verwaltungsgericht versucht, gegen den initialen Bescheid der Stadt vorzugehen, um doch eine nicht-stationäre und weniger hart regulierte Demonstration durchzuführen – erfolglos. Die Stadt hatte wie in der Vorwoche eine Demonstration im Planquadrat-Format (Flatterbänder zur Absperrung, breite Abstände zwischen den einzelnen Bereichen) auf der Theresienwiese, zunächst für 2000 Teilnehmer genehmigt; diese Obergrenze wurde dann gerichtlich auf maximal 5000 Teilnehmer nach oben korrigiert. Es kommt kurzfristig wieder zur Absage durch die Organisatoren.

Gegenüber der Vorwoche ist die Lage verschärft durch das am Dienstagabend erstmals in dieser Form in München per Allgemeinverfügung kurzfristig erlassene „Verbot von Corona-Spaziergängen“ an den beiden folgenden Tagen. Wer trotzdem teilnehme, begehe laut Mitteilung der Stadt eine Ordnungswidrigkeit und riskiere ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro.

https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:ac48079d-eb80-416f-b0cf-995e7f256be6/20211228_AV_Corona-Spaziergaenge_final_gez.pdf

Weder dieses Verbot noch der für den Abend angesagte Dauerregen hält die Bürger davon ab, an diesem Mittwoch erneut in die Stadt zu strömen. Das massive Polizeiaufgebot von mehr als 1.000 Einsatzkräften führt im Gegensatz zur Vorwoche bei einer vermutlich ähnlichen Teilnehmerzahl jenseits von 5000 diesmal zu einem weitgehend dezentralen Geschehen.

Am Abend meldet die Polizei laut SZ 700 Ordnungswidrigkeitsanzeigen, 1300 Platzverweise und 18 Festnahmen in der Innenstadt. Die Menschen hatten sich im Laufe des Abends an verschiedenen Plätzen stationär oder in Bewegung zusammengefunden, um durch ihre Anwesenheit gegen die Corona-Maßnahmen, die geplante allgemeine Impfpflicht und gegen die staatlichen Einschränkungen des Demonstrationsrechts friedlich zu demonstrieren. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-corona-polizei-demo-anzeigen-festnahmen-1.5497953

Die Ordnungswidrigkeitsanzeigen resultieren aus einer Vielzahl von Einkesselungen einzelner Gruppen durch die Polizei, bei denen teils nach langer Zeit des zwangsweisen Ausharrens im Regen die Personalien der „eingefangenen Spaziergänger“ (Zitat eines Polizeisprechers abends in BR24: https://www.youtube.com/watch?v=KGjD_uN7qGU ) festgestellt wurden. Die Eingekesselten werden von der Polizei als Gruppe gefilmt und im Rahmen der Aufnahme der Personalien aus verschiedenen Perspektiven und mit und ohne Maske individuell fotografiert. Polizeilich aufgelöst wird auch das öffentliche Rosenkranzgebet an der Mariensäule auf dem Marienplatz. https://www.kath.net/news/77196, auch hier erfolgen Ordnungswidrigkeitsanzeigen.

Die massive Polizeipräsenz, die gesperrte Ludwigstraße, kreuz-und querfahrende Einsatzwägen, die Einkesselungen und die jeweiligen Reaktionen der Eingeschlossen sowie Protestmärsche in Bewegung, alles dies im abendlich dunklen Regenszenario – unheilvolle Szenen aus der Münchner Innenstadt, die in den sozialen Medien im großen Stil geteilt werden. Die Kommentare der über den Staat entsetzten Spaziergänger unterscheiden sich diametral von der Berichterstattung in Zeitung und Medien.

Einen Tag danach, am Donnerstag, den 30.12.2021, legt die Stadt nach und verbietet per weiterer Allgemeinverfügung https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:7f878c73-8a6f-4551-8d74-18bcaf24b10d/20211230_AV_Corona-Spaziergaenge_final_gez.pdf auch alle Corona-Spaziergänge für Samstag, den 1.1.2022, Montag den 3.1.2022 und Mittwoch den 5.1.2022.

Quasi zeitgleich kommt es am Donnerstag, den 30.12.2021 zur spektakulären Festnahme des Oberfeldwebels Anton Oberauer (siehe Chronik #01) kurz vor 19:00 am Odeonsplatz in München. Er hatte mit zwei Videos, die im Laufe des Tages verbreitet wurden, für großes Aufsehen gesorgt https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/impfung-soldaten-drohvideo-alarmiert-polizei-und-bundeswehr,St5M8Bc. Unter anderem hatte er sich für das Demonstrationsrecht auch im aktuellen Kontext ausgesprochen und seine Bundeswehr-Kollegen aufgefordert, Demonstranten, falls nötig, vor Polizisten zu beschützen. Gleichzeitig hatte er seine bereits vorher öffentlich und per Brief an seinen Vorgesetzten kommunizierten Forderungen nach Rücknahme der Duldungspflicht der Impfung für Bundeswehrangehörige (=Impfpflicht für Bundeswehrpersonal) und seine Ablehnung der Allgemeinen Impfpflicht wiederholt und mit einem Ultimatum sowie unverhohlenen, wenn auch unpräzisen Drohungen gegen den Staat verknüpft. Der Soldat wird aber schon nach wenigen Stunden wieder aus der Haft entlassen. Der beauftragte Staatsanwalt sehe keine Fluchtgefahr, es werde aber weiter gegen ihn ermittelt https://www.dw.com/de/bundeswehrsoldat-nach-drohvideo-wieder-freigelassen/a-60302370; Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht twittert: „Die Bundeswehr braucht reflektierte und aufrechte Menschen, die fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen. Wer das nicht teilt, hat in unserer Bundeswehr nichts verloren!” https://www.br.de/nachrichten/bayern/soldat-nach-corona-drohvideo-wieder-auf-freiem-fuss,StA4P3I

In Nürnberg entscheidet sich die Polizei bei einem spontanen Corona-Umzug am gleichen Tag, zu einer Deeskalationsstrategie und begleitet den Menschen-Zug wohlwollend. Per Lautsprecher baten die Polizisten die Teilnehmer, die Auflagen und Abstandsregeln einzuhalten, damit ihre Aktion „eine erfolgreiche Geschichte“ werden könne wie in einem Video zur Durchsage der Polizei zu hören war. Dort gab es zu dem Zeitpunkt im Gegensatz zu München keine Allgemeinverfügung gegen Corona-Spaziergänge.

https://www.welt.de/vermischtes/article235960964/Corona-Proteste-Polizei-laesst-spontane-Demo-in-Nuernberg-gewaehren-Beamter-in-Chemnitz-attackiert.html

In München führen die für die ersten Tage des Jahres selektiv neu aufgelegten Allgemeinverfügung und die restriktive Haltung der Stadt gegenüber den Anmeldern der Mittwochsdemonstrationen am Mittwoch, den 5.1.2022 erneut zu chaotischen Verhältnissen. „München steht auf“ hatte sich entschieden, als Protest nur eine Fünf-Personen-Demo auf der Theresienwiese abzuhalten. Der Rest erfolgt unkoordiniert. Wieder sind rund 1.000 Polizisten im Einsatz, es kursieren noch am Abend Videos von großräumigen Einkesselungen u.a. in der Fußgängerzone zu Ladenöffnungszeiten, von Pfefferspray gegen Demonstranten, Androhungen vom Schlagstockeinsatz und vielen weiteren schlimme Szenen. Angst und Kälte dominieren.                                                                                                                      ENDE