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Chronik 15

Impfpflicht? Zwischen zwei Abstimmungen – # 15 – Eine Corona-Chronik zu Wissenschaft, Kommunikation und Politik in einer zerrissenen Gesellschaft

Am Dienstag, 30. November 2021, spricht sich der da noch „zukünftige“ Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem letzten von Angela Merkel geführten Bund-Länder Treffen für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigt zugleich an, dass bei der zukünftigen Abstimmung (hier: „Zweite Abstimmung“) im Bundestag dafür der Fraktionszwang entfallen solle. 

Am Freitag, 10. Dezember 2021, beschließt der Bundestag (hier: „Erste Abstimmung“) den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal („einrichtungsbezogene Impfpflicht“) ab 15. März 2022 beinhaltet.

#Wir dokumentieren hier die Zeit „zwischen den Abstimmungen“, mit dem 30. November 2021 als Startpunkt. Das Ergebnis ist ungewiss, auch noch weniger als 24 Stunden vor der für morgen, den 07. April 2022 angesetzten „Zweiten Abstimmung“ im Bundestag. Sicher ist, dass diese Zeit von der Nachwelt aufgearbeitet werden wird. Insofern möge die Chronik dazu beitragen, den Überblick in der Gegenwart zu behalten und eine Rückschau zu unterstützen. Zu welchem Urteil die Historiker wohl kommen werden?

#Wir beleuchten die Ereignisse systematisch anhand folgender Dimensionen

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen
  2. News von Pharma/Biotech und Fachbehörden
  3. Kommunikative und mediale Höhepunkte
  4. Politische Entscheidungen und Maßnahmen
  5. Juristische Prozesse und Entscheidungen
  6. Gesellschaftlicher Diskurs und Reaktionen

#Wir sind zu zweit, weiblich, akademisch und beruflich qualifiziert in biomedizinischer Forschung und Industrie, in Politikwissenschaft, Ökonomie und Journalismus. Wir streben nach einer ausgewogenen Darstellung derjenigen Ereignisse, die wir entscheiden aufzugreifen. Wie in einer Chronik üblich, obliegt die Auswahl dem Chronisten.

Die Chronik findet sich on-line bei dem wir-gemeinsam Bündnis https://wir-gemeinsam-buendnis.de/chroniken/ sowie bei Eltern für Kinder e.V. http://elternfuerkinder.de/Corona-Chronik/, es können jeweils auch die vorherigen Einträge heruntergeladen werden. Zudem auf Medium https://medium.com/@sabine.kaiser – dort kann man auch „subscriben“. 

Es folgt der Chronikeintrag #15, für die Zeitspanne vom 31.03.2022 bis zum 06.04.2022. Es sind die letzten Tage vor der Zweiten Abstimmung im Bundestag. Eine Mehrheit für die Impfpflicht ab 18 erscheint aktuell unrealistisch. Deren Befürworter produzieren von daher diverse „Kompromissvorschläge“, um das Wohlwollen der Abgeordneten der Union zu erringen. Erst heißt es „ab 50“, dann „ab 60“ als sofortige Impfpflicht, sowie den Weg ebnen zu „ab 18“, und ein Impfregister sofort aufzubauen – Tauziehen und Kuhhandel bis zur letzten Minute. Eine Freude über den Wegfall der meisten Maßnahmen in fast allen Bundesländern und den anhaltenden Rückgang der Infektionszahlen kommt nicht auf.

Chronikeintrag #15 am 06.04.2022

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen

Am Freitag, den 01.04.2022 meldet die tagesschau.de unter Bezugnahme auf den aktuellen Wöchentlichen Lagebericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstag, den 31.03.2022 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-31.pdf?__blob=publicationFile , dass der Höhepunkt der aktuellen Corona-Welle überschritten sei, die Inzidenzen sinken, konkret in der Kalenderwoche 12 um 2% gegenüber der Vorwoche. https://www.tagesschau.de/inland/rki-wochenbericht-hoehepunkt-welle-101.html 99% aller Infektionen sind durch Omicron verursacht, 80% davon durch die Subvariante BA.2.

Wie schon häufiger in den vergangenen Wochen und Monaten beschäftigt sich der „subjektive Student“ mit dem RKI Wochenbericht, per Twitter am Donnerstag, den 31.03.2022, diesmal diagnostiziert er dort „Kuriositäten“. Sein Augenmerk legt er auf den aktuellen Stand der Erfassung der Inzidenzen der symptomatischen Fälle (siehe RKI Bericht, Seite 27) und der vom RKI ermittelten Impfeffektivität bezüglich symptomatischer Infektionen (siehe RKI Bericht, Seite 31, oben rechts).

Er weist zunächst darauf hin, dass bei den 18-59-Jährigen sich die Inzidenzen pro 100.000 nunmehr angeglichen haben, tatsächlich liegt die Inzidenz der Ungeimpften, die über die letzten Wochen kontinuierlich gefallen ist, nun sogar leicht unter der der Grundimmunisierten bzw. Geboosterten. Dieser fehlende Schutz der Impfung vor symptomatischer Infektion ist mittlerweile nicht weiter überraschend, deckt er sich doch mit den Erfahrungen aus anderen Ländern, und auch aktuell mit der Alltagsbeobachtung – immer mehr Geboosterte durchleben jetzt ihre Infektionen, teils auch zum wiederholten Mal.

Überraschend aber das Schaubild des RKI zum plötzlichen Anstieg der Impfeffektivität bei symptomatischen Infektionen – der „subjektive Student“ legt klar den Finger in die Wunde bezüglich dieser zweifelhaften Daten: „Nicht nur, dass am rechten Rand die Effektivität wieder hochschießt auf 40% (Hierfür müsste die Inzidenz in der nächsten Woche bei den Ungeimpften ebenfalls massiv in die Höhe schießen; never ever). Gleichzeitig ist die Effektivität auch exakt gleich zwischen den 2x und 3x Geimpften. Das ist nicht nur mathematisch unfassbar unwahrscheinlich (exakt gleiche Effektivität in %?). Auch biologisch würde es praktisch eine dritte Impfung als völlig unwirksam kennzeichnen. Irgendwas stimmt hier nicht. Was meint ihr?“ https://threadreaderapp.com/thread/1509604428315254795.html

Zur Frage der Sinnhaftigkeit einer vierten Impfung mit einem mRNA Impfstoff gibt es neue Daten aus Israel, zum Pfizer/BioNTech Impfstoff, veröffentlicht am Dienstag, den 05.04.2022 im New England Journal of Medicine. Wie zu erwarten war – eine vierte Dosis bringt nicht viel. Sie senke zwar die Raten von Covid-19 Infektionen bei älteren Menschen (in der Studie: 60+), doch dieser Schutz vor einer Infektion scheine nur von kurzer Dauer zu sein, konkret lasse er bereits nach vier Wochen deutlich nach. Der beobachtete Schutz vor den bei Omicron sehr seltenen, schweren Erkrankungen (siehe Chronik #15, Seite 3-4) habe indes innerhalb der Beobachtungszeit von sechs Wochen nach der Impfung nicht nachgelassen, weitere Folgestudien seien erforderlich, um den längerfristigen Schutz zu bewerten. https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa2201570

Eine am Freitag, den 01.04.2022 als Pre-Print erschienene Studie https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2022.04.01.486695v1.full.pdf des prominenten BioNTech Forscherehepaars Özlem Türeci und Ugur Sahin, zusammen mit der Frankfurter Virologin Sandra Ciesek, die u.a. aus ihrem gemeinsamen Podcasting mit Christian Drosten in der Pandemie bekannt wurde, liefert, laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach, gute Argumente für eine weitere Impfung mit einem zukünftigen mRNA basierten, Omicron spezifischen Impfstoff, obwohl sich diese Aussage daraus gar nicht ableiten lässt. Die WELT weist am Dienstag, den 05.04.2022 darauf hin, und titelt: „Lauterbach liegt wahrscheinlich komplett daneben“. https://www.welt.de/gesundheit/plus237981799/Coronavirus-Was-eine-Durchbruchsinfektion-fuer-den-Immunschutz-bringt.html

Die Studie belegt vielmehr, dass es durch eine „Durchbruchs“-Infektion mit Omicron zu einer breiten Aktivierung bzw. Re-Aktivierung des Immunsystems kommt, so dass eine Immunantwort gegen das komplette Spektrum der uns bekannten SARS-CoV-2 Virustypen erfolgt. Gute Nachrichten also. Untersucht wurde allerdings lediglich ein Pool von bereits doppelt oder dreifach Geimpften mit oder ohne Folge-Infektion, also die positive „Wirkung“ einer „Auffrischung“ durch eine Omicron Infektion in der mehrfach geimpften Population. Nicht untersucht wurden vorher Ungeimpfte nach einer Infektion mit Omicron, und ob diese vielleicht genauso gut geschützt sind vor allem was noch kommen möge – diese Personen kommen in der BioNTech/Ciesek-Welt vermutlich per Definition gar nicht mehr vor.

2. Pharma/Biotech und Fachbehörden

Das Paul Ehrlich Institut (PEI) hat sich bezüglich der Analyse von Impfnebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe bisher sehr zurückhaltend gezeigt und Aufforderungen, sich aufgrund unterschiedlicher, konkreter Warnsignale damit tiefergehender zu beschäftigen (u.a. von Christof Kuhbandner, siehe Chronik #05, Seite 13 und Andreas Schöfbeck/Tom Lausen, siehe Chronik #10, Seite 5-7 und Chronik #11, Seite 5-7) bisher abgeblockt bzw. ignoriert.

Mit dem 14.03.2022 schließt das PEI jetzt auch offiziell die zu solchen Nebenwirkungen von Impfstoffen und Impfkomplikationen seit 2000 geführte, eigene Datenbank DB-UAW. Alle an das PEI gemeldeten Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen und Impfkomplikationen würden ohnehin in die europäische Datenbank einfließen und seien dort frei recherchierbar. Ein Grund für den gewählten Zeitpunkt bezüglich dieser Umstellung wird nicht genannt. https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/uaw-datenbank/uaw-datenbank-node.html

Die Sicherheitsberichte werde man weiter kontinuierlich erstellen, heißt es beim PEI. Aber auch da scheint besonderes Engagement nicht geboten, an die eigenen Zeitvorstellungen zur Erstellung hält man sich nicht. Im Oktober 2021 hieß es bereits, man werde die Frequenz reduzieren, und zwar auf zwei Monate. Der letzte Sicherheitsbericht, vom 07.02.2022, bezieht sich auf die Daten bis zum 31.12.2021. Auf der Web-site des PEI https://corona-blog.net/2022/03/27/pei-verschleppt-sicherheitsberichte-die-datenlage-hinkt-nun-um-90-tage-hinterher/ heißt es jetzt aber, der nächste Bericht werde den Zeitraum bis zum Donnerstag, den 31.03.2022 abdecken, sein Erscheinungsdatum stünde aber noch nicht fest. https://corona-blog.net/2022/03/27/pei-verschleppt-sicherheitsberichte-die-datenlage-hinkt-nun-um-90-tage-hinterher/

Im Hinblick auf die Entscheidung im Bundestag am 07.04.2022 zur allgemeinen Impfpflicht wäre eine zeitnahe Aufarbeitung gemäß der vereinbarten Frequenz nicht nur wünschenswert, sondern zwingend notwendig gewesen.

Im Übrigen berichtet ganz aktuell ein Forscher der Charité, Harald Matthes, über die eigenen Recherchen zu Impfnebenwirkungen und deren Erfassung in Deutschland, und seine daraus resultierende Überzeugung, dass beim PEI eine deutliche Untererfassung der Nebenwirkungen erfolge. Er schätzt diese Untererfassungsquote am Freitag, den 01.04.2022 auf mindestens 70% https://www.focus.de/gesundheit/news/charite-forscher-harald-matthes-im-interview-mindestens-70-prozent-untererfassung-bei-den-impfnebenwirkungen_id_76570926.html .

Am selben Freitag, den 01.04.2022 werden weitere 11.043 Seiten der Pfizer Zulassungsdokumente veröffentlicht, auf deren Freigabe seitens der FDA eine NGO vor einem texanischen Bezirksgericht erfolgreich geklagt hatte (siehe Chronik #4, Seite 11). Alle Dokumente finden sich auf den Seiten dieser NGO, der PHMPT (Public Health and Medical Professionals for Transparency), https://phmpt.org/pfizers-documents/, die Auswertung muss diese jedoch anderen überlassen – „unsere Aufgabe war es, die Dokumente zu beschaffen“. Eigentlich hätten diese, nach Wunsch von Pfizer/BioNTech und der FDA, 77 Jahre unter Verschluss bleiben sollen. Erste Einblicke in die neuesten Dokumente gibt es bereits, z.B. musste Pfizer zusätzliches Personal einstellen, um die große Anzahl von „Adverse event reports“ (Berichte über im Rahmen der Studie beobachtete, gravierende Nebenwirkungen) zu bearbeiten. https://tkp.at/2022/04/03/11-000-seiten-neue-geheime-pfizer-dokumente-veroeffentlicht/?s=09  Weitere Auswertungen werden mit Sicherheit folgen.

Auch wenn die Unterlagen für 77 Jahre vor der Öffentlichkeit hätten verborgen werden sollen – an anderer Stelle scheuen Pfizer/BioNTech das Rampenlicht nicht. Fierce Pharma weist im Wochenrückblick am Freitag, den 01.04.2022 darauf hin, dass die diesjährige Oscar-Verleihung prominent vonPfizer/BioNTech gesponsored worden war (Marketing: „Pfizer and BioNTech go to Hollywood with splashy Oscars sponsorhsip“). Pfizer/BioNTech deuten dabei „dezent” an, dass durch die Vakzine dieses Jahr eine „in-person“ Veranstaltung wieder ermöglicht wurde, man dankt der Filmindustrie für ihre Unterstützung: „The film industry has embraced vaccination, masking and other protocols designed to help prevent disease and avoid serious illness from COVID-19 and we are pleased to work with it to further promote public health” https://www.fiercepharma.com/marketing/pfizer-and-biontech-take-hollywood-they-sponsor-oscars .

3. Kommunikative und mediale Höhepunkte

Der Mitteldeutsche Rundfunk (mdr) hatte sich vorgewagt mit seinem Fernsehbericht zum Thema Impfschäden (siehe Chronik #13, Seite 17) und erhält nach eigener Aussage seitdem einen Berg an Zuschriften, der stetig „wächst und wächst“. Betroffene fordern u.a. eine zentrale Anlaufstelle und eine bessere Aufarbeitung, so der mdr in einem Beitrag am Samstag, den 02.04.2022. Ärzte und Wissenschaftler sehen dringenden Handlungsbedarf, seien aber sehr vorsichtig, sich dahingehend öffentlich zu äußern, obwohl sie sich mit den Nebenwirkungen befassen und sogar daran forschen. An der Uniklinik Marburg gibt es im Übrigen eine Spezialambulanz nicht nur für Patienten mit Long Covid, sondern auch für solche mit teils ähnlichen Nebenwirkungen nach Corona-Impfungenhttps://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-impfschaeden-anerkennung-100.html 

Am Samstag, den 02.04.2022 bekundet Friedrich Merz auf Twitter, dass sich Deutschland in guter Gesellschaft auf der Welt befände, falls vorläufig keine Impfpflicht In Deutschland käme. Karl Lauterbach hofft hingegen immer noch auf einen Erfolg bei der Durchsetzung der allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren bei der Abstimmung im Bundestag. https://www.welt.de/politik/deutschland/article237940047/Corona-Impfpflicht-ist-umstritten-doch-Karl-Lauterbach-hofft.html Dabei hatte die BILD das Ende der allgemeinen Impfpflicht ab 18 eine Woche vor dem Versuch ihrer Verabschiedung im Bundestag bereits ausgerufen, allerdings irreführend und voreilig, am Donnerstag, den 31.03.2022: „Keine Mehrheit im Bundestag. Ampel bläst die Impfpflicht ab 18 ab.“ https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik/keine-mehrheit-fuer-corona-impfpflicht-ampel-blaest-die-impfpflicht-ab-18-ab-79626206,view=conversionToLogin.bild.html

Am Montag, den 04.04.2022 kommt etwas Licht ins Dunkel des Tauziehens hinter den Kulissen: Es gibt einen angeblichen „Kompromissvorschlag“, als Dokument in den Sozialen Medien einsehbar https://mobile.twitter.com/r_buchsteiner/status/1510907337569148931, lanciert von der parlamentarischen Gruppe um Olaf Scholz, Janosch Dahmen, Karl Lauterbach & Co. Diese hatten den Gesetzentwurf für die Impfpflicht ab 18 (Drucksache 20/899) vorgelegt https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf, der derzeit ohne Aussicht auf Erfolg scheint. Es handelt sich um eine Anpassung des eigenen Gesetzesvorschlags („Gruppe Baehrens“) unter Berücksichtigung von gewünschten Aspekten aus den Vorschlägen der „Gruppe Ullmann“ sowie der Unionsfraktion.

Aus Sicht eines Gegners der Impfpflicht verdichtet dieser „Kompromissvorschlag“ die schlimmsten Elemente, die bereits in den einzelnen Anträgen enthalten sind: Eine sofort verabschiedete Impfpflicht ab einer bestimmten Altersgruppe (hier zunächst: ab 50, am Folgetag dann auf „ab 60“ korrigiert, s.u.) mit der Möglichkeit, diese per Bundestagsabstimmung im September schrittweise auf jüngere Altersgruppen oder gleich unmittelbar auf alle über 18 auszuweiten; eine unmittelbare „Beratungspflicht“ für alle noch nicht per Pflicht erfassten (18-49 bzw. 18-59); die Einbindung der Krankenkassen zur Kontrolle, Erfassung und zur Vorbereitung von Bußgeldverhängungen sowie der sofortige Aufbau eines Impfregisters zur Erfassung und Überwachung der persönlichen Impf- und Gesundheitsdaten jedes Einzelnen.

Die WELT beschreibt den „Kompromissvorschlag“ am Abend des Montags, 04.04.2022, als „Letzten Versuch der Gesichtswahrung für Scholz und Lauterbach“. Mit dem neuen Entwurf gehe man vor allem auf die Union zu. Laut der SPD-Gesundheitspolitikerin Dagmar Schmidt sehe sich ihre Gruppe in der Verantwortung, noch einmal einen Versuch zu unternehmen, um eine Impfpflicht durchzusetzen. Gleichzeitig sagte sie, dass es bislang von den anderen Gruppen keine Gesprächsbereitschaft gegeben habe. https://www.welt.de/politik/deutschland/article237969535/Corona-Impfpflicht-ab-18-Vorstoss-gescheitert-Kompromissvorschlag-vorgelegt.html

In der Tat zeichnet sich für diesen „Kompromissvorschlag“ unmittelbar noch keine Mehrheit ab. Dabei ist es gar nicht einmal nur die Union, die abweisend reagiert, auch die Gruppe um Andrew Ullmann, die ein Gesetz zur Einführung einer verpflichtenden Impfberatung für Erwachsene und einer altersbezogenen Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt (Drucksache 20/954) vorgelegt hatte, https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000954.pdf, signalisiert ihre Ablehnung: Eine sofortige Impfpflichtohne Würdigung der vielen unbekannten Variablen im Herbst, von dann denkbaren Virusvarianten bis zur Immunitätsquote in der Bevölkerung“ könne auf der Basis der aktuellen Datenlage nicht ausreichend gut begründet werden. Dem Kompromissangebot könne man „in der jetzigen Form nicht zustimmen”.

Die Union hatten die „Kompromiss-Suchenden“ ins Boot holen wollen durch die Zustimmung zum sofortigen Aufbau eines Impfregisters, das zum Kern des Antrags von CDU/CSU für ein Impfvorsorgegesetz (Drucksache 20/978) gehört hatte https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000978.pdf.  Den gesundheitspolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU), überzeugt das aber nicht: Das Papier sei nicht ein Kompromiss zwischen den Konzepten, sondern eine „unsaubere Fusion” der Impfpflicht ab 18 und der ab 50. Der Vorschlag sei eine „durchschaubare Mogelpackung“,hinter der anfänglichen Impfpflicht ab 50 verbirgt sich eine Impfpflicht ab 18, an der Teile der Ampel offensichtlich verzweifelt festhalten“. Auch die Kritik an der Umsetzbarkeit, gerade durch die Krankenkassen, werde ignoriert. Mehr noch: Die Krankenkassen sollen den Behörden jetzt sogar bei der Vorbereitung von Bußgeldverfahren helfen.

Tino Sorge verweist darauf, dass ein Kompromissvorschlag der Union schon seit Monaten vorliege: „Unsere Kritik und unsere Gesprächsbereitschaft hat die Ampel monatelang belächelt oder ignoriert.“ Die Union werde diesem Vorschlag (d.h. demÜ50“- Kompromissvorschlag des Vortags) nicht zustimmen: „Eine Impfpflicht, die vor Gerichten gekippt wird und in der Lebenspraxis ins Leere läuft, verdient keine Mehrheit im Parlament.“ Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sepp Müller (CDU) sagte gegenüber dem Spiegel ebenfalls, er werde den Gremien seiner Fraktion vorschlagen, „dass wir bei unserem eigenen Vorschlag bleiben“. https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-aktuell-quarantaene-freiwillig-1.5556521

Am Folgetag, Dienstag den 05.04.2022, gibt es dann eine erneute Verhandlungsschleife, um die Linien der sich politisch nahestehenden „Gruppe Baehrens“ und „Gruppe Ullmann“ (s.o.) zu schließen. Als erstes berichtet Tim Röhn auf Twitter um 5:44 PM: „Kompromiss der Gruppen 1)@ Karl Lauterbach (ex-Ü18) & 2)@UllmannMdB(Ü50): Beratungsangebot ab Mai. #Impfpflicht Ü60 mit Neu-Bewertung im Juni & dann Möglichkeit zum Opt-Out, sollte die Bewertung dann ergeben, dass Impfquote/Gefährdungssituation keine Impfpflicht erfordern“ https://twitter.com/Tim_Roehn/status/1511369137951588358?t=vxM2J6x7o1FiuUX_dRCv3A&s=09  Am Abend folgen die Berichte in den Hauptmedien, inkl. erster ablehnender Reaktionen der Unionsfraktion https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/impfpflicht-60-kompromiss-vorschlag-101.html

Auch über Nacht ändert sich nichts an der Ablehnung aus den Kreisen von CDU/CSU: „Union lehnt Ampel-Kompromiss ab“, titelt tagesschau.de am Morgen des Mittwochs, 06.04.2022 Kurz vor Toresschluss kommen aus den Reihen der Ampel immer neue Vorschläge“, so der CDU-Politiker und Parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei zur Bild: „Seriös ist das nicht.” Sinnvoller sei es, „wenn sie sich unserem Konzept anschließen”, das sei der eigentliche Kompromiss. Und auch der Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Friedrich Merz erhebt seine Stimme, im Deutschlandfunk – von ihm ist zu hören, dass man diesen Weg nicht mitgehen werde, es handele ich um „verkorkste Kompromisse“, die die Koalition machen muss, weil sie sich untereinander nicht einig ist. Später am Mittwoch, den 06.04.2022 folgt dann eine weitere ablehnende Stellungnahme, vom CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge: „Dieser Impfpflicht auf Vorrat stimmen wir als Union nicht zu“, sagt er der Nachrichtenagentur epd. “Der doppelte Boden dabei ist, dass große Teile der Gruppe an einer Impfpflicht ab 18 unverhohlen festhalten und sie im Herbst beschließen wollen“. Das sei “kein mehrheitsfähiger Kompromiss, sondern womöglich schon bald ein Fall für die Gerichte”.

Da stellt sich nun die Frage, was ein überzeugender Köder für die Union sein kann und ob es einen solchen geben wird, um diese Variante am 07.04.2022 im Bundestag vielleicht doch noch passieren zu lassen und als Impfpflicht-Erfolg für Olaf Scholz und Karl Lauterbach werten zu können.

Die EU befragt wiederum gerade ihre Bürger, was sie von dem digitalen COVID-Zertifikat der EU halten. 144.793 Rückmeldungen auf 14.455 Seiten gibt es bereits, mit Stand vom Montag, den 04.04.2022, laut Corona-Blog  https://corona-blog.net/2022/04/04/digitales-covid-impfzertifikat-eu-will-meinung-der-buerger-dazu-wissen-144-793-rueckmeldungen-gibt-es-bislang-dazu/ bzw. bereits 148.119 Rückmeldungen um 22:52 am gleichen Tag. Möglich ist die Teilnahme noch bis inkl. 08.04.2022, man kann namentlich oder anonym seine Meinung äußern: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13375-Verlangerung-der-Verordnung-uber-das-digitale-COVID-Zertifikat-der-EU_de

Momentan gilt die Verordnung bis zum 30.06.2022, gerade geht es um die anstehende Verlängerung für ein weiteres Jahr. Das digitale COVID-Zertifikat der EU trage dazu bei, dass Menschen während der Pandemie ungehindert innerhalb der EU reisen können und habe auch sonst viele Vorzüge: „Nahezu alle Mitgliedstaaten nutzen das digitale COVID-Zertifikat der EU auch für innerstaatliche Zwecke; Studien zufolge hat seine Verwendung zu einer verstärkten Impfakzeptanz, einer geringeren Zahl von Krankenhauseinweisungen, weniger wirtschaftlichen Verlusten und vor allem zu weniger Todesfällen geführt. Darüber hinaus hat sich das System des digitalen COVID-Zertifikats der EU als das einzige international funktionierende große COVID-19-Zertifikatsystem erwiesen“. Ein perfektes, digitales Diskriminierungstool also, über (europäische) Ländergrenzen hinweg.

4. Politische Entscheidungen und Maßnahmen

Bund

Außer Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg entscheidet sich kein Bundesland für die Hot-Spot Regelung, letztlich auch nicht der Stadtstaat Bremen, der am Dienstag, den 05.04.2022 dahingehend noch einen Anlauf unternimmt, da man damit die Möglichkeit zur Fortführung der Maskenpflicht im Einzelhandel hätte haben können. Linke und Grüne zusammen hatten dies gefordert, konnten sich aber im Bremer Senat nicht durchsetzen. https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/bremen-corona-hotspot-100.html

Mit Start am Samstag, den 02.04.2022, z.B. in Hessen, bzw. am Sonntag den 03.04.2022 andernorts (z.B. Rheinland-Pfalz, Bayern) greifen jetzt nur noch die vereinbarten Basisschutzmaßnahmen, wie sie jeweils pro Land implementiert werden. Hier der Überblick, nach Bundesland: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Nach dem Treffen mit den Gesundheitsministern der Länder am Montag, den 04.04.2022, verkündet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass ab dem 01.05.2022 die Quarantäne- und Isolationspflichten auf Freiwilligkeit beruhen werden; empfohlen werden fünf Tage https://www.fr.de/politik/corona-isolation-infektion-ab-mai-nur-noch-freiwillig-zr-91457335.html  Nur im Gesundheits- und Pflegesektor würde die fünftätige Isolation weiterhin vom Gesundheitsamt angeordnet werden, mit Erfordernis einer Freitestung nach Ablauf dieser Mindestfrist.

Der Vorschlag an sich war von RKI und Gesundheitsministerium bereits am 30.03.2022 lanciert worden (siehe Chronik #14, Seite 8).  Und nachdem also alles beschlossen scheint, und Landesregierungen wie in Bayern sogar bereits darauf aufbauende, weitere Beschlüsse gefasst haben (s.u.), macht der Gesundheitsminister Karl Lauterbach am Abend des Dienstags, 05.04.2022 eine Pirouette rückwärts. Getreu seines Arbeitsstils erfolgt das in einer Talkshow, in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“: „Diesen Punkt, dass die Infizierten, dass die sich selbst isolieren, und nicht mehr durch das Gesundheitsamt aufgefordert werden, den werde ich wieder einkassieren.“ Das wolle er nun offiziell machen. Bleiben solle aber eine verkürzte Isolation von fünf Tagen.

Nicht nur der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) kritisiert daraufhin das Hin- und Her von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Freiwilligkeit, nicht Freiwilligkeit – das ist ja ein Chaos in der deutschen Politik zur Zeit leider”, so BGA-Präsidiumsmitglied und Logistik-Manager Carsten Taucke. Andere wiederum begrüßen den erneuten Sinneswandel von Karl Lauterbach, z.B. die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, und die Deutsche Stiftung Patientenschutz. https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-coronavirus-mittwoch-299.html

Am Nachmittag des Mittwochs, 06.04.2022, weniger als 18 Stunden vor Beginn der Abstimmung im Bundestag zur Impfpflicht und bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe, gibt es auf dem Server des Bundestags zur Impfpflichtentscheidung noch kein Update https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566 Für die Öffentlichkeit ist es also nicht möglich, sich inhaltlich auf den aktuellen Stand zu bringen – denn längst sind ja zwei der Antrage obsolet geworden, also „Gruppe Baehrens“ https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf und „Gruppe Ullmann“ https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000954.pdf und inhaltlich ersetzt worden.

Der „Änderungsantrag der Initianten der Gesetzesentwürfe auf Drucksachen 20/899 und 20/954 zum Zwecke der Zusammenführung in der nachstehenden Fassung: Gesetz zu Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ liegt zu diesem Zeitpunkt als Ausschussdrucksache für den Ausschuss für Gesundheit bereits vor.

Darin enthalten: der Aufbau des Impfregisters; die Impfpflicht ab 60, mit Nachweiserbringung diesbezüglich zum 15.10.2022; die Beratungspflicht für alle zwischen 18 und 60, ebenfalls mit Durchführungspflicht bis zu diesem Stichtag; die Einbindung der Krankenkassen zur Durchführung; sowie in §20b des jetzt wieder geänderten Infektionsschutzgesetzes die Ermöglichung einer Scharfschaltung der Impfpflicht ab 18 durch „im Bundesgesetzblatt bekanntzumachenden Beschluss“, „auf der Grundlage der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse“ „nach Bericht der Bundesregierung“ jederzeit ab dem 01.09.2022.

Diese Festlegung der allgemeinen Impfpflicht ab 18 durch den Bundestag soll in Zukunft also durch einfachen Bundestagsbeschluss erfolgen können, ohne dass dafür echte Kriterien oder Hürden genannt wären, uohne weiteres Gesetzgebungsverfahren.

Impfpflicht ab 18 also ermöglicht in der letzten Minute durch die Hintertür – und durch eine entsprechende, zukünftige Angstkampagne vor einem „gefährlichen Herbstvirus“ unter Nutzung des etablierten Kommunikationsapparates von Regierung, Pharmaindustrie, Medien und eingebundenen „Experten“ mit Sicherheit umsetzbar – falls dieser Gesetzesentwurf verabschiedet wird.

Bayern

Bayern kann kein Hot-Spot sein, sehr zum Bedauern der bayerischen Landesregierung. Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat dazu am Samstag, den 02.04.2022 folgendes per Pressemitteilung kundgetan: Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien. Die Länder müssen nun leider das schlechte Gesetz der Berliner Ampelregierung ausbaden. Die Verordnung enthält daher zu manchen Maßnahmen wie etwa dem allgemeinen Maskentragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygienekonzepts nur Empfehlungen. Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr. Wir setzen hier auf die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein der Menschen.“ https://www.stmgp.bayern.de/presse/gesundheitsminister-holetschek-neue-corona-basisschutzmassnahmen-ab-sonntag-in-kraft/

Ab Sonntag, den 03.04.2022 tritt „die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, die den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft“ https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Aktuell .

In der Kabinettsitzung am Dienstag, den 05.04.2022 beschließt die Regierung, dass es ab dem 01.05.2022 für die bayerischen Schulen ein „geändertes Testkonzept“ geben soll. Nachdem Quarantäne und Isolation laut Beschluss der Gesundheitsminister am Vortag ab dem 01.05.2022 auf Freiwilligkeit beruhen werden – also: die Regeln entfallen – sei es auch nicht mehr sinnvoll, die Kinder in den Schulen zu testen. In Kitas bestehe bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit, „auf freiwilliger Basis“ (was immer das heißt) die Kinder mittels Pooltestungen weiter testen zu lassen. https://www.antenne.de/nachrichten/bayern/keine-tests-mehr-in-schulen-und-kitas

5. Juristische Prozesse und Entscheidungen

Am Freitag, den 01.04.2022 hätteder 1. Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich über die Anträge von zwei Offizieren gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen verhandeln sollen. Selbige war am 24.11.2021 erfolgt, mit der Folge einer daraus resultierenden „Duldungspflicht“, de facto also einer Impfpflicht für die Soldaten. Die Antragsteller bezweifeln deren Rechtmäßigkeit, sehen bei dem Impfzwang einen Verstoß insbesondere gegen die Grundrechte der Antragsteller aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes sowie gegen Europa- und Völkerrecht. https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=*

Ein prominentes Anwaltsteam wäre auf Seiten der Antragsteller dabei gewesen – RA Beate Bahner, RA Dr. Brigitte Röhrig, RA Wilfried Schmitz, RA Göran Thoms und Prof. Dr. Martin Schwab, beamteter Hochschullehrer, der befugt ist, vor Verwaltungsgerichten aufzutreten. Es kommt aber an dem Tag nicht zur Verhandlung – sie wurde vertagt, da der Berichterstatter krankgeworden sei.

6. Gesellschaftliche Reaktionen

Am Freitag, den 01.04.2022 entfallen in der Schweiz sämtliche Corona-Maßnahmen und Auflagen, auch die Covid-App wird deaktiviert. Sämtliche Maskenpflichten entfallen, inkl. im öffentlichen Verkehr und im Gesundheitsbereich, ebenso gibt es keinerlei Isolations- oder Quarantäneverpflichtungen und 2G/3G Regelungen ohnehin nicht. Aber eine Ausnahme gibt es und die ist noch nicht einmal typisch für die Schweiz: Die Universitäten (hier: die Universität Zürich) und die Studenten erweisen sich nämlich als besonders Auflagen affin und erfüllen ihre Rolle als „Covid-Avantgarde“ weiterhin. In Wien verlange die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) vehement 2G, also den Ausschluss der ungeimpften Kommilitonen. https://tkp.at/2022/04/01/die-schweiz-ist-frei-alle-corona-gesetze-gefallen/ Auch an der LMU in München besteht per Stand vom Montag, den 04.04.2022 in den Gebäuden weiterhin die Pflicht zum Tragen der FFP2-Masken.

„In der letzten Phase der Pandemie werden sich alle infizieren“ sagt Virologe Klaus Stöhr schon des längeren, u.a. am Sonntag, den 03.04.2022. „Da müssen jetzt alle durch“.  Selbst medizinisch belesene Personen hätten offenbar noch nicht verstanden, dass man mit Masken das Drama nur noch immer nach hinten verschieben würde, was er einfach nicht nachvollziehen könne. Offenbar gibt es an den Universitäten viele derart „belesene“ Personen. https://www.youtube.com/watch?v=uitshDJmoi0&t=2s

Ohnehin braucht es nach zwei Jahren Pandemiemaßnahmen aber gar keine geschlossenen Käfigtüren mehr, um die Menschenmasse darin zu halten. Was aus Niedersachen am Dienstag, den 05.04.2022 über den Vortag, den ersten Verkaufstag ohne Maskenpflicht, berichtet wird https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Maskenpflicht-Ende-Viele-tragen-Maske-freiwillig-weiter,maske410.html ist bundesweit zu erleben: Geschätzte 90% der Menschen tragen ihre Masken einfach weiter, auf „nicht-Maskenträger“ wird teils per Hausrecht, teils per Schildern oder Durchsagen, und teils von Mensch zu Mensch moralischer und tatsächlicher Druck aufgebaut, doch bitte nicht aus der Reihe zu scheren. Denn: sicher ist sicher, und ein bisschen länger zum Wohle aller kann doch wohl kein Problem sein-!

Bezüglich des Effektes des Maskentragens auf Kinder belegt eine aktuelle Studie der britischen Schulaufsichtsbehörde Ofsted, basierend auf Gesprächen in 70 Betreuungseinrichtungen, dass Kleinkinder dadurch in ihrer sozialen und sprachlichen Entwicklung beeinträchtigt werden. Die FAZ berichtet darüber am Montag, den 04.04.2022. https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/masken-verzoegern-sprachentwicklung-folge-der-corona-massnahmen-17933790.html  Die Kinder hätten oft Mühe, Freundschaften zu schließen und zu sprechen. Beobachtet worden seien ein „begrenztes Vokabular“ und die „Unfähigkeit, auf einfachste Gesichtsregungen zu reagieren“. Neben Kommunikationsproblemen sei ein Mangel an Selbstvertrauen aufgefallen. Viele Kinder seien schüchterner und ängstlicher im Umgang, weil sie nicht an andere Gesichter gewöhnt seien. Um Kindern den Ausdruck von Gefühlen beizubringen, hätten einige Kindergärten „Emotionskarten“ eingeführt. Darauf seien Bilder mit Kindern zu sehen, die verschiedene Gesichtsregungen zeigten. Auf diese Weise hat man auch schon versucht, KI-Algorithmen das Erkennen von Emotionen und Reaktionen zu vermitteln, sie zu „trainieren“. Menschenkinder haben sich bisher anders entwickeln dürfen.

Ein Review der Pandemiemaßnahmen und der Effekte auf die Gesellschaft tätigt der Ethikrat in seiner aktuellen Stellungnahme, veröffentlicht am Montag, den 04.04.2022. Kitas, Hochschulen und Jugendliche werden unter Punkt 35-36 adressiert, sowie unter 74 unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit, bei insgesamt 111 aufgeführten Punkten.

ENDE