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Chronik 11

Impfpflicht? Zwischen zwei Abstimmungen – # 11 – Eine Corona-Chronik zu Wissenschaft, Kommunikation und Politik in einer zerrissenen Gesellschaft.

Am Dienstag, 30. November 2021, spricht sich der da noch „zukünftige“ Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem letzten von Angela Merkel geführten Bund-Länder Treffen für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigt zugleich an, dass bei der zukünftigen Abstimmung (hier: „Zweite Abstimmung“) im Bundestag dafür der Fraktionszwang entfallen solle. 

Am Freitag, 10. Dezember 2021, beschließt der Bundestag (hier: „Erste Abstimmung“) den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal („einrichtungsbezogene Impfpflicht“) ab 15. März 2022 beinhaltet.

#Wir dokumentieren hier die Zeit „zwischen den Abstimmungen“, mit dem 30. November 2021 als Startpunkt. Das Ergebnis ist ungewiss, da die zweite Abstimmung noch nicht stattgefunden hat. Sicher ist, dass diese Zeit von der Nachwelt aufgearbeitet werden wird. Insofern möge die Chronik dazu beitragen, den Überblick in der Gegenwart zu behalten und eine Rückschau zu unterstützen. Zu welchem Urteil die Historiker wohl kommen werden?

#Wir beleuchten die Ereignisse systematisch anhand folgender Dimensionen

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen
  2. News von Pharma/Biotech und Fachbehörden
  3. Kommunikative und mediale Höhepunkte
  4. Politische Entscheidungen und Maßnahmen
  5. Juristische Prozesse und Entscheidungen
  6. Gesellschaftlicher Diskurs und Reaktionen

#Wir sind zu zweit, weiblich, akademisch und beruflich qualifiziert in biomedizinischer Forschung und Industrie, in Politikwissenschaft, Ökonomie und Journalismus. Wir streben nach einer ausgewogenen Darstellung derjenigen Ereignisse, die wir entscheiden aufzugreifen. Wie in einer Chronik üblich, obliegt die Auswahl dem Chronisten.

Die Chronik findet sich online bei dem wir-gemeinsam Bündnis https://wir-gemeinsam-buendnis.de/chroniken/ sowie bei Eltern für Kinder e.V. http://elternfuerkinder.de/Corona-Chronik/, es können jeweils auch die vorherigen Einträge heruntergeladen werden. Zudem auf Medium https://medium.com/@sabine.kaiser – dort kann man auch „subscriben“. 

Es folgt der Chronikeintrag #11, für die Zeitspanne vom 27.02.2022 bis zum 08.03.2022. Einerseits ist das bisher alles dominierende Medien- und Politikerthema Corona nahezu vollständig abgelöst durch die Berichterstattung zum Krieg in der Ukraine. Andererseits werden die Vorbereitungen zu den Impfpflichten sowie zur Fortschreibung des Infektionsschutzgesetzes unverändert vorangetrieben. England verzichtet hingegen auf die Impfpflicht in der Pflege. Der Vorstand der BBK ProVita wird nach seinem alarmierenden Hinweis auf die hohe Zahl der abgerechneten Impfnebenwirkungen entlassen. Die Impfkampagne wird erweitert um die Zielgruppe der weitgehend ungeimpften Ukraine-Flüchtlinge, in Deutschland kommt sie ansonsten trotz Novavax kaum weiter voran.

Chronikeintrag #11 am 08.03.2022

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen

Weltweit ist ein anhaltender Abwärtstrend bei den Infektionen zu beobachten, die Omicron-Welle ebbt global gesehen ab, so die WHO am Mittwoch dem 02.03.2022. Die Zahl der Coronavirus Neuinfektionen sei in der vergangenen Woche um 16 Prozent zurückgegangen, die der Todesfälle um 10 Prozent. https://www.deutschlandfunk.de/who-weltweiter-abwaertstrend-zu-beobachten-100.html 

Eine neue wissenschaftliche Studie aus New York, erschienen als Preprint am Montag, den 28.02.2022 https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2022.02.25.22271454v1.full.pdf und vorgestellt von Alexander Kekulé in Folge 284 seines Corona-Kompass zeigt ernüchternde Ergebnisse hinsichtlich der (Nicht-) Wirksamkeit des Pfizer/BioNTech mRNA Impfstoffes Corminaty bei Kindern im Alter von 5-11 Jahren und im aktuellen Kontext von Omicron https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/kekule-corona-kompass-zweihundertvierundachtzig-100.html . Durchgeführt wurde die Studie um die Jahreswende, vom 13.12.2021 bis zum 21.01.2022, also im Übergangsbereich von Delta zu Omicron. Die Impfstoffwirksamkeit hinsichtlich einer symptomatischen Infektion im Alter 12-17 liegt dabei am Anfang des Zeitraums bei bereits nur 66% und sinkt ab auf 51%, für Kinder von 5-11 Jahren sinkt sie von 68% am Anfang auf 12%. Dies bedeutet, dass Corminaty beim Einsatz bei Kindern im Kontext von Omicron keine positive Wirkung aufweist. Dabei wird diese Altersgruppe in USA im großen Stil geimpft und selbiges auch in Europa von der EMA empfohlen (s.u.).

Das Thema der Impfwirksamkeit wird ebenfalls in einer detaillierten Analyse des Teams von mdr Wissen, überarbeitet und neu geposted am Dienstag, den 08.03.2022, untersucht. Die Analyse stützt sich ausschließlich auf Daten des Robert Koch-Instituts (RKI), zieht aber auch die seit Mitte Dezember im DIVI Intensivregister erfassten Impfstatus Daten von neu aufgenommenen Intensivstation Patienten mit ein, die im Bericht des RKI im Fließtext unter den propagierten Auswertungen in Tabellenform stehen. Obwohl seit mehreren Wochen auf Basis dieser Daten von 80% der Intensivstation Patienten der Impfstatus bekannt ist, nutzt das RKI für seine Tabellen und Aussagen weiterhin die IfSG-Daten, die die Gesundheitsämter laut Infektionsschutzgesetz erfassen und an das RKI weiterleiten. Da diese Gesundheitsämter seit Wochen überlastet sind und mit der Erfassung und Datenweiterleitung nicht hinterherkommen, werden vom RKI mit den IfSG-Daten damit allerdings nur 5% der Fälle als Analysebasis genutzt. https://www.mdr.de/wissen/corona-covid-anteil-von-geboosterten-auf-intensivstationen-nimmt-rasant-zu-100.html

Auf Basis der RKI Berichte und unter Nutzung der DIVI Daten zeigen die mdr Autoren, dass der Anteil der Geboosterten unter den Covid-19 Patienten auf Intensivstationen seit Anfang Januar von Woche zu Woche steigt und nunmehr bei 31,9% liegt, der Anteil der Ungeimpften sinkt deutlich und liegt aktuell bei 34,3%. Der Anteil der Teil- bzw. Grundimmunisierten bleibt über diesen Zweitraum im Wesentlichen konstant. Offenbar lässt also der erhoffte Schutz des Boosterns vor einer schweren Erkrankung im Fall von Omicron rasch nach. Weder eine Berücksichtigung des über diese Zeit von 36,6% auf 55,4% angestiegenen Anteils der Geboosterten an der Bevölkerung insgesamt noch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Altersstruktur ändert etwas an dieser Aussage, wie die Autoren im Folgenden zeigen.

Nach eigenen Berechnungen zur Impfeffektivität kommen die Autoren zu dem Schluss, dass der „Schutz vor Intensivstation“ nach Boosterung innerhalb weniger Wochen bereits von ca. 90% auf ca. 60% sinkt. Aufgrund der unbefriedigenden Datenlage sind diese Zahlen im Detail angreifbar, die Gesamtaussage ist jedoch deutlich.

2. Pharma/Biotech und Fachbehörden

Die COVID-19 mRNA Impfungen sollen in Europa laut Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) jetzt für Kinder in noch größerem Umfang im Sinne der Hersteller Moderna und Pfizer/BioNTech eingesetzt werden.

Tagesschau.de hatte bereits am Donnerstag, den 24.02.2022 dazu berichtet: „In der EU kommt ein zweiter Corona-Impfstoff für Kinder ab sechs Jahren auf den Markt. Die Behörde EMA empfahl die Zulassung des Vakzins von Moderna. Sie gab auch grünes Licht für Booster-Impfungen von Kindern ab zwölf mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer.“ Die formale, finale Entscheidung liegt bei der EU-Kommission und folgt typischerweise kurz nach der EMA Empfehlung.

Der Spikevax Impfstoff von Moderna war in der EU bisher für Kinder ab 12 Jahren zugelassen. In Deutschland wurde sein Einsatz bei jüngeren Menschen von der STIKO eingeschränkt, er soll wegen des Risikos der Verursachung von Herzmuskelentzündungen sogar erst für Erwachsene ab 30 Jahren zum Einsatz kommen. Auch empfiehlt die STIKO in Deutschland die Impfung von Fünf- bis Elfjährigen (mit Corminaty) bisher nur für Kinder mit Vorerkrankungen. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/moderna-kinderimpfstoff-ema-101.html Wie das alles zusammenpassen soll ist unklar.

In Florida gibt es seit Montag, den 07.03.2022 zudem eine Kinder-Impf-Empfehlung anderer Art. https://abcnews.go.com/amp/Health/wireStory/florida-recommend-covid-vaccines-healthy-kids-83299861 An diesem Tag wird im Rahmen eines Round-Table Gesprächs öffentlich, dass das Florida Department of Health als erster Bundesstaat der USA eine explizite „Empfehlung gegen“ die Impfung gesunder Kinder gegen COVID-19 aussprechen wird.

Mit Vorlage des Jahresabschlusses 2021 am Donnerstag, den 10.03.2022 wird offensichtlich, dass auch der Darmstädter Merck Konzern einer der Pandemie Profiteure ist. Das Handelsblatt titelt: „Pandemie sorgt für Rekordwachstum bei Merck – Dividende wird erhöht.“ Nach der Vorlage von Rekordzahlen blickt Merck auch zuversichtlich nach vorn. Wesentlicher Wachstumstreiber werde das in der Sparte Life Science gebündelte Geschäft mit Biotech-Vorprodukten bleiben, in dem insbesondere eine starke Nachfrage im Bereich der Pandemiebekämpfung für Zuwächse sorge. Im Geschäftsjahr 2021 sorgte die Pandemie in diesem Geschäftsbereich für zusätzliche Umsätze in Höhe von 1,15 Milliarden Euro.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/pharmabranche-pandemie-sorgt-fuer-rekordwachstum-bei-merck-dividende-wird-erhoeht/28125850.html?utm_campaign=hb-morningbriefingcorona&utm_campaign=hb-morningbriefingcorona&utm_content=07032022&utm_content=07032022&utm_medium=nl&utm_medium=nl&utm_source=red&utm_source=red&ticket=ST-10647009-JVEYTLzhbJqfLeOJgUXp-ap2

Merck ist Vorlieferant für zahlreiche Impfstoffhersteller und hat zuletzt seine Produktion von Vorprodukten für den mRNA-Impfstoff von Biontech und Pfizer durch Zukäufe deutlich ausgebaut. Akquiriert wurde im Januar 2022 die Firma Exelead, eine CDMO (contract development and manufacturing organization, also ein Lohnhersteller für pharmazeutische Produkte) mit Expertise unter anderem in der Lipid-Nanopartikel Formulierungstechnologie, die für die mRNA Impfstoffe gegen COVID-19 zum Einsatz kommt. Im Januar des Vorjahres, also 2021, hatte Merck bereits die Hamburger AmpTec gekauft, mit Expertise u.a. im Bereich der Lipidformulierungen zum mRNA Einsatz sowie bei Vorprodukten für Diagnostik und mit einer eigenen PCR Plattform https://www.fiercepharma.com/manufacturing/merck-kgaa-snaps-up-mrna-manufacturer-amptec-as-pandemic-vaccines-unlock-platform-s

Das Robert Koch Institut (RKI) hat, mit Datum vom (Rosen)-Montag den 28.02.2022 und ohne Ausgabe einer Pressemeldung oder ähnliche, aktive Kommunikation, seine „Risikobewertung zu COVID-19“ geändert und der Realität seit und mit der Omicron Variante angepasst. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html  Laut Einleitung in die aktuelle Version heißt es lapidar: „Änderungen gegenüber der Version vom 14.1.2022: Kürzungen im Text und Anpassungen in den Abschnitten Hintergrund, Empfehlungen und Krankheitsschwere“. Da könnte man annehmen, es habe sich nicht viel geändert – aber weit gefehlt. Denn das Fremdschutzargument ist entfallen – das RKI hat den Schutz vor Übertragungen durch die Impfung komplett gestrichen.

Präzise herausgearbeitet werden die Änderungen und die Implikationen hinsichtlich der Impfpflicht-Rechtfertigung von David Berger per On-line Publikation am Montag, den 07.03.2022: https://philosophia-perennis.com/2022/03/07/fremdschutzbegruendung-weg-rki-entzieht-impfpflicht-die-wissenschaftliche-grundlage/

Seine Analyse ist wie folgt: „Die bisherige Risikobewertung des RKI diente als Begründung für den Impfpflichtentwurf (Bundestagsdrucksache 20/899) und für das Urteil des BVerfG zur Impfpflicht. In beiden Dokumenten wird explizit auf diese Quelle verwiesen. Beide Dokumente begründen die Einschränkung von Grundrechten mit dem Schutz vor Übertragungen (Fremdschutz). Doch genau diese Quelle gibt es seit 28. Februar nicht mehr: Das RKI hat den Schutz vor Übertragungen durch die Impfung komplett gestrichen.

Aktuell: „Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19, dies gilt auch für die Omikronvariante.”

Bis 28.2.22:Damit die Infektionsdynamik zurückgeht, müssen so viele Übertragungen wie möglich vermieden werden. Hierfür sind sowohl Kontaktreduktion und Einhaltung der AHA+L-Regeln sowie die Impfung erforderlich.”

Die Aufforderung, Abstand Halten und Kontakte zu reduzieren gilt laut RKI ab 28.2.2022 für alle, unabhängig vom Impfstatus: „Alle diese Empfehlungen gelten auch für Geimpfte und Genesene unabhängig von dem angenommenen individuellen Immunschutz”. Der Immunschutz ist nur noch „angenommen“ oder vermutet, aufgrund der aktuellen Zahlen jedoch nicht mehr beweisbar. 2G oder 3G ist somit laut RKI medizinisch nicht mehr zu rechtfertigen. Im Abschnitt “Übertragbarkeit” gibt es immerhin einen Hinweis darauf, dass wenigstens kurz nach der Impfung Infektionen reduziert werden könnten.““

David Berger kommentiert zudem: „Die Aktualisierung erfolgte am 28.2.2022 gleichsam im Kleingedruckten, ohne große Pressemitteilung, obwohl sie einen radikalen Schwenk – gerade auch im Hinblick auf die Pläne einer bestimmten Politikergruppe eine Art Zwangsimpfung einzuführen – darstellt. Fast alle Länder in Europa hatten diesen Wechsel vom Fremdschutz zum reinen Eigenschutz bereits vollzogen und alle grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen beendet.

Dem ist nur hinzuzufügen, dass es derzeit offenbar beim RKI eine Tendenz zu „klammheimlichen“ Änderungen gibt, insbesondere da, wo es sich um Kehrtwendungen zur bisher verfolgten Strategie handelt. Man vergleiche das plötzliche Eingeständnis der am RKI angesiedelten STIKO zur Notwendigkeit der Aspiration bei COVID-19 Impfungen per Änderung auf Seite 14, unten, der im Epidemiologischen Bulletin 7/2022 veröffentlichten 18. Aktualisierung der COVID-19 Impfempfehlung (siehe Chronik #10, Seiten 2/3)

Das Paul Ehrlich Institut (PEI) verliert seinen eingeplanten Gesprächspartner auf Seiten der BKK ProVita, den Vorstand Andreas Schöfbeck, bevor am Nachmittag des Dienstags, 01.03.2022, das geplante Gespräch zu den besorgniserregenden Impfnebenwirkungen geführt werden kann. Denn dieser wird unmittelbar im Vorfeld nach einer kurzfristig anberaumten Verwaltungsratssitzung fristlos entlassen. In einem Schreiben an PEI-Präsident Paul Cichutek hatte Schöfbeck in der Vorwoche eine Auswertung von BKK Abrechnungsdaten präsentiert, die er wertete als: „erhebliches Alarmsignal, das unbedingt beim weiteren Einsatz der Impfstoffe berücksichtigt werden muss“ (siehe Chronik #10, Seiten 5-7) Diese Auswertung hätte ab 16 Uhr in einem Online-Meeting mit Schöfbeck sowie Vertretern des PEI sowie dem Institutschef Cichutek besprochen werden sollen. https://www.welt.de/politik/deutschland/article237236519/Nach-Aussagen-zu-Impfnebenwirkungen-Vorstand-der-BKK-ProVita-ist-fristlos-gekuendigt.html

Als Andreas Schöfbecks Nachfolger wird am gleichen Tag, Dienstag den 01.03.2022, sein bisheriger Stellvertreter Walter Redl installiert. In den Worten der BKK ProVita: „Die Führung der BKK ProVita geht nahtlos in die Hände von Walter Redl über (…)“ https://bkk-provita.de/aktuelles/wechsel-an-der-spitze-der-bkk-provita/

Eine weitere Wendung nehmen die Ereignisse am darauffolgenden Dienstag. In den sozialen Medien zirkuliert ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Künnemann, datiert auf Montag, den 07.03.2022, an den neuen BKK ProVita Vorstand Walter Redl.

Im Betreff: Strafbarkeit des Unterlassens einer maximalen Beschleunigung der Übergabe der Nebenwirkungsdaten der BKKen zu den COVID-19-Impfstoffen in Deutschland durch den neuen Vorstand (stellv. Vorstand) der BKK-ProVita und dessen Verwaltungsrat. RA Ivan Künnemann vertritt darin seinen Mandanten Tom Lausen, „ehemals vertraglich beauftragter Berater und Datenanalyst der BKK-ProVita“. Tom Lausen ist nicht nur bekannt als Buchautor („Die Intensiv Mafia. Von den Hirten der Pandemie und ihren Profiten“, zusammen mit Walter van Rossum) sondern auch von seiner Analyse der Datenbank des InEK (Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus) in Hinblick auf die Abrechnung von COVID-19-Impfung assoziierten Krankenhausbehandlungen (siehe Chronik # 08, S. 6) und das Alarmsignal, das sich daraus ergeben hatte.

Der Inhalt, in Auszügen: „Der mittlerweile fristlos gekündigte Vorstand Andreas Schöfbeck hat aufgrund der BKK-Infonet-Zahlen zu kodierten Impfnebenwirkungen am 21.02.2022 den Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts von einer erheblichen Untererfassung von sämtlichen Nebenwirkungen durch COVID-19 Impfstoffe in Kenntnis gesetzt. Dies aktivierte nach § 62 AMG Abs. 2 den gesetzlichen Auftrag des Paul-Ehrlich Instituts „alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu erfassen, von denen es Kenntnis erlangt“. (..) Andreas Schöfbeck ermittelte mit seinem Datenanalysten und gegengeprüft durch seine eigenen angestellten MitarbeiterInnen die Daten der BKK ProVita und die Daten aller BKKen aus dem BKK InfoNet zu Kodierungen mit Diagnosen U12.9, T88.1, T88.0 und Y59.9.

Dann folgen die beiden Pressemeldungen von Andreas Schöfbeck bzw. der BKK ProVita vom 24.02. und 25.02.2022 (siehe auch Chronik #10, S.5-7), ein Vergleich der BKK-Zahlen mit erfassten PEI Sicherheitsberichts-Verdachtsfällen: „Die ermittelte Anzahl an kodierten Nebenwirkungen der BKKen war nach konservativster Filterung nahezu genauso hoch, wie die Anzahl aller beim PEI erfassten Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen zu COVID-19 Impfstoffen“, eine Darstellung des Meldeformulars, bei dem erkennbar ist, dass zwischen dem Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung differenziert wird, und weiter:

„Schon an dieser Stelle ist festzuhalten, dass die BKK Auswertungen zu Nebenwirkungen mindestens der Stufe 2 von 4 Beeinträchtigungsgraden bei der Angabe der Beeinträchtigung gehören. Schon hier wird deutlich, dass eine Vereitelung der Datenübergabe der BKK Analyse eine schwerwiegende Unterlassung bedeutet. Es ist eben nicht auszuschließen, dass auch Versicherte der BKK Analyse eine Nebenwirkung mit Krankenhausaufenthalt erlebten, oder gar in einen Todesfall mündeten. Daher war auch der Satz des ehemaligen Vorstandes Andreas Schöfbeck an das Paul-Ehrlich Institut zutreffend, dass eine Gefahr für das Leben der Versicherten nicht auszuschließen sei.

Die Hochrechnung sei valide gewesen: „Andreas Schöfbeck rechnete hoch und vermutete in seinem Anschreiben an das PEI, aufgrund der Zahlenauswertung der BKKen in Deutschland, dass 2,5-3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen sein müssen. Dies ergab sich aus der Hochrechnung, die statistisch zulässig und valide war. Die sicherste Erkennung der Impfnebenwirkung ist die Ermittlung der abgerechneten Impfnebenwirkungen. (…) In den BKK Daten wurde ausschließlich nach Diagnosesicherheit „G“ für gesichert gefiltert.“

Weiter adressiert das Schreiben die polemischen Angriffe des Virchowbundes und anderer Akteure sowie die mediale Berichterstattung und widerlegt einige der vorgebrachten Kritikpunkte hinsichtlich der Datenermittlung.

Dann wird die umgehende Ausweitung der Analyse auf die Daten anderer Krankenkassen gefordert, sowie im Folgenden, jeweils einzeln weiter ausgeführt:

  1. RISIKO-NUTZEN VERHÄLTNIS muss neu berechnet werden
  2. NEUBEWERTUNG ALLER IMPFEMPFEHLUNGEN zu bedingt zugelassenen COVID-19 Impfstoffen durch die STIKO
  3. Verabreichungsstopp aller bedingt zugelassenen COVID-19 Impfstoffe

Es folgen strafrechtliche Betrachtungen unter anderem nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), betreffend den Verwaltungsrat, den BKK Vorstand, die Hersteller bzw. Lizenzinhaber der bedingten Zulassung für die COVID-19 Impfstoffe sowie: „Strafrechtliche Konsequenzen für den neuen BKK-ProVita Vorstand vor der Beschließung einer gesetzlichen Impfpflicht – Verdacht der Beihilfe zur Körperverletzung in millionenfacher Höhe durch Vereitelung der Herstellung einer klaren Datengrundlage für eine gesetzliche Impfpflicht“

Daraus abgeleitet folgt die Forderung seitens des Mandanten, „SÄMTLICHE anonymisierte Daten, die die Datenauswertungen meines Mandanten betreffen, offiziell und öffentlich an das PAUL EHRLICH INSTITUT zu übermitteln und der Bundesoberbehörde sämtliche Unterstützung zu leisten, die Art und Anzahl der schwerwiegenden und nicht schwerwiegenden Nebenwirkungen aufzuklären und zu erfassen“, mit Fristsetzung bis zum 09.03.2022 um 10:00. Tom Lausen sehe sichaus rechtlicher Sicht sogar verpflichtet, die Daten andernfalls selbst dem PEI und den deutschen Staatsanwaltschaften zuzustellen“.

Das Schreiben schließt wie folgt: „Die grundsätzliche Aussage, die Impfstoffe seien sicher und wirksam, ist vor diesem Hintergrund Ihrer Vereitelungstaten zur Bewertung der Impfstoffsicherheit sachlich ohne Neuprüfung nicht mehr haltbar. Wenn sogar die Krankenkassen bei dieser Vereitelung der Sicherheit von Impfstoffen aktiv mitwirken, ist das kriminelle Potential wohl nur noch von Strafgerichten für schwerste Verbrechen durch Unterlassung zu bewerten. Diese wird mein Mandant nach erfolglosem Verstreichen der gesetzten Frist vollumfänglich informieren. Ebenfalls werde ich nach verstreichen lassen der gesetzten Frist sämtliche Daten an das Paul-Ehrlich Institut übergeben.“

Es bleibt also spannend, insbesondere auch in Hinblick auf die zeitnah in Berlin anstehenden Lesungen zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Etablierung einer Impfpflicht mit genau diesen umstrittenen und offenbar signifikant mit Nebenwirkungen behafteten Impfstoffen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als globaler, gesundheitspolitischer Akteur bekommt am Donnerstag, den 03.03.2022 grünes Licht von Seiten der EU, in Gestalt des Europäischen Rates, die Verhandlungen zu einem Internationalen Pandemieabkommen zu starten. Dieser Entschluss authorisiert die EU-Kommission, im Rahmen der ihr zustehenden Kompetenzen, das Abkommen zu verhandeln. Um vorbereitet für die nächste Pandemie zu sein und dann besser global koordiniert zu agieren, sollen die globalen Entscheidungsstrukturen weiter gestärkt werden. Gestartet wurde der Prozess im November 2020 von Charles Michel, dem Präsidenten des Europäischen Rates. Es sind bereits mehrere Schritte erfolgt, der nächste offiziell anstehende Termin ist der 01.08.2022, an dem ein „Working Draft“ vorgestellt werden soll. https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2022/03/03/council-gives-green-light-to-start-negotiations-on-international-pandemic-treaty/

Die COVID-19 Pandemie war der ursprüngliche Aufhänger für diese spezielle Initiative. Internationale Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen und internationale Verträge diesbezüglich gibt es aber natürlich seit vielen Jahren, konkret u.a. in Form der International Health Regulations (IHR) – international bindendes Recht für 196 Länder, darunter die 194 Mitgliedsländer der WHO https://www.who.int/health-topics/international-health-regulations#tab=tab_1. Radikal überabeitet wurde diese Regulierung letztmals nach dem Vorgänger von COVID-19, dem Ausbruch von SARS, in 2005.

Inwieweit weitere globale Pandemieregeln in Form eines multinationalen Vertragswerkes hilfreich sein werden, um eine Antwort auf Gesundheitsherausforderungen zu finden, untersucht hier https://www.thinkglobalhealth.org/article/case-against-pandemic-treaty der Autor David Fidler, vom Council on Foreign Relations; ganz jenseits aller Überlegungen zu globalen biometrischen digitalen Identitäten, Stichwort: ID2020.

Mehr zu Letzterem findet sich unter anderem hier, publiziert von Eric Wagner im Mai 2020:  https://www.heise.de/tp/features/Ueber-Impfstoffe-zur-digitalen-Identitaet-4713041.html?seite=all , inkl. einer Vorwegnahme des späteren Geschehens: „Unter dem Aspekt der gesundheitlichen Gefährdung anderer könnten so auch Verweigerer der Impfung unter Druck gesetzt oder Schritt für Schritt vom öffentlichen Leben ausgeschlossen und damit ihrer Lebensgrundlage beraubt werden, ohne dass ein größerer öffentlicher Protest zu erwarten wäre. Man handelt schließlich zum Schutze der Mehrheit der Bürger und gegen unverantwortlich Handelnde, die die Gesundheit der Gesellschaft aufs Spiel setzen und sich gegenüber ihren Mitmenschen unsolidarisch zeigen.“

3. Kommunikative und mediale Höhepunkte

„Die meiste Unterstützung hat die Forderung nach einer Impfpflicht ab 18 Jahren. Bislang sprechen sich mindestens 114 Abgeordnete klar dafür aus.“ – Zwei Sätze, in einem Kurzabsatz, aus dem Artikel des Medienportals The Pioneer vom 03.02.2022, zu einer vom Medienportal selbst durchgeführten Umfrage im Bundestag, zur Frage, wie die Abgeordneten zur Impfpflicht stehen. Über diese Umfrage und ihre Ergebnisse hatten wir in Chronik #07 auf Seite 13/14 berichtet, ohne allerdings genau diesen Passus zu zitieren. MdB Peter Böhringer weist nach eigener Aufarbeitung der Geschehnisse in seinem Beitrag „Bewusst gelogen oder schlecht recherchiert? – Tendenziöse Meinungsumfrage unter MdB-Kollegen zur Impfpflicht“ vom Montag, den 28.02.2022 auf die Irreführung durch diesen zusammenfassenden Doppelsatz und die aus seiner Sicht zweifelhaft durchgeführte vorherige Umfrage hin. Es lohnt der Blick hinter die Kulissen: https://www.youtube.com/watch?v=HMJFVv7bCO0

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nimmt Abstand von ihrer ursprünglichen Forderung nach einer berufsbezogenen Impfpflicht für Polizisten und Ordnungsämter. Diese hatte für Unmut in den eigenen Reihen gesorgt. Die Entwicklung in den letzten Wochen habe inzwischen für Umdenken gesorgt, teilte die Gewerkschaft am Montag mit, laut der Berliner Zeitung am Montag, den 28.02.2022.https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/gewerkschaft-der-polizei-will-keine-impfpflicht-mehr-fuer-ihre-mitarbeiter-li.214389 : „Die Positionen der Gewerkschaft würden immer an die aktuelle Entwicklung und in dem Fall an die momentane wissenschaftliche Einschätzung angepasst, erklärte GdP-Landeschef Norbert Cioma. Die Lage habe sich wesentlich verändert „Die aktuellen Impfstoffe verhindern keine Transmission der omnipräsenten Omikron-Variante.“ Eine sachliche Argumentationsgrundlage für eine Impfpflicht gebe es nicht. Dies gelte auch für eine allgemeine Impfpflicht. Im Herbst könne das wieder ganz anders aussehen. „Wir müssen stetig im Blick haben, welche Varianten ihre Kreise ziehen und welche Impfstoffe entwickelt werden“, so Cioma. Die berufsbezogene Impfpflicht ab 15. März soll laut Infektionsschutzgesetz zwar nicht für Polizisten gelten, aber für Feuerwehrleute, von denen viele ebenfalls in der GdP organisiert sind.““

Passend dazu der „Offene Brief eines Polizisten“ am Donnerstag, den 03.03.2022 im multipolar online-Magazin https://multipolar-magazin.de/artikel/offener-brief-eines-polizisten . Er zeigt sich erschüttert vom Zustand der Polizei, dem systemischen Versagen. Ein nicht unerheblicher Teil der Maßnahmen sei verfassungswidrig, und viele erfahrene Kollegen würden dies instinktiv wissen. Entgegen dem Bild der geschlossenen Staatsmacht sei durchaus eine heterogene Meinung erkennbar – aber leider meist nur privat, aufgrund Berufsbeamtentun, Dienstpflicht und der Abhängigkeit vom Staat.

4. Politische Entscheidungen und Maßnahmen

Bund

Seit Donnerstag, den 03.03.2022 gilt kein Land mehr als Hochrisikogebiet. Denn das Konzept eines „Hochrisikogebiets“ wurde geändert – es geht jetzt nicht mehr um Inzidenzen, sondern allein darum, ob in einem Land eine gefährlichere Virusvariante als die heimische grassiert. Im Moment ist Omikron überall und daher gibt es aus deutscher Sicht weder Hochrisikogebiete noch Virusmutanten – Gebiete https://www.tagesschau.de/inland/corona-streichung-hochrisikolaender-101.html

Am Freitag, den 04.03.2022 tritt die sogenannte, „zweite Stufe der Lockerungen“ als Teil des „Lockerungsplans“ von Bund und Ländern in Kraft. Besonders viel bedeutet dies allerdings nicht –3G statt 2G in Restaurants und Hotels und für die Geimpften häufiger „nur“ 2G statt 2G+ https://www.tagesschau.de/inland/corona-lockerungen-147.html

Wie es nach dem 19.03.2022 in der „dritten Stufe“ weitergeht und wie die bereits angekündigten „Basisschutzmaßnahmen“ dann aussehen werden ist aktuell unverändert offen. Dazu muss das Infektionsschutzgesetz erneut geändert werden. Und trotz des angeblichen „Widerstands“ der FDP, die sich zwischenzeitlich für ein Auslaufen der Maßnahmen zum „Freedom Day“ am 20.03.2022 stark gemacht hatte, wird die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Maßnahmenverlängerung vorbereitet. Der Zeitplan zur Umsetzung steht fest: 1. Lesung am 16.03.2022 um 13:00, ohne vorherige Debatte, dann Überweisung an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-infektionsschutzgesetz-881856 Am Freitag, den 18.03.2022 wird dann in 2./3. Lesung darüber abgestimmt. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-infektionsschutzgesetz-freitag-881812 Dafür wird eine Entschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses erwartet, immerhin ist eine 70-minütige Debatte im Vorfeld der Abstimmung vorgesehen.

Seit Donnerstag, den 03.03.2022 liegt der detaillierte Gesetzentwurf zur Impfpflicht ab 18 Jahren vor https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf, initiiert von der Abgeordnetengruppe um Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, und unterstützt von namentlich 235 Abgeordneten, darunter 154 von der SPD (inkl. Olaf Scholz), 74 von den Grünen, 4 von den Linken und 3 von der FDP (Marie Agnes-Strack Zimmermann, Thomas Sattelberger und Katrin Helling-Plahr) https://philosophia-perennis.com/2022/03/04/liste-der-schande-diese-bundestagsabgeordneten-wollen-die-allgemeine-impfpflicht/

Gemäß dem Vorschlag zur allgemeinen Impfpflicht sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein. Die Impfpflicht soll sich auf drei Impfnachweise (bzw. zwei Nachweise und ein zeitlich gültiger Genesenenausweis) beziehen und zunächst bis 31.12.2023 befristet sein. Der Bundestag kann die Frist allerdings um jeweils ein Jahr verlängern.

Gleich am Anfang dieses Gesetzesentwurfs steht die Bezugnahme auf die Risikobewertung des RKI (s.o). In ihrer aktuellen Fassung (die per Link verknüpft ist) haben die Abgeordneten sie aber offenbar nicht gelesen. Denn zur Begründung der allgemeinen Impfpflicht wird unter anderem darauf verwiesen, dass ,,gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung“ stünden, die dazu führen, dass „geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen, was insbesondere dem Schutz vulnerabler Personengruppen vor einer SARS-CoV-2 Infektion dienlich ist“:

Also das beliebte Argument des Fremdschutzes, das selbst vom RKI nicht mehr aufrechterhalten wird, und in Angesicht der Faktenlage mittlerweile als manipulative Falschaussage gewertet werden muss. Ausreichend hohe Impfquoten in allen Altersgruppen würden zugleich die Weiterverbreitung in der Bevölkerung minimieren („Bevölkerungsschutz“),geimpfte Personen würden im Vergleich zu ungeimpften Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitragen“ – all das sind mittlerweile wissenschaftliche Falschaussagen. Wobei allein das Eingeständnis, dass auch geimpfte Personen sich grundsätzlich infizieren und das Virus auch weitertragen können, juristisch bereits gegen eine allgemeine Impfpflicht sprechen müsste.

Interessant ist die Erwähnung der Impfquote laut den Meldungen an das RKI bis zum 10.02.2022: „In der Altersgruppe ab 18 Jahren sind 84,6 Prozent der Menschen vollständig geimpft, 64,3 Prozent haben eine Auffrischimpfung erhalten. Ca. 14 Prozent der Menschen in dieser Altersgruppe sind ungeimpft. Dabei geht das RKI im digitalen Impfquotenmonitoring von einer leichten statistischen Untererfassung in Höhe von maximal 5 Prozentpunkten aus (das heißt zwischen 6,5 Mio und 10 Mio Erwachsenen sind ungeimpft).“ Diese erreichte Impfquote (die i.ü. gegen Omicron wirkungslos war) würde aber im Herbst nicht ausreichen (so die hellseherischen Fähigkeiten der Abgeordneten), obwohl, wie sie selber schreiben, „nicht prognostizierbar ist, welche Virusvariante im Herbst/Winter 2022/2023 vorherrschend sein wird“. Wie hoch denn die Impfquote am Ende sein müsse wird nicht aufgezeigt. Bisher konnte i.ü. in keinem Land der Welt, unabhängig von den teils höheren Impfquoten, eine „Herdenimmunität“ erzielt werden, diese scheint bei Corona-Viren generell nicht erreichbar.

Auf existierende und neue Medikamente wollen die Abgeordneten nicht setzen, diese könnten ja nur „reaktiv“ eingenommen werden, sie würden eine Impfung mit „sicheren und hochwirksamen Impfstoffen“ keinesfalls überflüssig machen … .

Der Gesetzentwurf sieht zur Durchsetzung der Impfpflicht ein sogenanntes Vorlageverfahren vor: Unabhängig von vorgesehenen Kontrollen des Gesundheitsamtes (anlasslos und praktisch jederzeit vollziehbar) können Krankenkassen verlangen, dass die Versicherten ihnen die Impf- bzw. Genesenennachweise vorlegen. Verliert der vorgelegte Nachweis nach Einführung der Impfpflicht ab dem 01.10.2022 seine Gültigkeit, muss innerhalb eines Monats ein neuer Nachweis vorgelegt werden. Daneben soll ein Benachrichtigungsverfahren eingeführt werden: Die Krankenkassen müssen den Gesundheitsämtern melden, wenn Versicherte nicht fristgemäß einen gültigen Impf-/ Genesenennachweis vorgelegt haben.

Wer keine entsprechenden Nachweise beibringen kann, muss mit Buß- bzw. Zwangsgeldern rechnen, die auch über eine Pfändung eingetrieben werden können. Eine Ersatz- oder Erzwingungshaft wird in der Gesetzesvorlage ausgeschlossen. Das Bußgeld soll bis zu €2.500,- betragen, hier gilt „ne bis in idem“ (nicht zweimal in einer Sache zu verurteilen). Zusätzlich sind zur Durchsetzung aber auch Zwangsgelder vorgesehen, siehe § 54c auf Seite 20: „zur Durchsetzung (..) ist ausschließlich dasZwangsmittel des Zwangsgeldes zulässig. Im Falle der Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes nach Satz1 ist die Anordnung von Ersatzzwangshaft oder Erzwingungshaft ausgeschlossen“.

Solch ein Zwangsgeld kann, laut §11 Abs. 3 VwVG (Verwaltungsvollstreckungsgesetz) bis zu €25.000,- betragen, und wohl auch mehrfach zum Einsatz kommen, siehe auch Corona-blog.net vom Samstag, dem 05.03.2022, https://corona-blog.net/2022/03/05/gesetzentwurf-fuer-die-allgemeine-impfpflicht-sieht-ein-zwangsgeld-von-bis-zu-25-000e-vor-mehrfach-anwendbar/ inkl. der Ausarbeitungen von RAin Dr. Brigitte Röhrig https://corona-blog.net/wp-content/uploads/2022/03/Ausarbeitung_RAin_Roehrig.pdf.

Das Gesetz enthält auch eine Ermächtigungskomponente – die Bundesregierung darf zukünftig durch Rechtsverordnung festlegen, welche weiteren Impfstoffe anerkannt werden, welche Anzahl der Impfungen erforderlich sein wird, welche Intervallzeiten zu beachten sind und welche Kombinationen möglich bzw. erforderlich sein werden – eigentlich also alles, zu Impfstoffen, die es noch gar nicht gibt. Selbiges gilt zu zukünftigen Genesenen- und Testnachweisen – auch diese werden nach diesem Gesetzentwurf zukünftig per Verordnung regel- und jeweils änderbar sein.

Der Entwurf für eine allgemeine Impfpflicht enthält auch einen Einstieg in den Aufbau eines digitalen Impfregisters: So wird das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, eine Verordnung zu erlassen, die die Ausgestaltung der beschriebenen Verfahren näher bestimmt und die Einrichtung eines Portals zur Vorlage der Bescheinigungen möglich macht.

Dieser Gesetzentwurf und die bis dahin erwarteten, weiteren interfraktionellen Anträge sollen am 17.03.2022 vormittags in erster Lesung im Bundestag vorgestellt werden.

Ein ständig ergänzter Überblick zu den vorliegenden Entwürfen findet sich hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-impfpflicht-881824

Seit dem 15.02.2022 liegt dort bereits der ausformulierte Entwurf zur Erhöhung der allgemeinen Impfbereitschaft ohne eine allgemeine Impfverpflichtung https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000680.pdf von einer Gruppe von rund 50 Abgeordneten um Wolfgang Kubicki, Rechtsanwalt, Vizepräsident des Deutschen Bundestages und Stellvertretender Vorsitzende der FDP, vor. Als wesentlicher Grund gegen eine Impfpflicht wird hier vor allem die relativ geringe nachgewiesene Wirksamkeit der Covid-Impfstoffe aufgeführt. Dies sei ins Verhältnis zu setzen mit dem damit verbundenen Eingriff in das Grundrecht gemäß Artikel 2, der Unversehrtheit des Menschen. Auch steige der Begründungsaufwand für eine solche Impfpflicht, je öfter die verpflichtende Impfung wiederholt werden muss. Der Bundestag könne eine allgemeine Impfpflicht nicht beschließen, solange er nicht einmal die Häufigkeit der mit der Pflicht verbundenen Schutzimpfungen kennt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach macht am Freitag, den 04.03.2022 mit einem leicht zugänglichen Corona-Impfangebot an ukrainische Kriegsflüchtlinge auf sich aufmerksam. 1,5 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, überwiegend Frauen und Kinder, haben sich auf den Weg gen Westen gemacht. Viele fanden in Polen Zuflucht, einige Zehntausende werden auch kurzfristig in Deutschland erwartet. Laut Ärzteblatt und Spiegel sind nur ein Drittel der Ukrainer bisher gegen Covid-19 geimpft, davon viele mit dem chinesischen Impfstoff Sinovac, der nicht in der EU zugelassen ist. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/corona-karl-lauterbach-will-gefluechteten-ukrainern-ein-impfangebot-machen-a-17f682b2-f97b-4ce4-addb-31cd33773d0c, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/132304/Lauterbach-plant-Impfangebote-fuer-ukrainische-Fluechtlinge Was passiert, wenn Geflüchtete das Impfangebot nicht annehmen wollen? Dazu gibt es bisher keine öffentliche Aussage.

Bayern

Bayern hat seit Freitag, den 04.03.2022 die Discotheken wieder geöffnet – und hält stur an der Maskenpflicht für die Schulkinder fest. Mit Wiederbeginn der Schule nach den Faschingsferien am Montag, den 07.03.2022, werden in Bayern Maskenpflicht und Testregime weitergeführt, nur im Sportunterricht darf ab jetzt auf die Maske verzichtet werden.

Zwölf fränkische Wissenschaftler, darunter Neurologen, Psychotherapeuten und ein Kindermediziner, gesellen sich zu den medizinischen Fachgesellschaften, die bereits vor einigen Wochen für ein Ende der Corona-Maßnahmen im Unterricht plädiert hatten, und zum Virologen Klaus Stöhr, der das bayerische Vorgehen für realitätsfremd und schädlich für die Kinder hält (siehe Chronik 10, S.11), und richten einen Appell an die Politik. https://www.nordbayern.de/region/freedom-day-an-schulen-zwolf-frankische-wissenschaftler-fordern-ende-der-massnahmen-1.11903098 Die Argumente, für die die bayerischen Politiker taub bleiben, sind die bekannten: „All diese Maßnahmen beeinträchtigen einen normalen Unterrichtsalltag, verunsichern und schädigen in erheblichem Ausmaß unsere Kinder und eine kindgerechte Entwicklung“, heißt es, „viele Entwicklungsschritte können nur in bestimmten kritischen Zeitfenstern ablaufen, danach schließen sich diese für immer” und: „Kinder und Jugendliche sind am wenigsten durch Corona gefährdet, haben ein deutlich geringeres Risiko als Erwachsene, schwer an Covid-19 zu erkranken”.

Am Dienstag, den 08.03.2022, wird die schulische Maskenpflicht im Bayerischen Kabinett auf Antrag der Freien Wähler hinterfragt und diskutiert. Allerdings mit dem Ergebnis, dass sich die CSU nicht auf den Vorschlag, zumindest die Masken in den Grundschulen in der kommenden Woche abzuschaffen, einlässt. „Da konnten wir uns heute nicht einigen”, räumte Kultusminister Michael Piazolo von den Freie Wählern laut SZ ein. https://www.sueddeutsche.de/bayern/kabinett-muenchen-abschaffung-der-maskenpflicht-an-schulen-koalition-uneins-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220308-99-433422

Die seit Freitag, dem 04.03.2022 in Bayern geltenden und parallel zum bundesweiten Vorgehen implementierten „Lockerungen“ bestehen aus der Ablöse der 2G durch 3G Regeln in einigen Bereichen, u.a. in Restaurant, Cafés und Hotels. Auch Bordelle werden wieder in Betrieb genommen, allerdings unter 2G+ Regeln. 2G Regeln sind aber noch weit verbreitet: im Kulturbereich, inkl. Kino, in Freizeiteinrichtungen, in Seilbahnen, in Bädern, Saunen und vielen weiteren Bereichen Die willkürliche Ausgrenzung hat also weiterhin Bestand. https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-regeln-in-bayern-diese-lockerungen-gelten-seit-4-maerz,Syw7Ot9

Die Pflegeimpfpflicht soll in Bayern laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek stufenweise umgesetzt werden, man wolle eine „pragmatische Umsetzung mit Augenmaß“, so sein am Dienstag, den 01.03.2022 vorgelegtes Konzept. „Erst ungefähr ab Sommer“ würden Beschäftigten, die sich nicht impfen lassen, Betretungsverbote drohen. Bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht hingegen direkt ab dem 16.03.2022, mit dem offiziellen Inkrafttreten. Aus Sicht von Klaus Holetschek muss auf die einrichtungsbezogene jetzt auch unbedingt die allgemeine Impfpflicht folgen – allein die derzeitige Unsicherheit diesbezüglich sei ein „Armutszeugnis“ für die Bundesregierung. https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/impfpflicht-in-bayern-pflege-impfpflicht-auf-raten-holetschek-legt-stufenplan-vor-id61921156.html

Der Stadt München ist dieses Vorgehen nicht schnell genug. Die Münchner Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek kritisiert das Konzept von Klaus Holetschek am Freitag, den 04.03.2022 scharf und appelliert an den Freistaat, den Ablauf des Verwaltungsverfahrens deutlich zu beschleunigen.https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-impfpflicht-zurek-corona-1.5540640

5. Juristische Prozesse und Entscheidungen

Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, VGH, stuft die durch das RKI erfolgte Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate am Donnerstag, den 03.03.2022 als „voraussichtlich rechtswidrig“ ein. Eine Behörde dürfe keine so weitreichende Entscheidung, die die Grundrechte der Bürger betreffe, fällen, so die Richter. Auch hier gilt der Beschluss wieder nur für den Antragssteller. https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-genesenen-status-verkuerzung-laut-gerichtsbeschluss-wohl-rechtswidrig,Sz1T8Hl 

6. Gesellschaftliche Reaktionen

Wie sich bereits abgezeichnet hatte, löst auch der Novavax Impfstoff, keine Impfbegeisterung in Deutschland aus. „Ungeimpfte verschmähen Novavax“, so die FAZ am Mittwoch, den 02.03.2022 https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/corona-impfung-novavax-loest-keinen-impfansturm-aus-17845019.html  Vielleicht geht es nicht ums „Verschmähen“ – es könnte gute Gründe geben, sich in der jetzigen Situation mit Omicron nicht mit einem veralteten Impfstoff, der gegen den Originaltyp des Virus entwickelt wurde, impfen zu lassen. Viele dürften zudem auch gerade vom „Genesenen-Status“ profitieren.

Die Erwachsenen konnten gerade Karneval feiern, mit dem wenig überraschenden Effekt steigender Corona-Zahlen im Nachgang. So berichtet die SZ am Dienstag, den 08.03.2022, dass in den Karnevalshochburgen Köln und Düsseldorf die Inzidenzen aktuell stark angestiegen sind. In Köln lag die Sieben-Tage-Inzidenz mit Meldedatum vom Sonntag nach Aschermittwoch für die 20-29jährigen bei über 5.000, ein extrem hoher Wert. Insgesamt liegt sie in Köln aktuell doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt – obwohl man zum Karneval die Ungeimpften aus der „Brauchtumszone der Stadt“, also: der Innenstadt, verbannt und auf ein „Kölle alaaf“ unter 2G gesetzt hatte. https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/corona-koeln-karneval-1.5543689

Bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland lässt man hingegen Vorsicht walten und es bleibt derzeit noch alles beim Alten: Maskenpflicht und mehrfach die Woche Corona-Tests zum Start in den Tag. Immerhin einige Bundesländer scheren jedoch aus: In Mecklenburg-Vorpommern war Montag, der 07.03.2022 der Tag, an dem die Masken in den Klassenräumen fielen. In den Pausen, wenn sich Schülerinnen und Schüler im Treppenhaus oder den Zimmern treffen, bleibt die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz aber bestehen. In Niedersachsen wird ebenfalls seit Montag, dem 07.03.2022 erstmal in den Schulen weniger häufig getestet, ab Mai soll die Testpflicht dann ganz entfallen. Grund- und Förderschüler dürfen ab 21. März auf die Maske in der Schule verzichten, bis Anfang Mai sollen alle weiteren Schulpflichtigen folgen. https://www.zeit.de/news/2022-02/17/corona-testpflicht-fuer-schueler-wird-stufenweise-abgeschafft Für Bremens Grundschulen gilt das bereits seit dem 14.02.2022, für die weiterführenden Schulen zum Beginn der Osterferien Anfang April. Es bleibt zu hoffen, dass diese Länder Vorbildcharakter im föderalen System Deutschlands haben, eigentlich aber, dass es bundesweit zu einheitlichen Lösungen kommt, die dem Bedürfnis der Kinder auf Bildung und Entfaltung gerecht werden und den aktuellen Erkenntnisstand der Mediziner und Wissenschaftler und ihre Empfehlungen diesbezüglich berücksichtigen.

Seit dem Beschluss zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist mehr Pflegepersonal auf Arbeitssuche als in den Vorjahren im vergleichbaren Zeitraum. Laut Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg am Mittwoch, den 02.03.2022 waren es im Zeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 eineinhalbmal so viele wie im gleichen Zeitraum vor zwei Jahren und damit aktuell 2,4% der Beschäftigten. https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-pflege-impfpflicht-arbeit-1.5539779

In Deutschland tritt die Impfplicht in der Pflege am kommenden Dienstag, den 15.03.2022, in Kraft. Anders in England: Mit einem Monat Abstand zu der für den 01.04.2022 dort auch geplanten Einführung einer Impfpflicht in Pflege und Gesundheit macht die dortige Regierung am Mittwoch, den 02.03.2022 eine Kehrtwende und lässt das Vorhaben fallen. https://www.rnd.de/politik/corona-england-macht-kehrtwende-bei-impfpflicht-fuer-mediziner-und-pflegekraefte-LPL7SORAOKGJUX7YSBUUOUQPDA.html 

Beschäftigte, Kranke, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dürfen in England nun aufatmen, in Deutschland nicht.

In Österreich tritt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nach weniger als einem Jahr im Amt zurück, wie per Pressekonferenz am Donnerstag, den 03.03.2022 verkündet wird. „Aus persönlichen Gründen“ und aufgrund der Morddrohungen, die der Allgemeinmediziner und Seiteneinsteiger in die Politik erhalten habe. Er sei „nie vollständig in der Politik angekommen“, hieß es zur Kleinen Zeitung „aus ÖVP-Regierungskreisen“. Er übergebe „ein gut bestelltes Haus“, findet er selber. Allerdings wird vielerorts kommentiert, dass bei vielen dringenden Themen Stillstand geherrscht habe – z.B. im Bereich Pflege/ Pflegereform. https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/6106666/Gesundheitsministerium_Kann-nicht-mehr-100-Prozent-leisten_

In Hong Kong entspannt sich die Corona Lage offenbar noch nicht. Ein großflächiger Lock-down wird befürchtet, am Mittwoch, den 02.03.2022 fordert die Regierung laut Reuters die Bevölkerung auf, nicht in Panik zu verfallen und nicht „zu hamstern“ – die Bürger „should not panic nor scramble or stockpile the relevant supplies“. https://www.reuters.com/world/asia-pacific/hong-kong-government-urges-residents-spooked-by-citywide-lockdown-not-panic-2022-03-02/ Am Donnerstag, den 03.03.2022 werden Transportleistungen (U-Bahn, Bus, Fähre) eingeschränkt, dto. kommt es zu Einschränkungen bei einer großen Supermarktkette, die Fallzahlen schnellen in die Höhe. https://www.reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/hong-kong-transport-operators-supermarkets-cut-services-covid-cases-surge-2022-03-03/ Bis zum Dienstag, den 08.03.2022, wurde noch kein Lock-down verhängt, eine Verbesserung der Situation oder ein Strategiewechsel ist aber ebenfalls noch nicht eingetreten. https://www.reuters.com/world/china/china-says-hong-kongs-priority-is-cut-covid-infections-deaths-2022-03-08/

Dafür scheint sich Queen Elizabeth II von ihrer COVID-19 Erkrankung rasch erholt zu haben. Am Montag, den 07.03.2021 gibt sie ihre erste persönliche Audienz nachdem sie am 20.02.2022 positiv getestet worden war. Das Treffen ist mit Justin Trudeau, dem kanadischen Premierminister, mit Foto vor einem blau-gelben Blumenstrauß, in den Farben der ukrainischen Flagge https://apnews.com/article/russia-ukraine-queen-elizabeth-ii-coronavirus-pandemic-boris-johnson-health-7b3f5e97a2f57ea331bf666b909937e4 . Kein Mangel an Symbolik also.

ENDE