Am 18. Februar 2025 schrieb unsere Mitstreiterin Anja Klein an ihren Bezirksausschuss. Die Bezirksausschüsse hatten in der Coronakrise sehr eigenwillige Vorstellung von Infektionsschutz, was sich daran zeigt, dass sie völlig unterschiedliche Regelungen nicht nur in den verschiedenen Bezirksausschüssen der Landeshauptstadt München gab, sondern auch innerhalb der Bezirksausschüsse wechselnde Regeln und Ausnahmen. Dies hatte Anja Klein in bewundernswerter „Kleinarbeit“ zusammengetragen. Man fragt sich, wie denn das sein kann. Wenn es wirksame Maßnahmen gegeben hätte, hätten diese doch für alle einheitlich sein müssen. Wir dokumentieren im Nachganz das letzte Anschreiben sowie die Antworten hierauf. Nach wie vor sind wir der Überzeugung, dass die Aufarbeitung in den Kommunen stattfinden muss, dort wo die Leute zusammen wohnen und sich beim Bäcker begegnen. Dazu in Kürze mehr. Hier nun das Anschreiben nebst Antworten.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder des Bezirksausschusses 05
Seit 22 Jahren bin ich Bürgerin des Bezirks Au-Haidhausen. Als rechtschaffene Steuerzahlerin habe ich in meinem Leben noch nicht einmal einen Strafzettel bekommen. Im Jahr 2021 dann die zunehmende Anfeindung und Ausgrenzung erleben zu müssen, die schließlich in der 2G-Apartheid – auch in Au-Haidhausen – mündete, hat mich und mein Vertrauen in den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachhaltig erschüttert.
Im Juli 2021 hat sich eine nahe Verwandte dem massiven familiären und gesellschaftlichen Druck gebeugt und sich mit dem sog. modRNA-Impfstoff von BioNTech impfen lassen. Sie entwickelte innerhalb von kürzester Zeit eine extreme Schwäche und Erschöpfung (Fatigue), einen Verlust des Kurzzeitgedächtnisses und vor allem eine Perimyokarditis (Herzbeutel-/Herzmuskelentzündung). Trotz dieser schweren Krankheiten wurde sie – da wegen „nur“ einer einzigen Spritze als „ungeimpft“ geltend – durch immer gravierendere Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ausgegrenzt und terrorisiert (kein Essen im Restaurant; Testzwang in Bus & Bahn – was für jemanden, der durch die Impfschäden nicht gut zu Fuß und ohne Mobiltelefon ist, sehr aufwendig ist; „Freunde“ haben Angst sie zu besuchen, usw.).
Leider beugte sich meine Verwandte erneut dem Druck, nicht mehr als „ungeimpft“ zu gelten, und ließ sich im Impfzentrum erneut impfen. Ein renommierter Kardiologe (!) agierte dort als „Impfarzt“ und impfte sie – also einen in zeitlichem Zusammenhang mit der ersten Spritze geschädigten Menschen – in eine akute Perimyokarditis hinein. Inzwischen ist meine Verwandte daran verstorben.
Warum ich Ihnen das schreibe?
Ich hatte bei den experimentellen, in kürzester Zeit entwickelten und nur bedingt zugelassenen Corona-Impfstoffen von Anfang an ein ungutes Bauchgefühl, das durch die Erlebnisse mit meiner Angehörigen natürlich enorm verstärkt wurde. So entschied ich mich gegen eine sogenannte Corona-Impfung. Dadurch erlebte auch ich eine immer weiter zunehmende gesellschaftliche Ächtung und Ausgrenzung.
In Au-Haidhausen fand die Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Bürger nicht nur in Restaurants, in der Stadtbibliothek und in Ladengeschäften statt, sondern auch im Hinblick auf die demokratische Teilhabe auf unterster lokaler Ebene. Denn für einige Zeit galt das sogenannte 2Gplus für die öffentlichen(!) Sitzungen des Bezirksausschusses, d.h. Menschen ohne das medizinische Merkmal wurden ausgeschlossen.

Da ich das sehr empörend fand, richtete ich am 27.2.2022 eine e-Mail an den Bezirksauschuß 05 (Im Originalschreiben hier: Mail-Adressen vom Vorsitzenden und zentralen Eingabestellen) mit folgendem Wortlaut:
Betreff: Sitzungen des Bezirksausschusses: Ausschluß von Bürgern Sehr geehrte Damen und Herren
mit großem Entsetzen habe ich durch einen Aushang zur Kenntnis genommen, daß öffentliche (!) Sitzungen des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen gar NICHT öffentlich sind. Menschen wird nämlich mit der Besucher-Zugangsregelung „2Gplus“ aufgrund eines willkürlich bestimmten biologischen Merkmals die Teilnahme verwehrt, was ein eklatanter Verstoß gegen jeglichen Gleichbehand- lungsgrundsatz ist.
Da ein Impf- oder Genesenennachweis keinerlei Rückschluß auf eine aktuell gegebene potentielle Erkrankung, geschweige denn eine Infektiosität zuläßt, ist dadurch kein Schutz vor Weitergabe einer Infektion an andere Teilnehmer gegeben. Ein Zugang allein mit negativem Test reicht für ALLE Besucher daher völlig aus, um dem Infektionsschutz genüge zu tun.
Unter https://stadt.muenchen.de/infos/bezirksausschuss5_au_haidhausen.html schreiben Sie: „Besuchen Sie unsere Sitzungen und Veranstaltungen, jeder hat die Möglichkeit schriftliche oder mündliche Anträge in den Bezirksausschuss einzubringen.“ Sie beschreiben Au-Haidhausen als in „besonderer Weise weltoffen, bunt und lebendig. Bei uns treffen unterschiedliche Nationen, Kulturen, Sprachen und Lebenseinstellungen aufeinander.“ Es gibt zudem einen Unterausschuß „Soziales, Gesundheit und Inklusion“ und Sie schreiben in „Gender-Deutsch“, um vorgeblich alle Bürger anszuprechen und inklusiv zu wirken.
Die Stadt München schreibt auf ihrer Webseite „Egal wie man es dreht und wendet: Vor dem Gesetz sind wir alle gleich!“
Was für ein Hohn! Ehrlich gesagt komme ich mir – als Mensch, Bürgerin und Steuerzahlerin – bei solchen Worten auf gut Deutsch mächtig verarscht vor. Der Bezirk agiert offenbar weder inklusiv noch toleriert er andere „Lebenseinstellungen“ – und vor allem nicht individuelle medizinische Entscheidungen.
Hiermit protestiere ich aufs Schärfste gegen dieses antidemokratische Vorgehen sowie die Diskriminierung einer Gruppe von Bürgern und fordere, allen Interessierten gleichermaßen umgehend wieder die Gelegenheit zu geben, öffentliche (!) Sitzungen des Ausschusses sowie andere Bürgerversammlungen auf Bezirksebene zu besuchen.
Ich bitte um Stellungnahme, warum Bürger des Bezirks Au-Haidhausen nicht gleichbehandelt werden, und vor allem: aufgrund welcher wissenschaftlicher Evidenz diese Diskriminierung überhaupt vorgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Am 01.03.2022 erhielt ich eine Antwort vom Vorsitzenden des BA 5, Jörg Spengler:
Sehr geehrte Frau Klein,
ich nehme ihren Protest zur Kenntnis und verweise auf die Vorgaben der Stadt München:
„Nach den Ausführungen des Innenministeriums sowie dem Beschluss des VG München vom 22.11.2021 (M 7 E 21.5996) können daher im Rahmen des Hausrechts die Sitzungsleitungen der Bezirksausschüsse bei einem extrem hohen Infektionsgeschehen, flankierend zuden bisherigen Regelungen des Stadtrates, auch eine Zutrittsbeschränkung für dieBesucher*innen in Form einer 2G oder 2G+ Regelung vorsehen.“
Schöne Grüße Jörg Spengler
Vorsitzender im Bezirksausschuss Au-Haidhausen Bündnis 90/Die Grünen
Meine Antwort darauf vom 01.03.2022:
Sehr geehrter Herr Spengler
vielen Dank für Ihre leider sehr lapidare und dennoch aussagekräftige Antwort.
Ihrem Zitat aus der „Vorgabe der Stadt München“ zufolge KÖNNEN Sie als Vorsitzender des BA 5 über die Zugangsregelungen entscheiden und bestimmte G-Regelungen vorsehen. Sie MÜSSEN aber nicht. Ich gehe daher davon aus, daß Sie bewußt und mutwillig (gesunde!) Bürger von der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte ausschließen (im Parteiverkehr der Stadt München gilt übrigens „3G“!).
Gleichzeitig verstecken Sie sich hinter irgendwelchen angeblichen höheren „Vorgaben“. Das ist Täter- und Mitläufertum vom feinsten, das wir aus der Geschichte kennen.
Meine Fragen daher präzisiert:
Warum verwehren SIE persönlich Bürgern, die übrigens auch SIE mit ihren Steuergeldern finanzieren, ihre demokratische Teilhabe? Warum grenzen Sie MICH persönlich aus?
Warum sind öffentliche Veranstaltungen gar nicht öffentlich?
Wie paßt das mit den ganzen – offenbar leider nur leeren – Worten über Demokratie, Inklusion, Gleichstellung etc zusammen, die der Bezirk und die Stadt zu verkörpern vorgibt? (siehe z.B. unter https://stadt.muenchen.de/infos/vielfalt-gleichstellung.html ) Warum gilt das in diesem Fall nicht?
Zur Dokumentation dieses Unrechts und dieses Falls von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit habe ich den Vorgang als Beitrag bei https://ich-habe-mitgemacht.de eingereicht.
Als ehemalige, langjährige Grünen-Wählerin bin ich entsetzt, was für ein antidemokratischer und autoritärer Ungeist in Ihrer Partei und den repräsentierenden Köpfen Einzug gehalten hat. Ich kann nur fassungslos darüber den Kopf schütteln und garantiert nie wieder bei Ihrer Partei mein „Kreuzchen“ machen.
Im voraus vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Rückmeldung dazu habe ich nicht mehr bekommen. Auch von den weiteren Empfängern kam nie eine Rückmeldung. Ebenso wurde mein Bürgeranliegen nicht auf die Tagesordnung gesetzt oder anderweitig als Thema aufgenommen.
Eine diesbezügliche Anfrage an die „Fachstelle Demokratie“ („Die Fachstelle koordiniert das städtische Verwaltungshandeln für Demokratie und gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (sic!)“ – „Ziel ist es, Ausgrenzung, Abwertung und Ausschluss (sic!), beispielsweise aufgrund von Hautfarbe, (vermuteter) Herkunft oder Religionszugehörigkeit, entgegenzuwirken und demokratische Werte auf neue und innovative Weise in die Stadtgesellschaft und die -verwaltung zu tragen.“ – https://stadt.muenchen.de/infos/fachstellefuerdemokratie.html) blieb ebenfalls unbeantwortet.
Letztes Jahr habe ich schließlich eine umfangreiche Recherche im Hinblick auf die Zugangsregelungen der verschiedenen Bezirksausschüsse in München im Winter 2021/2022 durchgeführt, wobei erstaunliche Ergebnisse zutage traten.
Kurz zusammengefaßt:
- Zwischen November 2021 und April 2022 galten in den Münchner Bezirksausschüssen für öffentliche(!) Sitzungen Corona-Zugangsbeschränkungen über eine Maskenpflicht hinaus
- Die Beschränkungen unterschieden sich sehr stark zwischen den verschiedenen Bezirken und zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb eines Bezirks
- Einige Bezirke haben Menschen ohne Impf-Nachweis zeitweise ganz ausgeschlossen
- Es gab eine deutliche gruppenbezogene Diskriminierung, sichtbare Stigmatisierung und
Benachteiligung zu Ungunsten von Ungeimpften
o unter 2G und 2G+ gar kein Zutritt für Ungeimpfte
o unter 3G und 3G+ Testpflicht nur für Ungeimpfte – zeitweise auf eigene Kosten (Tests waren vorübergehend kostenpflichtig)
o in manchen Bezirken räumlich abgesonderte Sitzplätze für Ungeimpfte (Besucher und BA-Mitglieder)
o unter 3G zeitweilig Maskenpflicht nur für Geimpfte
Es gab darüber hinaus eine Diskriminierung zwischen weiteren Gruppen:
o zwischen BA-Mitgliedern und Besuchern: Unterschiedliche Beschränkungen (3G bzw. 2G/2G+ bei denselben Sitzungen)
o zwischen BA-Mitgliedern: separate, ausgewiesene Sitzplätze (z.B. BA 13 Bogenhausen, BA 15 am 08.12.2021, BA 22 am 16.03.2022, BA 23 am 14.12.2021)
o zwischen geimpften Besuchern: Testpflicht abhängig von Anzahl der Impfungen
o zwischen Bewohnern verschiedener Bezirke: je nach Wohnort Zutritt oder nicht (einige Bezirken hatten „maximal“ 3G, andere ausschließlich das strengere 2G bzw. 2G+)
Mein Fazit dazu:
Der BA 05 hatte mit „2Gplus“ in München die strengsten Vorgaben für den Zutritt zu seinen öffentlichen Sitzungen und schloß so ungeimpfte Bürger – also auch die, die nicht geimpft werden durften – komplett von gleichberechtigter demokratischer Teilhabe aus.
Etwaige politische Vorgaben der Stadt München, des Freistaats Bayern oder der Bundesrepublik Deutschland können nicht geltend gemacht werden, da zu denselben Zeitpunkten andere Bezirke „nur“ 3G-Regelungen festgelegt hatten („Kann-Regelung“).
Auch infektionshygienische Gründe können nicht geltend gemacht werden, da alle diese Maßnahmen völlig unabhängig vom aktuellen Infektionsstatus einer Person waren, denn
- weder Antigen- noch PCR-Test sagen etwas über eine aktive (und nur dadurch ansteckende) Infektion aus bzw. Tests sind generell wegen hoher False-Positive-Raten unzuverlässig
- Impfungen verhindern weder Ansteckung noch Weitergabe – im November 2021 lange
bekannt
Da „2Gplus“ galt, d.h. auch Geimpfte sich testen lassen mußten, wurde offensichtlich auch der (doppelten) Impfung allein nicht vertraut.
Ein Gesundheitsschutz war durch den Ausschluß von Ungeimpften insgesamt also nie gewährleistet!
Diese massive Ungleichbehandlung finde ich insbesondere im Hinblick auf die demokratische Teilhabe absolut empörend. Sie zeigt auch, daß es – anders als es der Vorsitzende Spengler behauptete – nicht die „Vorgaben der Stadt“ waren, sondern es durchaus einen Spielraum gab. Eine Ungleichbehandlung der Bürger war auch nach „höheren Vorgaben“ nicht nötig. Es hätten beispielsweise auch alle Sitzungsteilnehmer testen oder alle online teilnehmen können.
Im Mai 2024 schrieb ich daher nach meiner Recherche erneut eine Bürgereingabe an den BA 05 allgemein und an Ihre Beauftragte für Gleichstellung, Frau Schmitz, und Ihre Vorsitzende des UA Soziales, Gesundheit und Inklusion, Frau Lankes, im Besonderen.
Leider erhielt ich wiederum nur eine recht nichtssagende Antwort der Abteilung für Bezirksausschuss- angelegenheiten im Rathaus.
Ich erhielt zudem KEINE Antwort des BA-Vorsitzenden, KEINE der Beauftragten für Gleichstellung und KEINE Ihrer Vorsitzenden des UA Soziales, Gesundheit und Inklusion im BA.
In der Signatur der Antwort befand sich tatsächlich dieses Logo. „Demokratie“ heißt doch: gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger – nicht nur derjenigen, die willkürlich festgelegte Kriterien erfüllen! Oder nicht?
„Demokratie vor Ort“ – Logo in der E-Mail-Signatur

Das Signal an die Bürger: Gewählte Vertreter wollen offenbar das „Problem“ totschweigen und aussitzen. Die massivste Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe in der Geschichte der Bundes- republik wird einfach ignoriert – selbst und besonders von Beauftragten für „Gleichstellung“ und „Inklusion“!
Das lasse ich mal so stehen.
Ich möchte daher das Thema auf lokaler Ebene in Erinnerung rufen und erneut meine – bisher nicht beantworteten – Fragen stellen:
Auch im aktuellen Wahlkampf ist „Corona“ bei den meisten Parteien kein Thema mehr, obwohl viele Millionen Menschen durch die Maßnahmen geschädigt wurden und immer noch unter den Aus- wirkungen leiden.
- Wie ist die Entscheidung insbesondere zu 2G+-Zugangsbeschränkungen für Besucher bei Sitzungen des BA5 zustande gekommen? Wer hat das konkret und zu welchem Zeitpunkt entschieden? (Vorsitzender? Plenum? einstimmig?)
- Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung wurden diese Entscheidungen getroffen?
- Warum wurden nicht grundsätzlich alle Teilnehmer gleichbehandelt? Z.B. durch Tests für alle?
- Warum waren die Zulassungsbeschränkungen strenger als in anderen Münchner Bezirken?
- Und wie paßt die mangelnde Gleichbehandlung aller Bürger zusammen mit
o der Eigenbeschreibung, Au-Haidhausen sei in „besonderer Weise weltoffen, bunt und lebendig. Bei uns treffen unterschiedliche Nationen, Kulturen, Sprachen und Lebenseinstellungen aufeinander“ (https://stadt.muenchen.de/infos/bezirksausschuss5_au_haidhausen.html)
sowie
o der Aussage der Stadt München auf ihrer Webseite „Egal wie man es dreht und wendet: Vor dem Gesetz sind wir alle gleich!“
(https://stadt.muenchen.de/infos/gleichbehandlungsgesetz.html)
Und zu guter Letzt noch ganz persönlich:
Warum wurde und werde ich als Bürgerin, die ja vom gesamten BA vertreten werden sollte, von Ihnen mit meinem Anliegen bisher nicht (einmal auf lokaler Ebene) ernstgenommen? (siehe Antwort des Vorsitzenden: ohne Begründung, ohne Anteilnahme, ohne Perspektive auf baldige Verbesserung der Situation, Ignorieren durch die Gleichstellungs-Beauftragten usw.)
Vielen Dank im voraus für Ihre Stellungnahme dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Klein
München-Haidhausen, den 18. Februar 2025
Anlage
Übersicht der Zugangsbeschränkungen zu BA-Sitzungen in München (Anm.: hier verlinkt)
Welche Konsequenzen zieht der Entscheider aus den Entscheidungen und wie bewertet er diese rückblickend?
Und wie wird in kommenden ähnlichen Situationen damit umgegangen werden?
Nachfolgend die eingegangenen Antworten:
Sehr geehrte
vielen Dank für Ihre Mail, die ich hiermit stellvertretend für meine gesamte Fraktion beantworte.
Sie erkundigen sich, warum unser Bezirksausschuss die möglichen Sicherheitsvorkehrungen in den Jahren 2021-2022 maximal ausgenutzt hat.
Da Sie sicher den öffentlichen Sitzungen unseres Bezirksausschusses häufig persönlich folgen, werden Sie wissen, dass auch heute noch einige BA-Mitglieder nicht vor Ort teilnehmen, sondern es vorziehen, von zuhause aus online teilzunehmen. Dies hat in den meisten Fällen gesundheitliche Gründe.
Wir hatten guten Grund, einige gefährdete Mitglieder besonders zu schützen.
Dass Sie dadurch nicht persönlich teilnehmen konnten, tut mir sehr leid. Sie konnten uns allerdings jederzeit schriftlich, per E-Mail, telefonisch erreichen und Ihre Anliegen vortragen. Genau dies haben Sie ja nun auch getan und dürfen Sie auch zukünftig tun.
Mit freundlichen Grüßen
(SPD)
Sehr geehrte
besten Dank für Ihre Nachricht in obiger Angelegenheit.
Ich kann Ihr Anliegen nachvollziehen und bin persönlich selbst der Auffassung, dass die in Corona-Zeiten eingeschränkte Öffentlichkeit bei Sitzungen des Bezirksausschusses (BA) rechtlich und politisch problematisch ist und eine breite, ergebnisoffene Diskussion dieses Themas wünschenswert wäre. Seinerzeit hatte ich mich intern (vergeblich) für eine andere Vorgehensweise eingesetzt, um eine möglichst weitgehende Öffentlichkeit der BA-Sitzungen zu gewährleisten.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im BA, der sich seinerzeit für die strenge Handhabung der Corona-Beschränkungen ausgesprochen hat, und weil die Corona-Politik letztlich eine grundsätzliche Entscheidung auf höherer Ebene (Stadt, Freistaat, Bund) war, sehe ich wenig Sinn darin, dieses Thema auf der (unteren) Ebene unseres Bezirksausschusses zu erörtern.
Wir sind im BA mit der Bearbeitung der „laufenden Angelegenheiten“ mehr als ausgelastet und ich glaube nicht, dass eine sachgerechte Aufarbeitung der Corona-Thematik in unserem Gremium möglich oder zielführend wäre.
Auch wenn mir klar ist, dass Sie diese Antwort enttäuschen wird, bitte ich um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
(CSU)
Sehr geehrte
leider kann ich Ihnen bei Ihrem Wunsch nach Aufklärung bzgl. der BA-Sitzungen 2021/2022 nicht weiter helfen. Ich selbst bin nicht im BA-Vorstand, und seit den damaligen Sitzungen ist derart viel Zeit verstrichen, dass ich die verschiedenen Shutdown-Phasen bzw. Phasen der Lockerungen gar nicht mehr zusammen bringen.
Ich habe jedoch eine Erklärung, warum der BA Au-Haidhausen restriktiver gehandelt hat als andere Bezirksausschüsse: Wir hatten bzw. haben immer noch BA-Mitglieder mit gravierenden Vorerkrankungen (Krebs, bzw. Chemotherapie) und auch Mitglieder, die sehr besorgt waren im Umgang mit einer möglichen Corona-Erkrankung.
Dies hat möglicherweise dazu geführt, dass der BA-Vorstand zusätzliche Tests verlangt hat. Ob bzw. wie das jeweils im Vorfeld bekannt gegeben wurde, dazu finde ich leider keine Informationen mehr.
Auch wenn im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung sicherlich einiges schief ging bzw. übertrieben war, so möchte ich Ihrer Bewertung als „2G-Apartheid“ explizit widersprechen. Damit relativieren Sie das frühere Apartheid-Regime in Südafrika über alle Maßen. Und ich bin immer noch überzeugt, dass wir ohne diese schnellen Impfungen noch viel mehr Todesfälle hätten beklagen müssen. Das kann für Alle, die unter Impfschäden leiden, wohl kein großer Trost sein, darüber bin ich mir im Klaren.
Aber ich bin überzeugt, dass alle verantwortlichen Akteure in der damaligen Lage das Beste wollten – wenn es auch nicht in jedem Fall gut gelang.
Mit freundlichen Grüßen.
(Die LINKE)
Sehr geehrte
vielen Dank für Ihr Schreiben, dessen Eingang ich bestätige.
Bitte seien Sie doch so nett und teilen Sie mir mit, wo Sie wohnen.
Mit freundlichen Grüßen
>> Und weil ich meine Adresse nicht herausgeben will:
Sehr geehrte Frau
dann haben Sie bitte Verständnis, dass ich mich nicht weiter mit Ihrem Schreiben befassen werde.
Mit freundlichen Grüßen
(CSU)
Nachtrag am 23.05.2025:
Aus einer älteren Mail stammt noch diese Schilderung eines BA-Mitglieds der AfD (Hervorhebung durch uns):
„…zunächst möchte ich mich bei Ihnen für die sehr gute Übersicht zu den Zugangsbeschränkungen für Bürger bei öffentlichen Bezirksausschuss-Sitzungen während der Corona-Zeit, die Sie auch öffentlich zur Verfügung stellen, bedanken.
Ich bin selbst Bezirksausschuss-Mitglied in XXX und durfte mich über die Einschätzungen bis hin zu Hysterie bei Teilen meiner Kollegen in den Bezirksausschüssen wundern. Ich weiß, dass es in einigen Bezirksausschüssen sogar sogenannte Corona-Beauftragte gab; in meinem nicht. Und es gab auch parteiübergreifend Kollegen, die diesem Gebaren gegenüber nicht zustimmend eingestellt waren.
Zu den unterschiedlichen Handhabungen in den verschiedenen Bezirksausschüssen ist zu sagen, dass auch die Bezirksausschüsse ein Kommunalverfassungsorgan sind, somit auch diese die verfassungsgemäße kommunale Selbstverwaltung zu achten haben, und jeder sich selbst organisieren darf. Selbstverständlich hat auch ein Bezirksausschuss die Gesetze und Verordnungen zu befolgen, dazu gab es „Informationen“ des Direktorium der Landeshauptstadt München und Erläuterungen mittels ministerielle Schreiben. Aus letzteren war klar zu erkennen, dass die komplette Verantwortung der jeweiligen Sitzungsleitung, also den Bezirksausschuss-Vorsitzenden, zugewiesen wurde. Einen gewählten Bezirksausschuss und die Öffentlichkeit der Sitzungen, kann man nicht einfach ignorieren, was dann zu den unterschiedlichsten Einschränkungen, auch zeitlich, führte.
In meinem Bezirksausschuss XX galt für einige Monate für alle die 3G-Regel und wir hatten die rechtliche Möglichkeit genutzt einen Sonder-Ausschuss mit allen Kompetenzen zu benennen, in dem alle Parteien mit mindestens einem Mitglied vertreten waren, also der Proporz wurde in etwa gewahrt. Nur für Dezember 2021 gab es „Auswüchse“. Erstens wollte man PCR-Tests verlangen und zweitens wurde die Sitzung am 15.12.2024 kurzfristig abgesagt.
Das Verlangen nach PCR-Test/2G wurde nach Intervention eines Fraktionssprechers aus einer anderen Fraktion beim Verwaltungsgericht München kurzfristig zurückgezogen. Ich selbst habe einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht München gestellt und die Abhaltung der Bezirksausschuss-Sitzung im Dezember beantragt, da im Vormonat bei höherer Inzidenz die Sitzung stattfand und im Dezember bei niedrigerer Inzidenz abgesagt wurde; auch weil der wichtige Beschluss zum Abhalten von sogenannten Hybridsitzungen (online-Teilnahme für BA-Mitglieder) anstand;
Absage kam ein Tag vorher um 15:00. Das VG München hat meinen Eilantrag aus Gründen der Unzulässigkeit und Unbegründetheit abgelehnt, und führte weiter aus, dass man auch z.B. im folgenden Januar noch eine Sitzung zum Beschließen von Hybridsitzungen abhalten könnte, bei vielleicht niedrigerer Inzidenz. Aber, mein zunächst gescheiterter Eilantrags gegen Absage von Sitzungen des BA hatte inoffiziell wohl doch bewirkt, dass unsere BA-Sitzungen nicht mehr wegen, auch höherer Inzidenzen, abgesagt wurden. Denn ich habe deutlich gemacht, dass bei erneuter Absage, wieder ein Eilantrag beim VG München gestellt werden würde, und auf Grund eines Lerneffekts ich beim nächsten Mal besser vorbereitet sein werde.
Insgesamt, wurde zumindest in meinem Bezirksausschuss XX diese Zeit von den Verantwortlichen praktikabler und kollegialer, und doch sicher, gehandhabt als in anderen Bezirksausschüssen.“