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Aufarbeitung in München nach dem RKI-Leak

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Zum wiederholten Male haben wir einen offenen Brief an die Stadt München geschrieben. So langsam können wir die Versuche gar nicht mehr zählen, mit den Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Eine Antwort hierauf haben wir bisher weder vom Oberbürgermeister noch von einer der großen Parteien erhalten. Wir machen weiter. Es geht um zu viel. Es geht um die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Spätestens seit dem RKI-Leak, aus dem nun für alle ersichtlich ist, dass nichts an der Coronapolitik wissenschaftlich war, sondern politisch und medial gewollt, sollte doch langsam mal ein Wandel kommen. Schließlich wurden auch alle Lokalpolitiker hinter die Fichte geführt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

München war Pionierstadt mit Versammlungsverboten durch bloße Verwaltungsakte (Allgemeinverfügungen). Das Versammlungsrecht ist nach dem Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie konstituierend. Am 29.12.2021 wurden Ansammlungen untersagt. Am Geschwister-Scholl-Platz stand ein Polizeiwagen aus dem die Begründung dröhnte: „Der Infektionsschutz hat höchste Priorität.“

Zu diesem Zeitpunkt konnte sich jeder, der es wollte, durch eine experimentelle Transfektion (im Volksmund auch „Impfung“ genannt) mehrfach „schützen“. Man wusste alles, insbesondere wie unsinnig Maßnahmen im Freien waren, wie etwa eine FFP2-Maskenpflicht. Die Veröffentlichung der RKI-Protokolle hat dies lediglich noch einmal bestätigt. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben sich stets auf das RKI gestützt und jeden Vortrag in unseren Anträgen damit weggewischt. Noch nach Auslaufen der Regelungen im Infektionsschutzgesetz haben Sie anlässlich unserer Versammlung zum „FreedomDay“ am 20. März 2022 eine FFP2-Maskenpflicht im Freien angeordnet und diese mit der Begründung des RKI mangels Regelung im IfSG auf das Versammlungsgesetz gestützt. Einige unserer Ordner werden bis heute mit Bußgeldern verfolgt. Wir fordern eine Amnestie. Eine Amnestie für die zu Unrecht – u.a. wegen der Verletzung der Maskenpflicht im Freien – verfolgten Bürgerinnen und Bürger wäre unseres Erachtens ein richtiges und wichtiges Signal und ein ebenso wirksames Zeichen der Versöhnung wie eine Bitte um Entschuldigung. Denn wie das RKI-Leak offenbart, das durch einen Whistleblower eine Unmenge an Daten aus dem RKI der Öffentlichkeit zugänglich machte, war nichts davon begründet und verhältnismäßig. Der Bundestagsabgeordnete der FDP, Wolfgang Kubicki schreibt dazu in einer aktuellen Stellungnahme:

“Das RKI blieb über die Monate um die Bundesnotbremse erstaunlich konstant, was die Bewertung einer alleinigen Geltung der Inzidenzzahlen anging. Am 20. Oktober 2021, zwar einige Zeit nach der Bundesnotbremse, aber noch vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes lesen wir im Protokoll: „Vermehrte Anfragen zur Festlegung einer Inzidenz, mit deren Überschreitung mit einer Überlastung der ITS-Belegung zu rechnen ist – Antwort des Krisenstabs: Keine Angabe möglich! Begründung: Die Korrelation der ITS-Auslastung mit den Fallzahlen ist dynamisch und ändert sich in Anhängigkeit [sic] von verschiedenen Faktoren, u.a. Impfstatus und Altersgruppe der Erkrankten. Zudem spielen regionale Aspekte eine zentrale Rolle, wie z.B. Anzahl betreibbarer ITS Betten, Impfquote. Es gibt einen groben Orientierungswert im Control-COVID Papier. Ziel der Pandemiebewältigung ist zusätzlich zur Verhinderung einer Überlastung auch die Verhinderung von schweren Verläufen.“ 

Beim Bundesverfassungsgericht kamen die dargelegten Bedenken des RKI interessanterweise jedoch nie an. Das Institut, nunmehr höchstrichterlich zur Bundesnotbremse befragt in einer angeblich neutralen Funktion als „sachkundiger Dritter“, hielt die Sieben-Tage-Inzidenzwerte plötzlich für eine geeignete Messgröße: „Das Robert Koch-Institut hob in seiner Stellungnahme hervor, dass bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen ein Indikator benötigt werde, der nicht lediglich eine schon eingetretene Überlastung medizinischer Ressourcen anzeigt, sondern frühzeitig auf eine kommende Belastung des Gesundheitsversorgungssystems hinweist, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Inzidenzwerte können als früher Indikator genutzt werden, weil sie den anderen Indikatoren wie der Zahl der Hospitalisierungen, einschließlich intensivmedizinisch behandelter Fälle, oder einer steigenden Zahl von Todesfällen zeitlich – circa sieben bis zehn Tage – vorausgingen.“ Bedenken des RKI oder die Vorlage anderer, geeigneterer Messgrößen erwähnte das Verfassungsgericht nicht. 

Diese Einlassung verblüfft vor dem Hintergrund der RKI-Files – und führt zu ernsten Folgefragen. Warum hat Lothar Wieler als Präsident gegenüber dem Bundesverfassungsgericht die zum Teil massiven internen Vorbehalte seines Institutes nicht kommuniziert? Was sollen wir davon halten, wenn eine Bundesoberbehörde hinter verschlossenen Türen einen Sachverhalt anders einschätzt als vor Gericht – und damit möglicherweise eine Entscheidung von enormer Tragweite zugunsten einer Partei beeinflusst? Und wieso waren die Karlsruher Richter so naiv anzunehmen, dass eine weisungsgebundene Behörde plötzlich unabhängig als „sachkundiger Dritter“ befragt werden könne – ohne darauf einzugehen, dass es ein problematisches Abhängigkeitsverhältnis zur Bundesregierung geben könnte? Und nicht nur das: Das Gericht versah die Einschätzungen des Robert Koch-Institutes in der rechtlichen Würdigung vielmehr mit einem besonderen Gewicht, weil jenes ja im gesetzlichen Auftrag handele. Was können wir also retrospektiv von diesem ohnehin umstrittenen Urteil zur Bundesnotbremse halten? Das sind Fragen, mit denen sich eine parlamentarische Aufarbeitung beschäftigen sollte.”

Wie sehr in München die Willkür vorherrschte, kann man an den Regelungen sehen, die sich die Bezirksausschüsse selbst gaben. Hätte es eine gesicherte Evidenz gegeben, hätten die Regeln in allen Bezirksausschüssen gleich aussehen müssen. Sie variierten jedoch sogar innerhalb einzelner BAs.

Falls Sie von den geleakten RKI-Daten noch nichts mitbekommen haben oder aber trotz der inhaltlichen Brisanz Verharmlosungen in den Leitmedien aufgesessen sein sollten, erlauben wir uns, nachfolgend ein paar Berichte zu präsentieren, die inhaltlich aufgreifen, was RKI-intern diskutiert wurde. Es war zum Teil das komplette Gegenteil dessen, was auf Weisung nach außen kommuniziert wurde.

Zu den Inzidenzwerten

„Als der erste Lockdown Anfang Mai 2020 endete, beschloss die Bundesregierung zugleich einen neuen Inzidenzgrenzwert von 50…

…Die Folgen waren weitreichend. Denn der aus der Luft gegriffene Inzidenzwert als Schwelle für Grundrechtsbeschränkungen wurde in diversen Gerichtsverfahren zur Legitimität der Maßnahmen zum Argument. Ein solcher Wert sei gerechtfertigt, wenn er denn wissenschaftlich begründet werden könne, so die Richter – die eine solche Wissenschaftlichkeit den Aussagen des RKI blind attestierten. Ein schwerer Fehler der Justiz, die es in der Corona-Zeit vermied, RKI-Aussagen etwamithilfe externer Gutachter zu überprüfen…

…Im Protokoll vom 5. Mai 2020 ist zwar vermerkt: „Bei fehlender fachlicher Grundlage für die Entwicklung der gewünschten Indikatoren“ müsse dies „klar kommuniziert werden, um die Glaubwürdigkeit des Instituts nicht zu gefährden“ – doch eben das geschah nicht. Das RKI nickte die Regierungslinie ab, die Öffentlichkeit erfuhr nichts, bis jetzt.“

https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/rki-protokolle-und-die-wissenschaft-verschiedene-wahrheiten-47499784

FFP2-Maskenpflicht „nicht evidenzbasiert“

„Die RKI-Protokolle enthalten mehrere solcher Passagen, die zeigen, wie die Behörde Entscheidungen der Regierung intern kritisierte oder für unsinnig erklärte, nach außen hin aber mittrug. „FFP2-Masken sind eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert“, so das RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020. Der „breite Einsatz“ dieser Masken sei „nicht evidenzbasiert“. Dies „könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“. 

Wenige Wochen später wurde hingegen die FFP2-Maske in verschiedenen Bundesländern verpflichtend gemacht. Eine Pflicht, die man rigoros durchsetzte: Bei Nichttragen der Masken gab es Strafen, Ärzte, die Masken-Atteste ausstellten, stehen noch heute vor Gericht. Das RKI äußerte nie öffentliche Kritik an dieser Maskenpflicht, sondern deckte die unwissenschaftlichen Regierungsbeschlüsse, die Millionen Menschen das Atmen erschwerten und schikanierten oder sogar gesundheitlich schädigten.

Bis zuletzt geschwärzt in den Protokollen war die im RKI vertretene Einschätzung, wonach die FFP2-Maske wegen des „erheblichen Atemwiderstands“ insbesondere „Pflegeheimbewohnern nicht zuzumuten“ sei.“

https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/rki-protokolle-und-die-wissenschaft-verschiedene-wahrheiten-47499784

3G und 2G „fachlich nicht begründbar“

„Ähnlich das Verhalten bezüglich der 3G- und 2G-Regeln, also der Diskriminierung von Menschen, die sich nicht auf Corona testen lassen wollten und die es ablehnten, sich die neuartigen mRNA-Präparate spritzen zu lassen. Laut RKI-Protokoll vom 5. März 2021 waren „Privilegien“ für Geimpfte und Genesene „fachlich nicht begründbar“. Und weiter: „Das Impfzertifikat soll die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc. ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein“. „Ethische Gründe“, wie eben eine „Diskriminierung“ sprächen dagegen, so die Behörde intern.

Nach außen hin äußerte das RKI keinen Protest, als die 3G- und 2G-Regeln wenige Monate später in Deutschland eingeführt wurden und einen tiefen Keil in die Bevölkerung trieben.“

https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/rki-protokolle-und-die-wissenschaft-verschiedene-wahrheiten-47499784

„In einer vertraulichen E-Mail vom 16. April 2021 äußerte etwa der damalige RKI-Präsident Lothar Wieler erhebliche Zweifel an der langfristigen Schutzwirkung der Impfungen gegen Übertragungen. Er vermutete schon zu diesem Zeitpunkt, dass die relevanten Antikörper nur etwa zwei Monate wirksam seien und sprach von einer Überschätzung des Übertragungsschutzes in bisherigen Studien.

Trotz dieser fachlichen Einschätzung hielt die Politik an der Behauptung fest, dass Impfungen ein wirksames Mittel gegen die Pandemie und zur Verhinderung von Ansteckungen seien. Gesundheitsminister Jens Spahn, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und andere Politiker propagierten weiterhin die Impfung als Weg aus der Pandemie und „zur Freiheit“.“

Risikobewertung auf Zuruf

„Rechtliche Grundlage aller Corona-Maßnahmen war die Hochstufung der Risikobewertung des RKI von „mäßig“ auf „hoch“ im März 2020. Fast alle Gerichte, die Klagen von Betroffenen gegen die Maßnahmen zurückwiesen, beriefen sich in der Folge darauf. Tenor: Die Risikoeinschätzung des RKI – der vom Infektionsschutzgesetz benannten Fachbehörde – stelle man als Gericht nicht infrage. Wenn das RKI sage, die Gefahr sei hoch, dann sei das so, die Maßnahmen somit berechtigt.

Welche Argumente aber hatten zu dieser Hochstufung geführt? Gab es überhaupt eine fachliche Debatte? Das zu ermitteln war der eigentliche Anlass der Klage auf Offenlegung der Protokolle gewesen. Denn der Verdacht stand im Raum, dass es eine politische Anweisung ans RKI gegeben hatte, von einem hohen Risiko für die Bevölkerung zu sprechen, um Lockdown und ähnliche Maßnahmen als wissenschaftlich geboten zu legitimieren. Im Protokoll vom Montag, dem 16. März 2020, heißt es dazu lediglich knapp, eine neue Risikobewertung sei „am Wochenende vorbereitet“ worden. Und: „Es soll diese Woche hochskaliert werden“. Das geschah am Folgetag, unter Berufung auf „steigende Fallzahlen“ – die sich allerdings im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Anzahl der Tests ergaben.

Die Begründung war wenig stichhaltig. Die RKI-Anwälte teilten dem Gericht mit, es seien „keine weiteren Dokumente vorhanden, die sich mit der Änderung der Risikobewertung“ befassen. Klar ist daher: Die Behauptung, das RKI habe die Hochstufung – und damit die Grundlage für Lockdown und Ausnahmezustand – auf Basis wissenschaftlicher Beratungen getroffen, ist nicht haltbar. Die Hochstufung erfolgte abrupt und ohne dokumentierten Diskussions- und Beratungsprozess.

Das heißt auch, dass die Gerichte, die sich bei ihren Urteilen zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen auf eine wissenschaftliche Basis der Risikoeinschätzung verließen, Fehler begangen haben, deren Anerkenntnis und Aufarbeitung weiterhin ausstehen.“

https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/rki-protokolle-und-die-wissenschaft-verschiedene-wahrheiten-47499784

Maßgeblich und im Fokus all dessen, was folgte, war bereits die erste Veröffentlichung der damals noch weitgehend geschwärzten RKI-Protokolle. Der Journalist Paul Schreyer hatte bereits da den Kernsatz herausdestilliert: „Es soll hochskaliert werden.“ Genau das wurde in der Folge getan, wohl wissend, dass es keine Notlage gab oder wie es aktuell führende Intellektuelle in einem offenen Brief ausdrücken:

„Es gab nicht nur keine „Pandemie der Ungeimpften“, sondern es gab überhaupt keine Pandemie im Sinne eines ungewöhnlich hohen Krankheits- oder Todesgeschehens.“

Alles, was folgte, waren Exzesse eines zu Grunde liegenden Problems, das bis heute nicht annähernd in dem Umfang dargestellt wird, wie die völlig unzulässige Darstellung von Testzahlen zur Panikerzeugung: Es gab Menschen, die an und nicht nur mit Corona gestorben sind, aber es gab keine gesundheitliche Pandemie, wie sie die Menschen verstehen. Es war eine politische und mediale Pandemie und sie ist es bis heute, da die Verantwortlichen nicht zu einer Aufarbeitung bereit sind. Das ist menschlich und psychologisch verständlich. Gleichzeitig stellt sich jedoch die Frage, ob einer liberalen Demokratie und einer lebenswerten Gesellschaft ein Gefallen getan wird, wenn man diejenigen, die aufarbeiten und versöhnen wollen, weiterhin ausgrenzt.

Aktuell liegen dem Stadtrat zwei Anträge zur Aufarbeitung der Coronakrise vor. Der Antrag der Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/München-Liste des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 21. Juni 2024 stellt zur Abstimmung:

Corona-Aufarbeitung:

Bürgerrat „Corona-Maßnahmen auf dem Prüfstand – Aus Fehlern lernen“

„Wir fordern die Einberufung eines Münchner Bürgerrates „Corona-Maßnahmen auf dem Prüfstand – Aus Fehlern lernen“. Das Ziel des Bürgerrates ist, die Auswirkungen der Corona-Regeln auf die Bürger und die Demokratie zu analysieren und Lehren für die Zukunft zu ziehen. Der Münchner Bürgerrat beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Maßnahmen, die auf Bundes- und Landesebene beschlossen wurden. Zusätzlich wird ein lokaler Schwerpunkt auf die Analyse der Prozesse gelegt, die die Münchner Stadtpolitik eingeführt und genutzt hat sowie auf die von der LH München in ihrem Kompetenzbereich beschlossenen Regelungen. Dazu gehören u.a. die Rolle und Entscheidungsprozesse des Münchner Corona-Krisenstabs, die Allgemeinverfügungen zu Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen sowie die Einführung der Maskenregeln an Münchner Schulen.“

https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/8510397

Der Antrag der AfD-Fraktion vom 12. Juli 2024 lautet wie folgt:

Einstellung der Verfolgung der Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen Maßnahmen in der Corona-Zeit

„Das Kreisverwaltungsreferat stoppt die Bearbeitung der Bußgeldbescheide aus der Corona-Zeit und verwendet das Personal an anderer Stelle.“

https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/8557503

Diese Anträge decken sich mit unseren Forderungen nach einer Amnestie der in der Coronakrise zu Unrecht mit Bußgeldern belegten Bürgern – mithin allen, da die Maßnahmen evident nicht gerechtfertigt waren – sowie nach einem städtischen Aufarbeitungsformat. Auf kommunaler Ebene wäre für uns hier ein Bürgerrat denkbar.

Was auch immer es wird, so langsam wäre es nach all den Jahren des Aussitzens und Verschweigens zumindest schön, wenn wir vom Oberbürgermeister und von den großen Fraktionen zumindest irgendeine Antwort auf all unsere offenen Briefe seit 2021 erhalten würden. 

Auch über eigene parlamentarische Initiativen zur Aufarbeitung oder eigene Einladungen zum Dialog würden wir uns freuen. Bislang blieb all dies bedauerlicherweise aus. Wie soll so der demokratische Zusammenhalt wieder entstehen, dort wo man zusammenlebt, wenn man jedes Gespräch mit einem hohen Anteil der Bevölkerung vermeidet? Zu ebenjenem Schluss kommt auch dieser versöhnliche Appell der Juristinnen Dr. Juli Zeh, Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalki, Prof. Dr. Elisa Houven sowie der Philosophin Dr. Svenja Flaßpöhler in der FAZ:

“Das sind vielleicht die wichtigsten Erkenntnisse, die eine Aufarbeitung der Corona-Zeit hervorbringen kann: Fehler wurden nicht nur bei der Auswahl bestimmter, im Nachhinein geradezu absurd anmutender Maßnahmen gemacht, sondern vor allem im Umgang mit den Bürgern. Es wurden Gewissheiten vorgetäuscht, Fehler nicht zugegeben und auch nicht korrigiert, es wurde gefordert, „der Wissenschaft“ zu folgen, obwohl in vielen grundlegenden Fragen Uneinigkeit bestand und obwohl die Politik selbst Einfluss auf die Wissenschaft genommen hat.

Das kann und muss künftig besser laufen. Denn wir haben allen Grund, vertrauensvoll an der Demokratie festzuhalten. Dann haben wir ebenso viel Grund, vertrauensvoll zur Idee des mündigen Bürgers zu stehen.”

https://www.faz.net/einspruch/rki-protokolle-wir-muessen-die-corona-jahre-endlich-aufarbeiten-19905238.html

In der Hoffnung auf eine Änderung im Umgang mit den Bürgern dieser Stadt verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Jürgen Müller, Sabine Kaiser, Maren Schüpphaus, Ingrid Pfanzelt, Claudia Oberbeil, Pascal Schmidt und das Team des Wir-gemeinsam-Bündnisses

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