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Aufarbeitung in München – Die G-Regeln in den Bezirksausschüssen

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Eine sehr engagierte Bürgerin unserer Stadt, Anja Klein, hatte bereits mehrere Anfragen an den Bezirksausschuss gerichtet, damit sich dieser zu den evidenzlosen Regeln und der Einschränkung der demokratischen Rechte des Souveräns erklären möge. Darüber hatten wir bereits berichtet.

Nun hat Anja Klein in mühevoller Detailarbeit die Regeln im Zeitverlauf für die Phase November 2021-April 2022 rekonstruiert, die in den Bezirksausschusssitzungen der Stadt München galten. Dabei zeigt sich, dass es völlig unterschiedliche Regeln gab, was aus unserer Sicht noch einmal die Willkürlichkeit zeigt, mit der in Grundrechte eingegriffen wurde. Hätte es eine Evidenz gegeben für die Wirksamkeit von Maßnahmen, hätten diese überall gleich aussehen und wirken müssen. Wir wissen jedoch seit Veröffentlichung der RKI-Protokolle, dass es sich um völlig willkürliche Maßnahmen handelte, die keine wissenschaftliche Grundlage hatten. Zudem erlauben wir uns noch einmal den Hinweis, dass zu dem Zeitpunkt, den Anja Klein ausgewertet hat, jeder, der es wollte, das völlig „freiwillige Impfangebot“ wahrnehmen und sich schützen hätte können, wenn er denn an die nebenwirkungsfreie Schutzwirkung glaubte. Auch wir haben uns mit der auf dieser Seite veröffentlichten Kampagne auf eben diesen Zeitraum bezogen – auf den undemokratischen Exzess bei dem man bereits alles wissen konnte. Recherchearbeiten wie die von Anja Klein sind unglaublich wichtig, um zu dokumentieren, wie weit das Unrecht ging und wer daran beteiligt war. Wir bedanken uns für dieses großartige Engagement und geben Ihre E-Mail an uns im Folgenden wider:


Im Februar 2022 hatte ich Beschwerde an den Bezirksausschuß von Au-Haidhausen gerichtet, angesichts der 2G-Ausgrenzung bei öffentlichen(!) BA-Sitzungen.

Dazu hatte auch Jürgen Müller schon dankenswerterweise einen Beitrag veröffentlicht: https://aufarbeitung.jetzt/corona-aufarbeitung-in-muenchen/

Nun habe ich vor einigen Wochen eine umfangreiche Recherche zu den Zugangsbeschränkungen aller 25 BA in München während der „heißen Phase“ November bis April 2022 durchgeführt. Anhand der öffentlich zugänglichen Einladungen habe ich eine Tabelle für alle Bezirke erstellt.

Diese und meine Feststellungen und Schlüsse aus den Erkenntnissen habe ich in einem Dossier (siehe anbei) zusammengestellt, exemplarisch mit Fragen an den BA meines Wohnbezirks (BA 05 Au-Haidhausen).

Ich finde die Ergebnisse erschütternd und möchte diesen Skandal gerne mehr in die Öffentlichkeit bringen, da die Corona-Aufarbeitung schon auf niedrigster politischer Ebene beginnen sollte.

Kurz zusammengefaßt:

  • Zwischen November 2021 und April 2022 galten in den Münchner Bezirksausschüssen für öffentliche (!) Corona-Zugangsbeschränkungen über eine Maskenpflicht hinaus
  • Die Beschränkungen unterschieden sich sehr stark zwischen den verschiedenen Bezirken und zu verschiedenen Zeitpunkten innerhalb eines Bezirks
  • Einige Bezirke haben Menschen ohne Impf-Nachweis zeitweise ganz ausgeschlossen
  • Es gab eine deutliche gruppenbezogene Diskriminierung, sichtbare Stigmatisierung und Benachteiligung zu Ungunsten von Ungeimpften
    •    unter 2G und 2G+ gar kein Zutritt für Ungeimpfte
    •    unter 3G und 3G+ Testpflicht nur für Ungeimpfte – zeitweise auf eigene Kosten (Tests waren vorübergehend kostenpflichtig)
    •    in manchen Bezirken räumlich abgesonderte Sitzplätze für Ungeimpfte (Besucher und BA-Mitglieder)
    •    unter 3G zeitweilig Maskenpflicht nur für Ungeimpfte
  • Es gab darüber hinaus eine Diskriminierung zwischen weiteren Gruppen:
    •    zwischen BA-Mitgliedern und Besuchern: Unterschiedliche Beschränkungen (3G bzw. 2G/2G+ bei denselben Sitzungen)
    •    zwischen BA-Mitgliedern: separate, ausgewiesene Sitzplätze (z.B. BA 13 Bogenhausen, BA 15 am 08.12.2021, BA 22 am 16.03.2022, BA 23 am 14.12.2021)
    •    zwischen geimpften Besuchern: Testpflicht abhängig von Anzahl der Impfungen
    •    zwischen Bewohnern verschiedener Bezirke: je nach Wohnort Zutritt oder nicht (einige Bezirken hatten „maximal“ 3G, andere ausschließlich das strengere 2G bzw. 2G+)

Ein Beispiel aus dem BA 15

Ich habe diese Erkenntnisse bisher an diese offiziellen Adressaten geschickt:

  • an den BA 05 direkt sowie die dortige Beauftragte für Gleichstellung im BA 05: Susanne Schmitz (Grüne) und die Vorsitzende des Unterausschuß Soziales, Gesundheit, Inklusion, Eva-Maria Lankes (Grüne)
  • an die „Fachstelle Demokratie“ der Stadt München, die sich ja (angeblich) gegen „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ engagiert:  https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/direktorium/fachstelle-demokratie.html

Leider habe ich (wie erwartet) gar keine Antwort („Fachstelle Demokratie“) oder nur eine „Blabla“-Antwort (BA 05) bekommen. 

Statt Antwort direkt vom BA 05 zu erhalten, bekam ich heute Nachricht von Herrn Tim Roll, LH München, Direktorium – Hauptabteilung II, Abteilung für Bezirksausschussangelegenheiten (siehe anbei).
Sie haben im Fuße der Mail tatsächlich folgendes Logo 🙁


Soweit die Nachricht von Anja Klein. Wir finden dies ebenso skandalös wie sie und können gut nachvollziehen, wie es ihr geht. Auch wir haben auf dutzende Anfragen und Gesprächsangebote keine Antworten erhalten bzw. nur ausweichendes WischiWaschi. Und das für die größte und grundlose systematische Ausgrenzung in der Geschichte der BRD.

Wir werden dranbleiben und können nur jeden Bürger der Stadt dazu ermutigen, das Thema in seinem Bezirksausschuss zu adressieren, gerne auch mit diesen Informationen. Jeder Bürger hat zu Beginn der Sitzung ein Rederecht. Geht dorthin und beantragt die Aufarbeitung dieses Unrechts.

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