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Chronik 4

Impfpflicht? Zwischen zwei Abstimmungen – # 04 – Eine Corona-Chronik zu Wissenschaft, Kommunikation und Politik in einer zerrissenen Gesellschaft

Am Dienstag, 30. November 2021, spricht sich der da noch „zukünftige“ Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem letzten von Angela Merkel geführten Bund-Länder Treffen für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigt zugleich an, dass bei der zukünftigen Abstimmung (hier: „Zweite Abstimmung“) im Bundestag dafür der Fraktionszwang entfallen solle. 

Am Freitag, 10. Dezember 2021, beschließt der Bundestag (hier: „Erste Abstimmung“) den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der eine Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal („einrichtungsbezogene Impfpflicht“) ab 15. März 2022 beinhaltet.

#Wir dokumentieren hier die Zeit „zwischen den Abstimmungen“, mit dem 30. November 2021 als Startpunkt. Das Ergebnis ist ungewiss, da die zweite Abstimmung noch nicht stattgefunden hat. Sicher ist, dass diese Zeit von der Nachwelt aufgearbeitet werden wird. Insofern möge die Chronik dazu beitragen, den Überblick in der Gegenwart zu behalten und eine Rückschau zu unterstützen. Zu welchem Urteil die Historiker wohl kommen werden?

#Wir beleuchten die Ereignisse systematisch anhand folgender Dimensionen

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen
  2. News von Pharma/Biotech und Fachbehörden
  3. Kommunikative und mediale Höhepunkte
  4. Politische Entscheidungen und Maßnahmen
  5. Juristische Prozesse und Entscheidungen
  6. Gesellschaftlicher Diskurs und Reaktionen

#Wir sind zu zweit, weiblich, akademisch und beruflich qualifiziert in biomedizinischer Forschung und Industrie, in Politikwissenschaft, Ökonomie und Journalismus. Wir streben nach einer ausgewogenen Darstellung derjenigen Ereignisse, die wir entscheiden aufzugreifen. Wie in einer Chronik üblich, obliegt die Auswahl dem Chronisten.

Die Chronik hat inzwischen zwei Zuhause gefunden, einmal bei Eltern für Kinder e.V. aus Mammendorf bei München http://elternfuerkinder.de/Corona-Chronik/ und nun auch auf https://wir-gemeinsam-buendnis.de/chroniken/, einem bundesweiten Bündnis, das eine Klammer bilden möchte für friedliche Proteste im ganzen Land. Unter den Links können auch die vorherigen Einträge heruntergeladen werden. Sehr gerne kann die Chronik auch auf weiteren Websites „adoptiert“ werden. Zudem finden sich alle Editionen auf Medium, wo man auch eine Email-Adresse angeben kann, um benachrichtigt zu werden, sobald eine neue Edition erscheint: https://medium.com/@sabine.kaiser.

Es folgt der Chronikeintrag #04, für die Zeitspanne vom 06.01.2022 bis zum 14.01.2022. Nach einem schwierigen Jahreswechsel gibt es erste Anzeichen für ein mögliches Umdenken in Politik und Medienwelt, insbesondere außerhalb von Deutschland, vor allem aber allseits viel Verwirrung. Die Zeitachse bis zur geplanten Einführung einer allgemeinen Impfpflicht streckt sich.

Chronikeintrag #4 am 14. Januar 2022

  1. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Thesen

Der wöchentliche Lagebericht des RKI (Robert Koch Institut) vom Donnerstag, den 06.01.2021 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-01-06.pdf?__blob=publicationFile ermöglicht jetzt bessere Analysen zu Omicron in Deutschland. Mittlerweile gibt es mehr Fälle, zudem werden sie jetzt kumuliert betrachtet für die Zeit seit dem 21.11.2021 bis zum 03.01.2022, womit sich eine Datenbasis von insgesamt 35.532 ergibt. Das Bild hat sich dennoch nicht geändert: Die Doppelt-Geimpften sind unverändert überrepräsentiert und es gibt eine positive Korrelation zwischen der Impfquote in einem Bundesland und der Anzahl der Omicron-Fälle (je höher die Impfquote, desto mehr Fälle). Sehr gut erläutert wird dies in dem aktuellen Video des „subjektiven Studenten“ https://www.youtube.com/watch?v=96OmEHT1ph8, eines Psychologiestudenten aus Ulm, der die Pandemie und die Maßnahmen bereits seit Monaten mit scharfsinnigen, statistischen Analysen begleitet und damit, wenn auch nicht unumstritten, einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Auch der Wochenbericht des RKI vom Donnerstag, den 13.01.2021 ändert an seinen Aussagen zu diesen Analysen nichts. https://www.youtube.com/watch?v=Y-aFt-Y9jVA

Zudem ist dem Wochenbericht vom Donnerstag, den 13.01.2021 zu entnehmen, dass Omicron auch in Deutschland nunmehr zur vorherrschenden Variante geworden ist, mit 73% der übermittelten COVID-19-Fälle in KW 1. Dabei gebe es bundesweit große Unterschiede, mit z.B. 11% in Mecklenburg-Vorpommern und 96% in Bremen. Die Belastung der Intensivstationen sei weiterhin hoch, die Belegungszahlen zurzeit aber noch rückläufig. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-01-13.pdf?__blob=publicationFile  Daran, und an den bereits seit Anfang Dezember wieder sinkenden Hospitalisierungsinzidenzen, kann man nach allgemeiner Einschätzung das Auslaufen der durch die Delta-Variante verursachten „vierten Welle“ erkennen. Die durch Omicron rasant steigenden Infektionszahlen bilden sich bisher in den Krankenhäusern nicht ab, auch wenn das RKI auf Basis seiner „Nowcasting-Modelle“ zumindest bei den 0-59-jährigen bereits eine Trendwende zum Wiederanstieg seit Anfang Januar vermeldet.

Eine neue Studie aus Kalifornien gibt allerdings weiteren Grund zur Hoffnung, dass eine Omicron-Welle nicht zu einer Überlastung der Krankenhäuser führen muss. Epidemiologe Alexander Kekulé stellt sie in seinem Corona-Kompass-Podcast, Folge 264 vor, und erläutert dort zudem, warum der Einsatz eines Omicron-Impfstoffs seiner Ansicht zufolge überflüssig werden wird. https://www.mdr.de/nachrichten/kekule-corona-kompass-nummerderfolge-zweihundertvierundsechszig-100.html Die am Dienstag, den 11.01.2022 online gestellte, noch nicht peer-reviewed Studie basiert auf Daten des Krankenversicherers Kaiser Permanente aus Kalifornien. Für die Zeitspanne vom 30.11.2021 bis zum 01.01.2022 wird der Krankheitsverlauf vergleichbarer Delta- und Omicron-Krankheitsfälle analysiert. Das dort bei der PCR-Analyse zur Detektion einer Infektion eingesetzte Verfahren ermöglicht routinemäßig die Detektion von „S-Gene-Target-Failure“ (SGTF) als charakteristische Signatur einer Omicron-Infektion zur Abgrenzung der noch parallel eintretenden Delta-Infektionen (am Ende der Delta-Welle) und ermöglicht die vergleichende Analyse großer Fallzahlen (52.297 Omicron versus 16.982 Delta).

Als Ergebnis wird festgestellt, dass SARS-CoV-2 Infektionen mit Omicron im Vergleich zu Delta mit substanziell reduziertem Risiko des Eintretens schwerer Verläufe und einer kürzeren Aufenthaltsdauer im Krankenhaus assoziiert sind. Bei Omicron kam es in 0,5% der Fälle zu einer Aufnahme oder ambulanten Vorstellung im Krankenhaus, bei Delta waren es 1,3% der Fälle, dies entspricht nach Bereinigung von Störfaktoren einer mehr als 50% reduzierten Wahrscheinlichkeit bei Omicron versus Delta. Einmal aufgenommen, musste keiner der Omicron-Patienten intubiert werden, bei den Delta-Patienten hingegen 11. Wieder bereinigt um Störfaktoren, sinkt demnach das Risiko einer Überstellung auf die Intensivstation bei Omicron versus Delta um fast 75%, die Krankenhausaufenthaltsdauer um 70% und die Sterblichkeit um 90%. https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2022.01.11.22269045v1 Entgegen der in den deutschen Medien und von einigen Politikern und deren beratenden Medizinern konsequent wiederholten Behauptung, dass die relative Risikoreduktion bei Omicron nicht für Ungeimpfte, sondern nur für Geimpfte/Genesene gelte, findet sich zu dieser These in der Studie kein Anhaltspunkt. Omicron führt tatsächlich für alle zu einem milderen Verlauf im Vergleich zu Delta.

Auf die mangelnde Sinnhaftigkeit der Entwicklung eines gezielt gegen Omicron wirkenden Impfstoffes geht Alexander Kekulé neben den bereits erwähnten Kommentaren in Folge 264 des Corona-Kompass-Podcasts vor allem in Folge 263 vom Dienstag, den 11.01.2022 ein https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/kekule-corona-kompass-zweihundertdreiundsechzig-100-downloadFile.pdf. Hauptargumente sind 1.) das unvermeidliche, schnelle und weltweite Durchrauschen der Omicron- Wellen bei gleichzeitig einigermaßen moderaten Krankheitsverläufen 2.) die vermutlich fehlende Schutzwirkung eines möglichen Omicron -Impfstoffes gegen „Delta-ähnlichen“ Folgevarianten und 3.) die von der bereits in Chronik #01 zitierten Arbeitsgruppe um Alex Sigal in Südafrika gewonnenen Erkenntnis, dass eine durchgemachte Omicron-Infektion auch die Immunität gegen Delta fördert. https://secureservercdn.net/50.62.198.70/1mx.c5c.myftpupload.com/wp-content/uploads/2021/12/MEDRXIV-2021-268439v1-Sigal.pdf

Mit ersten Meldungen ab Freitag, den 07.01.2022 verbreitet sich in Deutschland die Erkenntnis, dass viele Schnelltests, die hier zugelassen sind, eine Corona-Infektion nur schwer erkennen, solche „minderwertigen“ Schnelltests kommen aber im großen Stil z.B. auch in Schulen, beim Bayerischen Roten Kreuz, den Johannitern und in Apotheken zum Einsatz. So erkenne ein an den Schulen in Bayern eingesetzter Test bei mittlerer bis hoher Viruslast nur 13% der Infektionen, obwohl er vom bayerischen Gesundheitsministerium als uneingeschränkt geeignet gesehen wird, da er, laut BR24, bei einer sehr hohen Viruslast rund 83% der Infektionen erkenne. https://www.br.de/nachrichten/bayern/minderwertige-schnelltests-bei-teststellen-und-an-schulen,StpuxJU Die Erkenntnisse beruhen auf Untersuchungen des Paul Ehrlich Instituts (PEI), die am 14.12.2021 veröffentlicht wurden https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf?__blob=publicationFile&v=69. Dies allerdings bedeutet, dass die Schnelltests vom PEI noch nicht hinsichtlich ihrer Fähigkeit, Omicron Infektionen zu erkennen, getestet werden konnten.

Erste Untersuchungen aus der Schweiz und aus den USA zeigen aber nun, dass die Antigen- Schnelltests Omicron schlechter erkennen als vorhergegangene Virus-Varianten. In Folge 261 seines Corona-Kompass-Podcasts vom Donnerstag, den 06.01.2022 erläutert Alexander Kekulé, dass es in den USA am 28.12.2021 ein Update des CDC (Center for Disease Control, die amerikanische Gesundheitsbehörde) gegeben habe, zum schlechteren Abschneiden der verschiedenen auf dem US-Markt befindlichen Antigen-Schnelltests bei Omicron im Vergleich zu Delta. Danach habe die FDA (Food& Drug Administration, die dortige Medikamenten-/ Testzulassungsbehörde) auch auf Basis weiterer eigener Tests die Hersteller aufgefordert nachzubessern, d.h. die Tests nochmals zu überprüfen und ggf. an Omicron anzupassen https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/kekule-corona/kekule-corona-kompass-zweihunderteinundsechzig-100-downloadFile.pdf  Insofern nur konsequent, dass in den USA bei den Isolations- und Quarantäneregelungen kaum noch auf Freitestungen gesetzt wird. In Deutschland soll wiederum wegen Omicron nun wieder mehr getestet werden, u.a. in Schulen und aufgrund der ausgeweiteten 2G+ Regelungen.

Zwar kündigt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Sonntag, den 09.01.2022 an, dass das PEI nun eine Positivliste für Schnelltests erstellen würde, die „für Omicron besonders geeignet sind bzw. Omicron früh erkennen“ https://www.tagesschau.de/inland/lauterbach-bericht-aus-berlin-105.html . Inwieweit es diese Tests aber überhaupt bereits gibt bzw. ob und wann sie im großen Still schnell verfügbar sein könnten ist unklar. „Die Erkenntnisse zu Tests, die in den vergangenen Monaten ausgewertet wurden, könne man nicht direkt auf Omicron übertragen. Sinnvoll sei es, aktuell Schnelltests gegebenenfalls mehrfach durchzuführen“, so der Bundesgesundheitsminister im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio. Dies erscheint in der Praxis allerdings ziemlich unrealistisch. Neben den Impfstoffen ist bei Omicron also mit den Schnelltests ein weiteres Instrument des Maßnahmenkastens zum Kampf gegen das Virus nun eher unbrauchbar.

In Israel ist bereits die vierte „Impfwelle“ mit dem mRNA Impfstoff von BioNTech angelaufen, es ist das erste Land, in dem dies stattfindet. Alle Menschen über 60, Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Bewohner von Pflegeheimen und allgemein immungeschwächte Bürgerinnen und Bürger sollen dort die vierte Impfung erhalten. Letztere erhalten die Menschen auch bereits in anderen Ländern, beispielsweise in den USA und in Großbritannien. Mit der vierten Impfung kommen aus Israel jetzt auch erste wissenschaftliche Erkenntnisse, die thematisiert werden. Am Montag, den 10.01.2022 beraten in Deutschland die Gesundheitsminister von Bund und Ländern u.a. über dieses Thema, Ergebnisse gebe es aber noch nicht. Karl Lauterbach sagt danach bei „hart aber fair“, dass es wahrscheinlich sei, dass eine vierte Impfung vor allem für die ältere Bevölkerung notwendig werde.

Experten sind aber bezüglich der in Israel gewonnenen ersten Erkenntnisse eher wenig enthusiastisch. Der berichtete, fünffache Anstieg der Antikörperspiegel nach der vierten Dosis sei, laut Einschätzung der Studienleiterin in Israel, Gili Regev, „gut, aber nicht ausreichend“, und man sei kurz nach der vierten Impfung wieder auf demselben Antikörperniveau wie nach der dritten. https://www.focus.de/gesundheit/news/lauterbach-haelt-sie-fuer-wahrscheinlich-vier-dinge-sollten-sie-zur-vierten-impfung-wissen_id_37348869.html.

Berater der britischen Regierung hatten sich am Samstag, den 08.01.2022 zunächst gegen eine Viertimpfung der vulnerablen Gruppen ausgesprochen – mit der Begründung, dass die Drittimpfung hinreichend langen Schutz vor einem schweren Verlauf biete. Die Daten dazu beziehen sich auf drei Monate. https://www.usnews.com/news/health-news/articles/2022-01-08/u-k-govt-advisers-recommended-against-4th-vaccine-dose

2. Pharma/Biotech und Fachbehörden

Am Donnerstag, den 06.01.2022 wird berichtet, dass das Paul Ehrlich Institut (PEI), die in Deutschland für die Zulassung und Überwachung von Impfstoffen zuständige Bundesbehörde, mit der Autoimmunhepatitis eine weitere Nebenwirkung im Zusammenhang mit Impfungen gegen das Coronavirus registriert hat und weiter beobachten wird. Dabei handelt es sich um eine Entzündung der Leber, ausgelöst durch eine Störung des eigenen Immunsystems. https://www.morgenpost.de/vermischtes/article234195699/corona-impfung-biontech-moderna-nebenwirkung-hepatitis.html Die Meldung bezieht sich auf den neuesten Sicherheitsbericht des PEI, Seite 34, der die Zeit vom 27.12.2020 bis zum 30.11.2021 abdeckt. https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Nach einem Bericht der Deutschen Wirtschafts Nachrichten (DWN) Montag den 10.01.2022 (https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/516814/Bill-Gates-spendet-fast-halbe-Million-Dollar-an-das-RKI) hat die Bill & Melinda Gates Stiftung dem Robert Koch Institut (RKI) im November 2020 eine Spende von knapp einer halben Million Dollar zukommen lassen, Verwendungszweck: „Research and Learning Opportunities“. Selbiges passierte bereits im November 2019, also vor dem offiziellen Ausbruch der Pandemie in China, damals in Höhe von 253.000 Dollar und zum Zweck der Impfstoffentwicklung („Vaccine Development“). Laut Recherchen des ZDF handelte es sich um eine Spende zur Entwicklung eines Pocken-Impfstoffs, https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-robert-koch-institut-rki-faq-100.html. Auf der Internetseite der Gates-Stiftung findet sich eine Excel-Tabelle mit allen Spenden, auf der auch die beiden Spenden ans RKI gelistet sind, zu finden über die Suchleiste, unter dem Stichwort „Robert Koch Institut“: https://www.gatesfoundation.org/about/committed-grants.

Von Seiten der Bundesregierung soll es eigentlich alle zwei Jahre einen Sponsoring-Bericht geben, der letzte im Netz verfügbare „Bericht des BMI über die Sponsoringleistungen an die Bundesverwaltung“ datiert allerdings vom Juli 2019 und deckt nur den Zeitraum bis 31.12.2018 ab. https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/achter-bericht-des-bmi-ueber-die-sponsoringleistungen-an-die-bundesverwaltung-1644478. Das RKI ist eine Bundesoberbehörde und in Nachfolge des 1994 aufgelösten Bundesgesundheitsamtes verantwortlich, Deutschland vor Infektionskrankheiten zu schützen. Die Grundfinanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt, nach Angaben aus dem ZDF-Bericht rund 100 Millionen Euro jeweils für 2019 und 2020. Drittmittel erhielt das RKI gemäß den vorliegenden 8. Sponsoringbericht der Bundesregierung im Zeitraum 2017/18 über rund 1,7 Mio Euro.

Am Donnerstag, den 13.01.2022 ändert die Ständige Impfkommission STIKO erneut ihre Impfempfehlung und rät nun zur Auffrischung (Booster) bei Kindern und Jugendlichen mit dem mRNA Impfstoff Corminaty von BioNTech/Pfizer – in einem zeitlichen Abstand von drei Monaten zur zweiten Impfung. Ziel sei es, die derzeitige exponentielle Zunahme der SARS-CoV-2-Infektionen abzuschwächen sowie schwere COVID-19-Erkrankungen in der Gesamtbevölkerung Deutschlands so weit wie möglich zu reduzieren. Die Datenlage zur Effektivität und zur Sicherheit der Auffrischimpfung bei 12- bis 17-Jährigen sei allerdings noch limitiert https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2022-01-13.html

Der eingangs zitierte Wochenbericht des RKI vom Donnerstag, den 13.01.2022 schließt auf Seite 3 mit dem Satz „Die Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe gegen die Omicron-Variante ist noch nicht endgültig zu beurteilen.“ Die nun getätigte Empfehlung der STIKO zur Boosterung von Kindern ist ebenso wenig überzeugend begründet, wie die erst am 21.12.2021 ausgesprochene und in Chronik #02 beschriebene Empfehlung zur Verkürzung der Zeit bis zur Boosterung bei Erwachsenen auf drei Monate. Im Lichte der aktuellen Erkenntnisse zu Omicron und ganz sicher für die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen ist diese Impf/Booster-Empfehlung nicht nachvollziehbar.

3. Kommunikative und mediale Höhepunkte

Der Tennis-Weltranglistenerste Novak Djokovic aus Serbien hatte seinen fast 10 Millionen Followern auf Twitter Anfang Januar überraschend mitgeteilt, unterwegs nach Australien zu sein, wo er dank einer medizinischen Ausnahmegenehmigung am Grand-Slam-Turnier in Melbourne teilnehmen werde. Zuvor war über Djokovics Impfstatus gerätselt worden, nachdem er sich schon im Oktober enttäuscht gezeigt hatte „über die Zwietracht, die zwischen Geimpften und Ungeimpften gesät wird” und die Diskriminierung Ungeimpfter. Melbourne, Austragungsort der Australien Open, war bis Ende Oktober 2021 insgesamt 262 Tage im Lockdown gewesen, und die Regierung hatte währenddessen ihre Impfkampagne rigoros vorangetrieben. Im Morgengrauen des Donnerstags, den 06.01.2022 steht fest: Djokovic darf zunächst nicht einreisen. Er wird in das flughafennahe Park-Hotel gebracht, in dem vor allem Geflüchtete auf ihre Abschiebung warten. In Serbien erlangt die Behandlung des Tennisstars durch Australien umgehend den Rang einer Staatsaffäre. https://www.nzz.ch/international/serbien-empoert-ueber-behandlung-von-djokovic-in-australien-ld.1663613

Am Montag, den 10.01.2022 hebt ein australisches Gericht die Annullierung von Djokovics Visum auf mit der Begründung, er habe nicht genügend Zeit bekommen, den Behörden weitere Unterlagen zu seiner Ausnahmegenehmigung zur Einreise als Ungeimpfter zu liefern. Der Tennisspieler wird ,,freigelassen“ aus dem Quarantänehotel. Noch am selben Tag beginnt er mit dem Training vor Ort. Am Dienstag, den 11.01.2022 wird bekannt, dass die australische Regierung noch recherchieren lässt, ob Djokovic bei Einreise ins Land gelogen haben könnte bzgl. Angaben über Auslandsaufenthalte unmittelbar vor der Reise nach Australien. https://www.spiegel.de/sport/tennis/novak-djokovic-angabe-in-einreiseformular-soll-nicht-der-wahrheit-entsprechen-a-790fe150-4bf0-4f4e-bd4b-f7fcca2ab1e9. Auch gibt es Ungereimtheiten zu Daten seiner Testzertifikate, die ihm für Dezember 2021 eine Corona-Infektion bescheinigen. Die Organisatoren des Turniers stellen im Folgenden trotz der Unwägbarkeiten die Spielpläne für das Grand- Slam-Turnier mit seiner Teilnahme auf.

Am Freitag, den 14.01.2022 kommt es noch einmal zu einer Wende: Der für die Einreise zuständige, australische Minister Alex Hawke gibt bekannt, dass er Djokovic das Visum wieder entziehen wird und dieser ab dem Folgetag auch wieder festgesetzt werden könne. Die Anwälte von Djokovic signalisieren umgehend, dass sie alle verfügbaren Einspruchswege ausnutzen werden, und so gibt es am Freitagabend bereits eine erste Anhörung vor Gericht. Die Einspruchsverhandlung wird am Sonntag erfolgen https://www.bbc.com/news/world-australia-59991762.

Ob das Tennisturnier am Montag, den 17.01.2022 mit oder ohne den Weltranglistenersten beginnt, ist bis Redaktionsschluss dieser Edition noch nicht entschieden. Die tschechische Tennisspielerin Renata Voracova, deren Visum gleichfalls annulliert wurde, hat Australien indessen bereits wieder verlassen.

In Deutschland kommt es zu zahlreichen Statements im Vorfeld und im Nachgang zu dem Bund-Länder-Treffen (MPK) am Freitag, den 07.01.2022. Einige Gastronomen sehen 2G+ statt 2G für Restaurants als ,,Quasi-Lockdown“ und sich dadurch in ihrem Fortbestand gefährdet. Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerindes Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnt am Freitag, den 07.01.2022 noch im Vorfeld der MPK, dass eine solche Regelung katastrophal wäre: „Jeder zweite Unternehmer bangt um seine Existenz.“ Zudem merkt sie an, dass die Wirtinnen und Wirte nicht die Leidtragenden sein dürften, weil die Regierung „offenbar Anreize für die dritte Impfung“ schaffen wolle. https://www.rnd.de/panorama/dehoga-chefin-vor-mpk-2g-plus-waere-eine-katastrophe-VP4SK5TMENGYHKI6B7W7AN2XU4.html

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder äußert sich umgehend nach der MPK skeptisch und attestiert den Beratungen den Charakter eines „Zwischenberichts“. Er findet, dass 2G+ in ,,normaler“ Gastronomie, also außerhalb von Clubs, Discotheken etc. nicht nötig sei und behält sich vor, diese Regel für Bayern vorerst nicht einzuführen. Selbiges verkündet Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Hasseloff mit der Begründung, die Omicron-Variante sei noch gar nicht mit signifikanten Zahlen in seinem Bundesland angekommen https://www.welt.de/politik/deutschland/article236106920/Nach-MPK-Soeder-sieht-2G-plus-Regel-fuer-Gastronomie-skeptisch.html 

Das bekannte „Team Vorsicht“ wird von Markus Söder selbst elegant verbal ergänzt um das „Team Augenmaß“. Auf Widerspruch stößt dann aber am Samstag, den 08.01.2022 der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, als er fordert, Bayern müsse ins „Team Vernunft“. Er merkt an, dass es durch Omicron bislang keine gehäufte Belegung in den Kliniken gebe, findet es „medizinisch nur schwer begründbar, den Restaurantbesuch für ungetestete Geimpfte zu verbieten, aber frisch Geboosterten zu erlauben“ und regt Lockerungen der restriktiven Regeln an – so möge man im Handel 2G generell wieder abschaffen und z.B. Fahrunterricht, Friseurbesuche und Meisterkurse im Handwerk wieder unter 3G erlauben (statt derzeit 2G).

In den sozialen Medien kursiert folgendes Bonmot: „Ungeimpfte dürfen nicht mit einem negativen Testergebnis ins Restaurant, weil der Test keine ausreichende Sicherheit bietet. Geimpfte dürfen zukünftig nur mit negativem Testergebnis ins Restaurant, weil der Test für die notwendige Sicherheit sorgt. Logisch, oder?

Am Samstag, den 08.01.2022 äußert sich der Chef der Ständigen Impfkommission (STIKO), Thomas Mertens. Er bezweifelt, dass eine Corona-Impfpflicht eine gute Idee wäre, da viele Menschen versuchen würden, dieser Pflicht mit allen Mitteln zu entgehen. Die Einführung einer Impfpflicht sei keine wissenschaftliche, sondern eine politische Entscheidung. https://www.rnd.de/gesundheit/corona-stiko-chef-mertens-sieht-impfpflicht-skeptisch-starke-polarisierung-3DLL4S22PU5VMMOR6TFJXY7QXA.html Am Donnerstag, den 13.01.2022 wird er dann gegenüber den Stuttgarter Nachrichten deutlicher dahingehend, dass er eine allgemeine Corona-Impfpflicht ablehnt. Er fürchte eine Spaltung der Gesellschaft. Außerdem sei nicht zu erwarten, dass damit alle Ziele erreicht würden https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/stiko-chef-thomas-mertens-lehnt-allgemeine-corona-impfpflicht-ab-17730860.html .

Die Politiker hingegen halten an ihrem Projekt verbal fest. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wiederholt am Sonntag, den 09.01.2022 seine bereits zuvor geäußerte Einschätzung, dass die Impfpflicht „vielleicht“ zur Heilung der gespaltenen Gesellschaft beitragen könne: „Ich glaube, dass viele erst, wenn sie dann geimpft sind, merken, dass es gar nicht so schlimm war“ und drängt aufs Tempo https://www.br.de/nachrichten/bayern/markus-soeder-haelt-corona-impfpflicht-bis-ende-maerz-noch-fuer-moeglich,Su27k1g Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek antwortet am Dienstag, den 11.01.2022 auf die Frage eines Journalisten in der Pressekonferenz, ob man die Impfpflicht verschlafen habe, die Bundesregierung müsse hier einen Entwurf zur Abstimmung vorlegen. Bundeskanzler Olaf Scholz verteidigt am Mittwoch, den 12.01.2022 bei seinem ersten Auftritt als Regierungschef in der Fragestunde des Bundestags seine Weigerung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, und nimmt für sich in Anspruch, der Debatte im November 2021 überhaupt erst den entscheidenden Impuls gegeben zu haben. https://www.sueddeutsche.de/politik/olaf-scholz-corona-bundestag-impfpflicht-1.5506332?reduced=true

Am Donnerstag, den 06.01.2022 hatte sich wiederum eine Gruppe von mehr als 50 Wissenschaftlern sehr strukturiert mit Sieben wissenschaftliche Argumente gegen eine gesetzliche Impfpflicht und für einen offenen Diskurs“ zu Wort gemeldet, ohne darauf systematische Antworten aus der Politik zu erhalten. Die Argumentationslinie ist wie folgt:

1.)     Die Pandemie mit SARS-CoV-2 wird durch Impfung nicht beendet

2.)     Das Risikopotenzial der Impfstoffe ist zu hoch

3.)     Das Risikopotenzial einer Mehrfachgabe von SARS-CoV-2 Impfungen ist unzureichend erforscht

4.)     Die allgemeine Impfpflicht mit den derzeit bedingt zugelassenen COVID-19 Impfstoffen verstößt gegen das Verfassungsrecht

5.)     Die Überlastung der Krankenhäuser durch COVID-19 Erkrankte wird durch die statistischen Daten nicht eindeutig belegt

6.)     Andere Maßnahmen als das Impfen sind nicht ausgeschöpft und

7.)     Die COVID19-Impfpflicht forciert gesellschaftliche Konflikte.

Das achtseitige Schreiben ist im Wortlaut als pdf runterzuladen unter https://7argumente.de/, hier findet sich auch die Liste der Autoren und eine Kontaktmöglichkeit.

Die nicht nur in Bayern praktizierte, systematische Zurechnung des hohen Anteils der „Unerfassten“ zu den Inzidenzzahlen der Ungeimpften liefert weiterhin viel Stoff für Wortgefechte. So fordert FDP-Vize Wolfgang Kubicki am Freitag, den 07.01.2022 deswegen den Rücktritt von Markus Söder: „Entweder Markus Söder wollte ein schiefes Bild über die von Ungeimpften ausgehende Infektionsgefahr zeichnen und eine Gruppe von Menschen damit amtlich stigmatisieren – oder er hat seinen Laden nicht im Griff. Sowohl das Eine wie auch das Andere sind ausreichende Gründe für einen Rücktritt“. https://www.welt.de/politik/deutschland/article236099164/Corona-Datenchaos-FDP-Vize-Kubicki-fordert-Ruecktritt-von-Markus-Soeder.html  

Auslöser für das erneute Aufflammen der Kritik war die Veröffentlichung der Rohdaten zu den Inzidenzen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), nachdem sich die Behörde lange Zeit gesträubt hatte, dies zu tun. Die Daten zeigen laut Presseberichten, dass das Ausmaß der Verzerrung, die LGL und Staatsregierung in Kauf nahmen, noch größer ist als vermutet. Statt 1:14, wie anfangs angenommen, beträgt das Verhältnis der Geimpften zu den Ungeimpften in dem vom LGL angegebenen Zeitraum knapp 1:3. https://www.nordbayern.de/region/weiter-wirbel-um-bayerische-inzidenz-verzerrungen-grosser-als-behauptet-1.11703993. Aber, alles angeblich halb so wild, denn: „Die Inzidenz der Ungeimpften und Geimpften war kein Leitindikator zur Beschreibung und Bewertung der Pandemielage in Bayern“, so ein Sprecher des LGL am Freitag, den 07.01.2022 gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Der eine oder andere Leser mag das anders in Erinnerung haben. Manche Journalisten auch, einer fragt auf der Pressekonferenz am Dienstag, den 11.01.22 nochmal explizit danach, wie Bayerns Gesundheitsministerium nun zu den Verzerrungen der Statistik stehe; doch Gesundheitsminister Klaus Holetschek verweist lediglich wieder auf die Zuständigkeit des LGL, das ja nun die Zahlen transparent gemacht habe. Es sei ja auch schon darüber berichtet worden in den Medien, daher verstehe er die nochmalige Nachfrage des Journalisten nicht.

In München sieht sich Oberbürgermeister Dieter Reiter genötigt, sich einer Open Petition anzuschließen, um die Deutungshoheit über die Proteste auf seinen Straßen zurückzuerobern und die Teilnehmer der Anti-Corona-Demonstrationen kollektiv ins rechte, antisemitische und demokratiefeindliche Abseits zu stellen. Er ist Erstunterzeichner der am Freitag, den 07.01.2022 lancierten und ab Sonntag, den 09.01.2022 medial verbreiteten und viel kommentierten „Münchner Erklärung“ http://muenchen-ist-bunt.de/2022/01/muenchner-erklaerung/, https://www.sueddeutsche.de/muenchen/corona-proteste-muenchner-erklaerung-1.5503872

4. Politische Entscheidungen und Maßnahmen

Bund

Am Donnerstag, den 06.01.2022 wird bekannt, dass der Bundestag anders als geplant nun doch nicht in der nächsten Woche über die verschiedenen Vorschläge zur Impfpflicht beraten wird. In der Sitzungswoche vom 24. Januar an solle nach aktuellem Stand zunächst eine „Orientierungsdebatte“ zum Austausch von Argumenten stattfinden – ohne, dass bereits konkrete Gesetzentwürfe debattiert werden.  Die erste Lesung der Gesetzentwürfe zur Impflicht solle dann erst in der darauffolgenden Sitzungswoche, in der Woche vom 14.2.2022 an stattfinden. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/impfpflicht-debatte-im-bundestag-verzoegert-sich-offenbar-17718361.html?service=printPreview

Auch in Österreich ist der ambitionierte Zeitplan zu einer Impfpflicht-Einführung offenbar nicht mehr zu halten. Am Freitag, den 07.01.2022 kommuniziert die für die Umsetzung zuständige Organisation ELGA, dass man „für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötige“. Die oppositionelle FPÖ, die die Impfpflicht ohnehin ablehnt, spricht von einer „Bankrotterklärung“ der Regierung und fordert den Rücktritt. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/corona-impfpflicht-in-oesterreich-verzoegert-sich-bis-april-17720889.html?premium=0x761461fea34f61b242709c7651eef725&GEPC=s9&service=printPreview  Am selben Tag wird im Nachbarland noch bekannt, dass der österreichische Bundekanzler Karl Nehammer trotz Boosterung positiv auf das Corona-Virus getestet wird.

https://www.heute.at/s/bundeskanzler-karl-nehammer-hat-corona-100182982

Am Freitag, den 07.01.2022 vereinbaren die Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz (MPK) folgende neue Corona-Regeln, die nach dem Wochenende gelten sollen https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/videoschaltkonferenz-des-bundeskanzlers-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-am-7-januar-2022-1995228 : Zur Entlastung der Krankenhäuser und anderer wichtige Infrastruktur erhaltender Institutionen werden die Quarantäne-Regeln von Kontaktpersonen und die Isolationsfrist für Infizierte generell von 14 auf 10 Tage verkürzt, man kann sich aber bereits nach sieben Tagen mit einem Schnell- oder PCR-Test freitesten lassen und wieder regulär zur Arbeit gehen. Für jugendliche Kontaktpersonen gelten für die Quarantäne als Kontaktperson nur fünf Tage. Und für den Fall, dass man in der Pflege oder einem Krankenhaus arbeitet, benötigt man zur Freitestung nach den sieben Tagen der Isolation einen PCR-Test und muss, im Falle der Isolation, bereist 48 Stunden vorher symptomfrei gewesen sein – hiermit wird primär den im Vorfeld geäußerten Sicherheitsbedenken hinsichtlich der vulnerablen Gruppen Rechnung getragen. Von den Quarantäne-Regeln gänzlich ausgenommen werden Geboosterte und frisch Geimpfte/Genesene, obwohl im Vorfeld eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag von RTL gezeigt hatte, dass eine Mehrheit der Deutschen (66%) diese Befreiung nicht richtig findet https://www.rtl.de/cms/neue-quarantaene-regeln-ausnahmen-fuer-geboosterte-das-denken-die-deutschen-4895388.html

Gleichzeitig soll für die Gastronomie künftig 2G+ gelten; das heißt, jeder „nur“ vollständig geimpfte Gast benötigt zusätzlich zur Impfung noch einen negativen Test vor Eintritt, wenn die zweite Impfung mehr als drei Monate zurückliegt. Geboosterte kommen ohne den Test aus. Die Regeln sollen möglichst einheitlich in allen 16 Bundesländern umgesetzt werden. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724.

In der Umsetzung kommt es zu erheblicher Verwirrung, da nicht kommuniziert wird, wann die Beschlüsse in Kraft treten sollen. So wird am Sonntag, den 09.01.2022 berichtet, dass etliche Bürger in Konflikt mit den Gesundheitsämtern geraten, da sie die verkürzten Fristen bereits in Anspruch nehmen wollen. Die neuen Vorschriften werden aber voraussichtlich erst am kommenden Wochenende in Kraft treten, da zur Umsetzung erst die sogenannte Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung geändert werden muss, wozu sowohl Bundestag als auch Bundesrat benötigt werden. Der Ennepe-Ruhr-Kreis wiederum ordnet eine sofortige Umsetzung der Regeln an, dafür will man die Möglichkeit sogenannter Einzelfallentscheidungen nutzen.

https://www.tagesschau.de/inland/neue-quarantaene-regeln-101.html

Am Freitag, den 14.01.2022 macht der Bundesrat dann den Weg für die neuen Regeln frei. Nach der am Vortag erfolgten Zustimmung des Bundestages stimmt auch er der entsprechenden Verordnung zu. https://www.tagesschau.de/eilmeldung/bundesrat-quarantaene-regeln-101.html Umgesetzt müssen die neuen Regeln nun wiederum wieder durch die Länderverordnungen, die sich bereits in Vorbereitung befinden.

Bayern

Die Einigkeit innerhalb der MPK vom Freitag, den 07.01.2022 scheint begrenzt gewesen zu sein. So geben Bayern und Sachsen-Anhalt jeweils Protokollerklärungen ab, in denen Bayern anmerkt, dass man dort die in der MPK beschlossenen Regelungen des längeren bereits umsetze, dass man allerdings 2G+ für die Gastronomie noch prüfen werde. Sachsen-Anhalt schließt sich dem 2G+ Vorbehalt Bayerns an und kritisiert, dass der Expertenrat der Bundesregierung keine hinreichenden Erläuterungen und Empfehlungen gegeben habe. https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1995132/66f13c21b0b0932dcaf58ea000fe4a31/2022-01-07-mpk-beschluss-data.pdf?download=1

Am Dienstag, den 11.01.2022 beschließt die bayerische Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern (FW), dass abweichend von der Bundesregelung die Restaurants für zweimal Geimpfte Personen (2G) zunächst zugänglich bleiben. Ein zusätzlicher Test (2G+) ist im Freistaat nicht nötig https://www.sueddeutsche.de/bayern/corona-bayern-aktuell-inzidenz-gastronomie-2g-plus-1.5504051. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betont in der Pressekonferenz, in der dies verkündet wird, ein ,,Fahren auf Sicht“ und lobt die Gastronomie, da 99 Prozent der Kontrollen in Gastronomien bestätigten, dass die Impfausweis-Kontrollen der Gäste ordentlich durchgeführt werden. Und, Brot und Spiele: Kleinere Skilifte dürfen in Bayern nun zu 75 Prozent ausgelastet werden, teilweise waren anfangs nur 25 Prozent erlaubt gewesen. Grund für die Kapazitätsanpassung sind die Proteste der Skifahrer, die warten, während gähnend leere Gondeln losfahren https://www.skiinfo.de/news/covid-19-was-der-virus-fur-euren-skiurlaub-bedeutet/ Zu den Faschingsfeiern in Bayern will sich Wirtschaftsminister Aiwanger auf Nachfrage von Journalisten auf der Pressekonferenz hingegen nicht festlegen, er würde „keine größeren Summen wetten auf das Stattfinden“.

Am Donnerstag, den 13.01.2022 reagiert die bayerische Staatsregierung auf die schnell steigenden Inzidenzen durch die Ausbreitung von Omicron und setzt pragmatisch die bestehende, strenge Hotspot-Regel aus, welche lokal/regional begrenzte Lockdowns bei Inzidenzen ab 1.000 zur Folge gehabt hätte. Diese Schwelle könnte nämlich in einigen Städten und Regionen in Kürze bereits wieder überschritten werden. Die Krankenhausampel, wenn es sie noch gäbe, stände nach wie vor auf grün, so der BR:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-vorerst-keine-lockdowns-in-bayerns-hotspots,SuObbnS

5. Juristische Prozesse und Entscheidungen

Am Freitag, den 07.01.2022 wird in den USA eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die die Veröffentlichung der durch Pfizer zur Zulassung von Corminaty bei der FDA eingereichten Unterlagen angeht, basierend auf dem dort konsequent als gesellschaftlich wichtig erachteten Freedom of Information Act (FOIA). Dabei geht es vor Gericht nicht um den Anspruch der Öffentlichkeit bzw. die Bereitschaft der Behörde, diesem nachzukommen, sondern um den Zeitrahmen. Der zuständige Richter in Texas befand, dass sich die Behörde nicht wie von ihr angekündigt bis zu 55 Jahre Zeit lassen könne mit der Veröffentlichung, sondern diese deutlich zu beschleunigen habe: statt 500 Seiten pro Monat habe die Behörde 55.000 Seiten pro Monat zu prozessieren. https://www.biospace.com/article/non-profit-group-wins-transparency-lawsuit-over-fda-records-of-pfizer-vaccine-authorization/

Die FDA hatte mit zu geringer Personalausstattung argumentiert, diese Argumentation wollte der Richter nicht zulassen. Geklagt hatte eine gemeinnützige Organisation, die „Public Health and Medical Professionals for Transparency“ (PHMPT). Hier die „Court Order“ mit lesenswerten Zitaten von James Madison, John F. Kennedy und Auszügen aus vorherigen Urteilsbegründungen im Kontext des FOIA: https://www.sirillp.com/wp-content/uploads/2022/01/ORDER_2022_01_06-9e24e298ae561d16d68a3950ab57077b.pdf.

In Stuttgart gibt das Verwaltungsgericht am Freitag, den 14.01.2022 einem Eilantrag gegen ein Verbot nicht angemeldeter Versammlungen statt – letzteres ein politisches Phänomen, das sich als Reaktion auf die „Spaziergänge“ bundesweit ausbreitet und in Hinblick des durch das Grundgesetz gedeckte Versammlungsrecht von vielen kritisch gesehen wird. So sieht das auch das Gericht in Stuttgart – der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht sei noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Einer Allgemeinverfügung der Stadt Bad Mergentheim gegen „Corona-Spaziergänge“ fehle eine tragfähige Gefahrenprognose, beschied das Gericht, so die Stuttgarter Zeitung, und weiter:  Ein präventives Verbot aller unangemeldeter Versammlungen sei deshalb nur unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstands zulässig. Dass ein solcher vorliege, habe die Stadtverwaltung jedoch nicht dargelegt. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.eilantrag-stattgegeben-stuttgarter-gericht-kassiert-verbot-von-corona-spaziergaengen.2dc362c4-6e67-486d-b94c-3663945f805f.html Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zulässig.

In Berlin ringen derweil die Politiker aller Fraktionen um den Weg zur Umsetzung des Gesetzgebungsprojektes „allgemeine Impfpflicht“. Die regierende Ampelkoalition unter Führung des Bundeskanzlers Olaf Scholz hat sich selbst frühzeitig aus der Führungsverantwortung genommen, indem beschlossen wurde, das Gruppenantragsverfahren im Bundestag zu nutzen und keine eigene Gesetzesvorlage einzubringen. Damit bestünde die Möglichkeit, auch fraktionsübergreifend zu agieren. Dies ist bisher aber nicht erfolgt. Aus den Reihen von SPD, Grünen und FDP gibt es bisher nur einen Antrag von Abgeordneten um den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki von der FDP, in dem eine Impfpflicht abgelehnt wird.

Zwischenzeitlich hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD angekündigt, einen eigenen Vorschlag vorzulegen, allerdings nichts als Gesundheitsminister, sondern als Abgeordneter. Davon ist er aber bereits wieder abgerückt. Von der Unionsfraktion war zwischenzeitlich zu hören, man würde einen Vorschlag für eine Impfpflicht ab 50 vorlegen, dieser Plan wurde aber ebenfalls schnell wieder auf Eis gelegt. Hier ein Überblick vom Donnerstag, den 13.01.2022 über einige der aktuell kursierenden Ideen https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/impfpflicht-modelle-101.html

Der schleppende Fortschritt und der chaotisch anmutende Gesetzgebungsprozess, in dem offenbar niemand der Impfpflicht-Befürworter wirklich agieren möchte, gilt bereits zum jetzigen Zeitpunkt als Fehlstart von Olaf Scholz, der „offenbar nicht genug Unterstützung gefunden habe für seinen Vorschlag, bis Ende März eine allgemeine Impfpflicht einzuführen“, so die SZ am 12.01.2022, sowie als erste große Kehrtwende von Karl Lauterbach, so im Hauptstadt Briefing des Medienportals „The Pioneer“ am Freitag, den 14.01.2022.  Es drängt sich der Verdacht auf, keiner will es gewesen sein … ?

6. Gesellschaftliche Reaktionen

Bundesweit gehen am Wochenende des 08./09.01.2022 wieder viele Menschen auf die Straße, um gegen die geplante allgemeine Impfpflicht zu demonstrieren. In Hamburg nehmen am Samstag, den 08.01.2022 knapp 14.000 Menschen an Protesten teil. Unter dem Motto „Das Maß ist voll. Hände weg von unseren Kindern” waren ursprünglich rund 11.000 Teilnehmer angemeldet. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher hatte angekündigt, dass der Bund-Länder-Beschluss zu 2G+ nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für die Freizeiteinrichtungen und Sportvereine in der Hansestadt gilt. Als Grund nennt er die besonders hohen Inzidenzen, zurückzuführen auf die inzwischen dominante Omicron-Variante.

Größere Corona-Demonstrationen wurden u.a. auch aus Frankfurt/Main und Wetzlar in Hessen, Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen), Magdeburg (Sachsen-Anhalt), Freiburg (Baden-Württemberg), Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern), Ansbach und Regensburg (beide Bayern) sowie Trier (Rheinland-Pfalz) gemeldet. In Berlin fuhren Berichten zufolge rund 200 Menschen in einem Auto- und Fahrradkorso durch die Stadt. Aber es gab auch Gegendemos dazu, etwa in Minden und Dresden brachten Menschen ihren Unmut über die Corona-Skeptiker zum Ausdruck https://www.br.de/nachrichten/bayern/tausende-in-bayern-demonstrieren-gegen-corona-massnahmen,StwXjWi

Die aufgestaute Frustration über die Covid-Einschränkungen wird in anderen europäischen Ländern vorsichtshalber in andere Kanäle gelenkt. Aus den Niederlanden berichtet Reuters am Donnerstag, den 06.01.2022 über das Projekt CarSmash: Dabei geht es um bereits ausrangierte Fahrzeuge, die man auf einem Schrottplatz beliebig besprayen und dann mit einem Hammer zusammenschlagen kann. https://www.reuters.com/world/europe/smash-shout-dutch-find-new-ways-vent-covid-19-frustrations-2022-01-06/

Für Kinder gibt es zu wenige Möglichkeiten, ihre aus den Anti-Covid-Maßnahmen resultierenden Frustrationen in Aktivität umzulenken. Was von Anfang an befürchtet wurde, wird nun durch Zahlen bestätigt: Eine aktuelle Studie der Universität Essen zeigt laut der Welt am Freitag, den 07.01.2022, dass die Suizidrate unter Kindern im zweiten Lockdown tatsächlich signifikant angestiegen ist. So seien bis zu 500 Kinder nach Suizidversuchen zwischen März und Ende Mai 2021 bundesweit auf Intensivstationen behandelt worden. Dies entspreche einem Anstieg von etwa 400 Prozent. https://www.welt.de/wissenschaft/article236101972/Starker-Anstieg-von-Suizidversuchen-bei-Kindern.html

Die Luca-App kommt in die Kritik, nachdem aufgrund einer SWR-Reportage bekannt wird, dass die Polizei und später auch das Gesundheitsamt bei Ermittlungen in einem Todesfall in Mainz Zugriff auf Daten der Luca-App in einer Gaststätte erbat und bekamen. Laut Infektionsschutzgesetz darf die Luca-App nicht im Zuge einer Strafverfolgung eingesetzt werden. Allerdings hätten Polizei und Staatsanwaltschaften genau dies immer wieder versucht, so Luca Entwickler und -Vorstandschef Patrick Hennig am Dienstag, den 11.01.2022 gegenüber der Medienplattform Pioneer. https://www.thepioneer.de/originals/steingarts-morning-briefing/podcasts/viele-anfragen-von-polizei-und-staatsanwaltschaft

Star-Rapper undMiterfinder der Luca-App Smudo verteidigt die App gegenüber den Kritikern. In Bild stellt er klar: „Zugriff auf Daten erhält man nur, wenn Nutzer, Gesundheitsamt und das Lokal gemeinsam ihre Schlüssel teilen. Der Nutzer macht dies nach der Corona-Verordnung beim Betreten des Lokals, der Betreiber nur auf Anfrage eines Gesundheitsamtes. Wir als Luca-System sind außen vor und können in dem Prozess keine Daten lesen.“ https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/star-rapper-smudo-wehrt-sich-gegen-kritik-an-seiner-luca-app-78783458,view=conversionToLogin.bild.html

Der FDP-Politiker Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher seiner Fraktion, ruft kurzerhand dazu auf, die Luca-App zu löschen. Die App könne nichts, was die Corona-Warn-App nicht besser könne. Mehrere Datenschutzbeauftrage melden sich zu Wort. Der rheinland-pfälzische Landesbeauftrage für Datenschutz, Dieter Kugelmann, leitet ein aufsichtsrechtliches Verfahren ein. Der SWR berichtet am Dienstag, den 11.01.2022, das Justizministerium habe bereits einen Bericht der Staatsanwaltschaft Mainz angefordert und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit einer Prüfung beauftragt. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/diskussion-um-luca-app-kugelmann-freie-waehler-100.html Eine detaillierte Aufarbeitung der Luca-Causa findet sich auch auf https://www.deutschlandfunk.de/luca-app-in-der-kritik-100.html

In Bayern startet am Freitag, den 14.01.2022 der Untersuchungsausschuss zur Maskenaffäre mit seiner ersten Sitzung. Dabei geht es nicht nur um die Maskengeschäfte der CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein, die ihre Kontakte in Landes- und Bundesministerien genutzt hatten, um an Corona-Schutzmasken mitzuverdienen. Der Untersuchungsausschuss will – rückwirkend ab 2016 – Geschäfte von staatlichen Stellen überprüfen, an denen Abgeordnete beteiligt waren. Es geht auch um die Frage, ob diese Geschäfte mit dem Vergaberecht vereinbar waren. BR-Recherchen zeigen „der Freistaat hat den Kampf gegen Korruption über Jahre hinweg vernachlässigt“. https://www.br.de/nachrichten/bayern/maskenaffaere-in-bayern-die-defizite-im-kampf-gegen-korruption,SuQ57Ri

Während auf Bund- und Länderebene in der Bundesrepublik bisher weitgehend am strengen Corona-Maßnahmen-Katalog festgehalten wird und Booster-Impfungen nun sogar für Jugendliche ab 12 Jahren empfohlen werden, dreht in einigen anderen Ländern der Wind:

Spanien ändert angesichts steigender Infektionszahlen mit Omicron die Strategie. Am Dienstag, den 11.01.2022 kündigt das Gesundheitsministerium an, nicht mehr jeden Einzelkontakt nachverfolgen zu können, nachdem sich binnen zwei Wochen drei Prozent aller Spanier infiziert hätten und die Inzidenz auf 1500 hochgeschnellt war. Spanische Fachleute rechtfertigen diese Kehrtwende vor allem damit, dass die Schwere der Erkrankung bei der Masse der Infizierten abnehme. Die „Die Situation ist nicht mehr dieselbe wie vor einem Jahr. Wir bewegen uns eher auf eine endemische Krankheit zu. Wir müssen auf diese Situation mit neuen Instrumenten reagieren“, sagte Ministerpräsident Pedro Sánchez in einem Interview. In Kommentaren in Deutschland wird dafür das Wort „Grippalisierung“ geprägt. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/spaniens-corona-strategie-nach-omikron-nur-noch-wie-eine-grippe-17726438.html

Auch aus Großbritannien wagt sich Premier Boris Johnson hervor mit der Aussage, es gebe einen „abnehmenden Druck auf unser Gesundheitssystem“. Man nähere sich einer Situation, in der man mit Covid leben könne. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/wird-corona-in-grossbritannien-von-der-pandemie-zur-endemie-17724948.html

Ob diese Reaktionen auch aus der Not geboren oder wirklich aufgrund von tatsächlich flächendeckend harmloseren Krankheitsverläufen resultieren, ist noch offen. Wegen geltender Quarantäneregeln fällt jedenfalls vielerorts in Europa Klinikpersonal aus. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wegen-omikron-faellt-massenhaft-klinikpersonal-in-europa-aus-17724554.html

In Dänemark entschuldigt sich die Boulevard-Zeitung „Ekstra Bladet“ am Donnerstag, den 13.01.2022 bei ihren Lesern dafür, dass sie in der bisherigen Berichterstattung die Zahlen und Daten der Regierung zu unkritisch übernommen habe. Am selben Tag zuvor hatten sich der dänische Gesundheitsminister sowie auch der Chef der staatlichen Impfbehörde SSI für eine falsche Datenübertragung rechtfertigen müssen. Dadurch war nicht mehr nachvollziehbar gewesen, ob Krankenhauspatienten die Diagnose Covid-19 als Erst- oder als Zweitdiagnose erhalten hatten. https://www.bild.de/news/ausland/news-ausland/nach-corona-zahlen-chaos-daenemarks-groesste-boulevard-zeitung-entschuldigt-sich-78815082.bild.html

International gesehen besticht Deutschland durch seine harten Regeln und scheint zusammen mit Österreich mit dem Projekt der allgemeinen Impfpflicht auf einem Sonderweg zu sein. Entsprechend umfangreicher werden die jede Woche in vielen großen und mittelgroßen deutschen Städten laufenden Proteste, nach Untersagung mancherorts auch als „Spaziergänge“ bekannt. Nachbarländer wie Frankreich und Italien setzen auf eine berufsspezifische beziehungsweise auf eine altersabhängige Impfpflicht ab 50 Jahren.

https://www.businessinsider.de/wissenschaft/gesundheit/allgemeine-impfpflicht-was-weltweit-in-anderen-laendern-wie-italien-oesterreich-und-co-gilt-a/

ENDE